Reifen/Felgen - reicht Lastindex 91 ?

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SAAB
9-3 III
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TiD
Für den Sportcombi 1,9 TiD sollen die Sommerreifen neu,
habe 225/45R17 91 V geordert - dann fiel mir auf, dass meistens 93 oder 94 als Lastindex angegeben sind.
Sollte 91 reichen?
Rechnerisch käme es ja hin, was die kg angeht, fragt sich nur, ob der TÜV da mitspielt.

SAAB-Gruß aus Ostwestfalen
-Matthias-
 
Für den Sportcombi 1,9 TiD sollen die Sommerreifen neu,
habe 225/45R17 91 V geordert - dann fiel mir auf, dass meistens 93 oder 94 als Lastindex angegeben sind.
Sollte 91 reichen?
Rechnerisch käme es ja hin, was die kg angeht, fragt sich nur, ob der TÜV da mitspielt.

SAAB-Gruß aus Ostwestfalen
-Matthias-
Im WIS finde ich den 94er Lastindex..........

Gruß, Thomas
 
Danke..
hätte ich mal vorher genauer hingeguckt... :redface:
 
...also bei den Achslasten sowie dem zGG würden 91er locker reichen..
 
Nur zur Vervollständigung: laut COC ist die Grösse nur mit Lastindex 94 vorgesehen.
 
Dann passt es doch!
Ich fahre auch H Reifen, steht auch nicht im WIS drin, geht aber wohl trotzdem weil ich die erforderlichen Regeln einhalte.
Toller Vergleich!
Geschwindigkeitsundex und Tragfähigkeitsindex kannst Du nicht vergleichen. Die Reifengröße ist nur mit Lastindex 94 am Auto zugelassen, alles andere ist nicht erlaubt! Der TÜV/etc. legt nicht umsonst da ein Veto ein.
 
Geschwindigkeitsundex und Tragfähigkeitsindex kannst Du nicht vergleichen.
Natürlich kann ich das. Für beide Testgrößen wurden nur bestmmte Reifen homologiert. Generell gilt aber höchste Achslast/2=min. Traglast der Reifen. Kommt bei der Berechnung ein Wert <615kg raus, geht auch 91. Offiziell heißt es sogar:
"Die Ermittlung des Tragfähigkeitsindex erfolgt, unabhängig von dem bei den Reifen eingetragenen Lastindex"

Ergänzung: Abweichungen von der Regel gibt es dann, wenn der Wagen eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit >210km/h hat, dann muss mit Tragfähigkeitsabschlägen gerechnet werden. Dabei gilt: Die errechnete Tragfähigkeit wird durch die prozentuale Nutzung der Tragfähigkeit geteilt und ergibt so den LI.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich kann ich das. Für beide Testgrößen wurden nur bestmmte Reifen homologiert. Generell gilt aber höchste Achslast/2=min. Traglast der Reifen. Kommt bei der Berechnung ein Wert <615kg raus, geht auch 91. Offiziell heißt es sogar:
"Die Ermittlung des Tragfähigkeitsindex erfolgt, unabhängig von dem bei den Reifen eingetragenen Lastindex"

Ergänzung: Abweichungen von der Regel gibt es dann, wenn der Wagen eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit >210km/h hat, dann muss mit Tragfähigkeitsabschlägen gerechnet werden. Dabei gilt: Die errechnete Tragfähigkeit wird durch die prozentuale Nutzung der Tragfähigkeit geteilt und ergibt so den LI.
OK. Wenn das so ist sollte der TE ja keine Probleme beim TÜV bekommen. Kann er sich dann da auf deine Aussage berufen?

Die Reifengröße 225/45 R17, nach der hier gefragt wurde, ist nur mit Tragfähigkeistindex 94 auf dem YS3F zugelassen. Mit Index 91 ist nur der Reifen in der Dimension 195/65 R15 und Geschwindigkeitsindex H zugelassen. Aber um den geht es hier nicht.
Und eine Quellenangabe für Zitate wäre auch hilfreich.
 
Ich verlinke auch hier wieder die GTÜ-Information zum Thema Reifen. Es sind alle Bestimmungen und Formeln zur Berrechnung enthalten.
Die Geschwindigkeits- und Traglastindizes richten sich ausschließlich nach der in der Zulassung eingetragenen max. Höchstgeschwindigkeit (+Sicherheitszuschlag) sowie nach den Achslasten.
Felgen-und Reifengröße gem. Herstellerfreigabe, ABE oder Einzelabnahme mit Eintragung.
 

Anhänge

  • gtue-informativ-reifen.pdf
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@swedishelk, Du bist ganz schoen aggressiv unterwegs. Das ist hier in den letzten Jahren schon gefuehlte hundert Mal diskutiert worden.
 
OK. Wenn das so ist sollte der TE ja keine Probleme beim TÜV bekommen. Kann er sich dann da auf deine Aussage berufen?
Ja, ist kein Problem. Meine Schwester muss laut Papieren, COC etc. auf ihrem Renault Scenic auch 97 oder 98er Reifen fahren wenn es 17" sind. Brechnet man den LI selbst wären theoretisch auch 93er oder 94er möglich. Praktisch hat sie mit diesem LI auch ihre Plakette bekommen. Da habe ich im Vorfeld viel diskutiert, mit meinen Eltern und der Werkstatt denn die waren auch der Meinung, erlaubt ist nur was in den Papieren steht.
 
Ja, ist kein Problem. Meine Schwester muss laut Papieren, COC etc. auf ihrem Renault Scenic auch 97 oder 98er Reifen fahren wenn es 17" sind. Brechnet man den LI selbst wären theoretisch auch 93er oder 94er möglich. Praktisch hat sie mit diesem LI auch ihre Plakette bekommen. Da habe ich im Vorfeld viel diskutiert, mit meinen Eltern und der Werkstatt denn die waren auch der Meinung, erlaubt ist nur was in den Papieren steht.

Das überrascht mich.
Ich habe mal gegenteiliges erlebt. Die nächst höhere Radgröße mit gleichem LI am Auto gefahren und von der Polizei angehalten worden. Die ließen sich auf keine Diskussion ein, und selbst beim TÜV war da nichts zu machen. Das war zu einer Zeit als 18“-Reifen noch richtig teuer (in DM) waren, das war viel Lehrgeld. Seitdem bin ich bei sowas sehr vorsichtig.

Allerdings hat sich da 2004 wohl etwas geändert, wie ich gerade gelesen habe, so das in Einzelfällen auch der errechnete LI zulässig ist.
Sollte ich hier, wie oben erwähnt, aggressiv aufgetreten sein:motz:, bitte ich um Verzeihung.:flowers:
 
Bitte keinen Stress!
Habe die 94er nachgeordert, die 91er gehen zurück, sicherheitshalber.
Die Logik nebst Mathematik lassen die 91er zulässig erscheinen, ich möchte aber unnötige Diskussionen (TÜV) vermeiden und gehe auf Nummer sicher;
der Preis ist nahezu identisch...
Gruß
 
Ich finde, das Thema ist durch und könnte geschlossen werden.
Einwände dagegen?
 
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