Saab gekauft - nach 200km defekt?!

Hallo zusammen. Ich verstehe im Augenblick die ganze Diskussion nicht. Du, sturmfrei, schreibst im ersten Beitrag "laut Rechnung. . ." ist etwas gemacht worden. Wenn es eine Rechnung gibt mit den oben erwähnten Angaben, dann gibt es für diese Arbeiten und Dienstleitungen auch eine Garantie bzw. Gewährleistung. Dabei ist es unerheblich, ob der Wagen nach der Reparatur verkauft worden ist und jetzt jemandem anderen gehört als auf der Rechnung vielleicht steht. Also direkt die Werkstatt anschreiben oder anrufen.
Möglicherweise ist es ein Problem, dass die 200km entfernt ist. Aber da kann man dann versuchen, das die den Rücktransport übernehmen müssen. Falls die Werkstatt nichts machen will, dann mit einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale sprechen.
Eventuell ist dieser Fall hier auch gut für eine Rückabwicklung, egal ob es ein Privatkauf gewesen ist. Aber das kann RA oder VB-Zentrale besser beurteilen als ich.
 
Also mal ganz ehrlich - wenn ein Fahrzeug nicht einmal das Äquivalent einer ausgedehnte Probefahrt ohne Motorschaden übersteht, dann geht das Ding umgehend zurück zum Verkäufer und wird rückabgewickelt. Warum willst Du Zeit und Geld für diese Rübe verschwenden? Das ergibt nur Sinn, wenn der Kaufpreis lächerlich niedrig war, aber so klingt das nicht gerade...
 
Hallo zusammen. Ich verstehe im Augenblick die ganze Diskussion nicht. Du, sturmfrei, schreibst im ersten Beitrag "laut Rechnung. . ." ist etwas gemacht worden. Wenn es eine Rechnung gibt mit den oben erwähnten Angaben, dann gibt es für diese Arbeiten und Dienstleitungen auch eine Garantie bzw. Gewährleistung. Dabei ist es unerheblich, ob der Wagen nach der Reparatur verkauft worden ist und jetzt jemandem anderen gehört als auf der Rechnung vielleicht steht. Also direkt die Werkstatt anschreiben oder anrufen.
Möglicherweise ist es ein Problem, dass die 200km entfernt ist. Aber da kann man dann versuchen, das die den Rücktransport übernehmen müssen. Falls die Werkstatt nichts machen will, dann mit einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale sprechen.
Eventuell ist dieser Fall hier auch gut für eine Rückabwicklung, egal ob es ein Privatkauf gewesen ist. Aber das kann RA oder VB-Zentrale besser beurteilen als ich.
Vielen Dank für deine bzw. eure Einschätzung. Allerdings gestaltet sich die Angelegenheit sehr schwierig, da die Werkstatt jegliche Aussage verweigert und zwecks Klärung direkt auf den damaligen Besitzer verweist.
 
Vielen Dank für deine bzw. eure Einschätzung. Allerdings gestaltet sich die Angelegenheit sehr schwierig, da die Werkstatt jegliche Aussage verweigert und zwecks Klärung direkt auf den damaligen Besitzer verweist.

Da würde ich dranbleiben, die müssen zu ihrer Arbeit stehen, die durch die Rechnung dokumentiert ist, und das hat so erstmal mit dem alten Besitzer nichts zu tun...
 
Möglicherweise schneller & zielführender (du willst ja Saab fahren?): Kopf runter nehmen, messen, ggf. planen lassen & neue Dichtung verbauen?
 
Und recht bekommen ist in solchen Fällen mehr als schwer, das wissen aber nur Leute die schon ein paar Erfahrungen sammeln durften. Die Foren Juristen gehören mit Sicherheit nicht dazu.

Die Zeit und das Geld kannst du lieber gleich in den vernünftigen Aufbau des Motors stecken, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Wer wechselt denn nur einen Kolben ? Das kann bei diesen Motoren doch nur Murks sein. Aufbohren und Schmiedekolben verbauen und lange Ruhe haben.
 
Ich würde mich weiter an die Firma halten, zur Not unter Androhung rechtlicher Schritte. Wenn die weiter mauern, dann versuchen, mit Hilfe des Vorbesitzers an sie ranzukommen. Auch dem Vorbesitzer könnte man drohen, mit rechtlichen Mitteln die Rückabwicklung durchzusetzen, wenn er dabei nicht kooperiert. Und nur, wenn das alles nichts bringt, dann entscheiden ob Anwalt oder nicht, und dann evtl tatsächlich besser Lehrgeld bezahlen und auf eigene Kosten machen lassen...
 
Ich habe einen Rechtschutz, von daher kann ich ohne finanzielles Risiko klagen.

Möglicherweise schneller & zielführender (du willst ja Saab fahren?): Kopf runter nehmen, messen, ggf. planen lassen & neue Dichtung verbauen?

Sicherlich würde das auch irgendwie gehen, aber wenn ich ein Auto mit „überholtem Motor“ kaufe möchte ich mich aus Prinzip nicht gleich mit sowas auseinander setzten. Zumal der Saab auch eher als Übergangsauto für ein Familienmitglied gedacht war.
 
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Die Zeit und das Geld kannst du lieber gleich in den vernünftigen Aufbau des Motors stecken, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Wer wechselt denn nur einen Kolben ? Das kann bei diesen Motoren doch nur Murks sein. ...

Eben.
Und deshalb würde ich keinen Moment darüber nachdenken in eine solche Bastelkiste weitere Euros zu versenken.
 
man möge mich berichtigen, aber: Garantieansprüche werden nicht automatisch auf eine dritte Person übertragen. Die Werkstatt hat einen Vertrag mit dem ursprünglichen Besitzer des Wagens und nur dem schuldet sie entsprechende Gewährleistung. Verkauft der Besitzer den Wagen, macht der wiederrum einen neuen Vertrag mit dem neuen Käufer. Dort wird mit Sicherheit ja jegliche Gewährleistung beim Privatverkauf ausgeschlossen worden sein. Somit hast du ein Problem. Die Werkstatt kann sehr wohl darauf bestehen, dass wenn dann der ursprüngliche Besitzer zu Ihnen kommt und über Gewährleistung redet.
Man kann zwar die Garantieansprüche übertragen, das hättet ihr z.Bsp. im Kaufvertrag festhalten können. Habt ihr das nicht ... tja. Sorry.
Frag den Verkäufer, ob er dir bei der Sache behilflich ist. Ich würd erstmal den freundlichen Weg versuchen. Man muss nicht immer gleich vom Worst-Case ausgehen.
Gruß, Andreas
 
Naja, ansich hast du Recht hanseat, dass man erst mal die freundliche Tour versuchen sollte. Dennoch sagt mir mein Bauchgefühl, dass das von Anfang an so geplant war.
 
Moment, Garantieansprüche werden sehr wohl automatisch übertragen, weil sie (nur) an den betreffenden Gegenstand gekoppelt sind. Mit der Gewährleistung ist das tatsächlich schwieriger, weil diese nur die Handhabung zwischen den Vertragspartnern absteckt. Automatisch übertragen werden diese nicht, das heißt aber nicht, dass sie nicht übertragen werden können, und ein pauschales Übertragungsverbot gibt es auch nicht. Es kann wohl Fälle geben, wo das schwierig ist, aber bei einer Werkstattrechnung wäre ich da eher zuversichtlich. Im Zweifel könnte man sich vielleicht sogar auf die Bauteile berufen, die im Rahmen der Motorinstandsetzung verwendet wurden, wenn diese mit einer tatsächlichen Garantie verkauft wurden.
 
Allerdings gestaltet sich die Angelegenheit sehr schwierig, da die Werkstatt jegliche Aussage verweigert und zwecks Klärung direkt auf den damaligen Besitzer verweist.
Was sagt denn der Verkäufer / damalige Besitzer zu dieser Geschichte? Hast Du eine Rückabwicklung in den Raum gestellt?

Wenn Du das Auto eher kurzfristig (noch dazu für einen Dritten) verwenden wolltest, dann sind aufwendige Reparaturarbeiten, noch dazu an einer derartigen Wundertüte, eher unattraktiv.

Daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist schon mal nicht schlecht. Insgesamt klingt das alles so, als könntest Du sie evtl. brauchen. Alles Gute für den weiteren Verlauf.
 
Naja, ansich hast du Recht hanseat, dass man erst mal die freundliche Tour versuchen sollte. Dennoch sagt mir mein Bauchgefühl, dass das von Anfang an so geplant war.

Ich habe da auch Bauchschmerzen und einfach das Gefühl, dass da was nicht stimmt.

Hallo Gemeinde,

Ich hab gestern ein Saab 9-3 2.0t BJ2001, 191tkm, sehr gepflegt, von privat gekauft. Gemäß Rechnung wurden vor 2 Monaten und 600km der Motorblock getauscht sowie folgende Dinge erneuert:

1 Kolbenringsatz 100,00€
1 Kolben 120,00€
1 Zylinderkopfschrauben 80,00€
1 Ventildeckel 25,00€
1 Einlassventil 250,00€
1 Auslassventil 250,00€
1 Pleuellager 47,50€

Der Saab lief von Anfang an etwas unruhig, aber es hieß, es sei die ersten 1000km wohl normal. Auf der Rückfahrt gab es keine Probleme, 200km bei 130 - 150 km/h. Heute dann beim starten des Motors ging die MKL an. Dabei dachte ich mir noch nicht viel. Nach 5 Minuten qualmte es auf einmal heftig hinten raus. Sofort stoppte ich, wartete kurz und fuhr langsam weiter, da die MKL auch wieder aus ging. Zu Hause bemerkte ich, dass der Ölstand auf Minimum war. Um den Messstab herum etwas Siffe, ebenso darüber auf der Innenseite der Motorhaube. Der Kühlwasserstand war ok. Nach erneuter Probefahrt konnte ich beim beschleunigen eine Rauchentwicklung feststellen, aber eher weiß als blau. Leistung ist jetzt kaum noch da. Der Motor klingt unruhig, unrund jedoch kein rasseln, klackern oder rumpeln. Hat jemand eine Idee was das sein könnte?

Die Reparatur in der Form macht keinen Sinn. Einen Block tauscht man normalerweise nur, wenn im alten ein Loch war. Und wenn man dann alles auseinanderpopelt, macht man doch lieber gleich alles neu. Warum hast du das Auto gekauft, wenn der Motor unruhig gelaufen ist? Läuft er überhaupt noch auf allen Pötten?
Aber ich drücke meine Daumen, dass du das Auto entweder zurückgeben kannst, oder es repariert wird.
 
Ich habe etwas recherchiert und ein interessantes und aktuelles Urteil des Amtsgerichts München gefunden:

https://www.geldtipps.de/alltag/ver...auf-wenn-der-verkaeufer-falsche-angaben-macht

Die in der Verkaufsanzeige gemachten Beschreibungen müssen mit dem Fahrzeug übereinstimmen, auch wenn diese nicht nochmal explizit im Kaufvertrag vermerkt sind.

Bei mir stand u.a. alles funktioniert, Motor überholt, Kolben Ringe Pleuel, Zylinderkopfdichtung...
 
Das ist aber ein Einzelurteil, und das muss man selbst einklagen.
Bei dem Urteil frage ich mich wie dämlich Autokäufer eigentlich sein können? Ich lasse mir doch die Papiere zeigen und kontrolliere VIN, die angegeben Motorleistung und eventuelle Sondereintragungen. Wenn man das nicht hinbekommt, hilft nur eine Gebrauchtwagenuntersuchung oder man nimmt jemanden mit, der sich auskennt.
Dein Auto hat doch bei Besichtigung funktioniert, oder?
 
das ist ja eine fiese Sache.
Vor 8 Jahren habe ich sehr ähnliches erlebt (hier nachzulesen) und konnte der Werkstatt per Gutachter ihren Fehler nachweisen. Ich habe damals den ZK erneuern lassen (nach abgerissenen Glühkerzen) und dabei wurden die Steuerzeiten falsch eingestellt (bzw. garnicht). Motor lief zunächst, jedoch mit leichtem Tackern. Er lief auch 180!

Mein RA hat einen Gutachter beauftragt, die Rechtsschutzversicherung hat vorgestreckt und nach Urteilsfällung von der Bosch-Werkstatt alles zurückgeholt, Fzg-Restwert vor Schadenseintritt damals 4k € (9-3 I aus 2002 in 2010), € 7.000 EUR Gerichts- u. RA-Kosten plus Standgebühren und Ausfallkosten.
Letztlich hat es sich gelohnt und wir haben den Saab damals nicht wieder belebt, sondern einen guten Ersatz gekauft, der noch heute fährt (400tkm inzwischen).
 
Gehe zum Anwalt zahle mal Geld für richtige Infos. Ist wohl nicht so schwer, Gutes Geld ist schon einfach bezahlt worden. Man hätte auch die Dekra oder GTÜ nutzen können für eine Zustandsbewertung. Nichts machen am Auto. Anwalt Liste mache und ab arbeiten sonst hört hier die Diskussion nie wieder aus. Aus Fehlern wird man klug. Ist leider so.
 
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