Sonstiges - Probepolitur für H-Kennzeichen

Scheinwerfer neu. Klima umgerüstet 134a.
„H“ kann kommen
 

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Gehen so ein offener LuFi und auch die Simone für das H durch?
 
Eingetragen ist -
Doppelrohr
Stahlflex Bremsleitungen (6 Stück)
Eufab off. Luftfilter
... mal sehen
 
Kommt dann immer wieder auf den Prüfer an.
Mir hat (bei einer normalen HU am Motorrad aus den frühen 80ern) ein Prüfer gesagt, dass er für die in den 90ern verbauten Stahlflex Bremsleitungen einen Nachweis haben wolle, dass genau diese Ausführung von diesem Hersteller innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ erhältlich war.:confused:

Bei anderen Prüfern wäre das wohl einfacher.
 
Hallo zusammen,

also ich habe kürzlich mein Cabrio mit zweimaligen Anlauf dann das (von mir) begehrte H-Gutachten bekommen.
Wie schon in einem anderen Fred geschrieben, erst nach Lederbezug des Armaturenbrettes und anderen diversen Kleinarbeiten...
Gut, das rissige Armaturenbrett ist nun m.E. kein Grund gegen das H, aber was solls: schön war es eh nicht mehr und auf Grund von Recherchen im Forum hatte ich schon mit Leder geliebäugelt und es sieht wirklich gut aus.
Für mich alles okay.

Was hat mir das H gebracht? Ich zahle weniger Steuer (habe keinen Matrix-Kat) und das Wertgutachten honoriert das H.
In der Versicherung bringt es mir zumindest nichts, denn ich parke auch auf einem "offenen" Parkplatz vor dem Haus und fahre täglich mit dem Cabrio zu einen P+R-Platz. Alleine wegen diesen 2 Gründen nimmt mich keine Versicherung zum H-Tarif. Dazu darf ich ihn nicht täglich fahren und müsste ihn in einer verschlossenen Garage abstellen. Nun bekommt das zwar niemand mit, aber wenn mir mal einer das Dach vor dem Haus oder auf dem P+R-Platz aufschlitzt, wird es doof...
Und in die abgeschlossene Garage kommt er nur über den Winter. Die ist leider nicht am Haus, sondern 1 km entfernt, also nichts für täglich...

Was ich dann noch von dem DEKRA-Wertgutachter erfahren habe und auch nachvollziehen kann:
Es gibt unterschiedliche Gutachten, ehrliche und übertriebene. Die übertriebenen kommen dann auf z.B. EUR 25.000 und das Auto wird dann für 15.000 angeboten. Diese Gutachten sind grad inflazionär...
Auf der Site der DEKRA gibt es eine Benotungserläuterung. Ein Neuwagen ist, sobald er von Hof fährt und "dreckige Reifen" bekommt eine 2. Besser als eine 2 geht faktisch nur durch vollkommene Restauration und "besser als bei Neuauslieferung". Natürlich kann man auch einen Wertgutachter finden, der dann nach meinem Wunsch benotet. Ich bezahle ihn ja auch...

Letztendlich muss das jeder für sich entscheiden, ob er ein H erhalten möchte und ein Wertgutachten erstellen lässt.

Ich habe mir das ca. 5-6 Jahre gut überlegt, und als er dann am 13.04. 30 wurde, habe ich Geld in die Hand genommen und ihn techn. und optisch herausputzen lassen und genieße grad jeden Kilometer....
 
So. H-Kennzeichen - kein Problem.
Prüfung heute bestanden.
Ab nächstem Jahr vielleicht mal eine Oldtimer-Ausfahrt mitnehmen .... und die /8er, 911er und Köfer/T2 Clübchen mal etwas Auflockern.
Danke für Eure Tips.
 

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Na, wenn der kein H bekommen hätte, hätte ich meins längst zurückgeben müssen!
 
Wenn ich den Wagen eine Weile (z.B 4 Jahre) abmelde - verfällt dann das H-Kennzeichen ?
Oder - wenn ich den Wagen mit dem H-Gutachten nicht anmelde ? Ich kann nichts dazu finden.
Es geht NICHT um Sinn oder Unsinn einer (natürlich ungesunden) längeren Stillegung - nur um das formal Bürokratische.
So war eine Zeitlang eine Vollabnahme erforderlich, wenn ein Wagen mehr als Xx Jahre abgemeldet war. Das ist scheinbar nicht mehr der Fall....
Spannend wird es 2022 mit dem 92iger DI- Softie und der Geradschnauzer Optik, den neuen ABS-Achsen etc...
 

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Wenn ich den Wagen eine Weile (z.B 4 Jahre) abmelde - verfällt dann das H-Kennzeichen ?
Nein, es muß aberkannt werden. Z. B. im Rahmen der HU.
Spannend wird es 2022 mit dem 92iger DI- Softie und der Geradschnauzer Optik, den neuen ABS-Achsen etc...
Hinsichtlich der technischen Optimierungen gibt es keine Probleme im Sinne des Anforderungskatalogs, wenn sie innerhalb der ersten zehn Jahre nach Inverkehrbringung möglich gewesen sind. Einem Geradschnauzerumbau würde ich (persönliche Interpretation) kein H zuteilen, das sehe ich wie einen zum RSR umgebauten 964 - die kriegen auch keins. Aber das ist sicher Ermessensspielraum, würde ich vorher mit dem Prüfer besprechen.
 
Ja. Ich finde so einen Umbau auch grenzwertig .... und würde verstehen wenn man / ICH das „H“ nicht kriegt. Die DI Zündung mit Ladedrucksteuerung gab es ja sogar zeitgleich .... im 9000er.
 

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Andererseits habe ich auch schon reichlich H-gekennzeichnete Fahrzeuge gesehen, deren Umbauten definitiv nicht zeitgenössisch waren. Man weiß natürlich nicht, ob die Fahrzeuge jeweils in diesem Zustand auch vorgeführt wurden. ;-)

Am besten ist wirklich, man bespricht den Wagen vorher mit dem Prüfer, dann erlebt man keine bösen Überraschungen.
 
NaJa, habe mit der Semmel ja noch 2 (nach MY) bzw. sogar 3 (nach EZ) Jahre Zeit. Werde da bei der nächsten HU schon mal vorfühlen, das mein Stamm-Prüfer dazu so meint.
Sowohl die Steili-Teile, als auch die Aero-Sitze waren ja, wie auch das Radio, bequem innerhalb der ersten 10 Jahre verfügbar. Müßte ich noch schauen, wie es mit den Federn und den Felgen aussah.
Muss aber sowieso sehen, ob das dann überhaupt irgendwie Sinn macht. Würde ja auf jeden Fall wieder zu Kennzeichen voller Länge führen, was ich (außer der Linie wegen hinten am AuCab) nach Möglichkeit eigentlich zu vermeiden versuche.
 
EZ ist ausschlaggebend.

Nicht unbedingt. In HH und RZ z.B. kann über Nachweis und Gutachten auch das Baujahr entscheidend sein. So bei meiner No.3 z.B. (die aber gar kein H hat...)
 
Meines Wissens nur, wenn die EZ nicht zu ermitteln ist. Aber Zulassungsrecht wird auf Landkreisebene gesprochen, so daß hier im Zweifelsfall die Anfrage bei der Zulassungsstelle Klarheit schafft.
 
Ich beziehe mich auf die Fälle, wo Fahrzeuge zum Händler kamen, aber ein oder zwei Jahre nicht verkauft und dementsprechend nicht zugelassen wurden (Ausstellungsstücke auch ohne Tageszulassungen). Der Importzeitpunkt ist/war ja im Brief dokumentiert, und das Baujahr über die VIN sowie (nicht austauschbare) Erkennungszeichen ersichtlich. Und zwischen den (unterschiedlichen) Jahreszahlen, zählt dann die Älteste, genau wie bei nicht mehr existentem Brief. In Hamburg und RZ wird es so gehandhabt. Ob überall, weiß ich natürlich nicht. Immer wieder das alte Spiel: es liegt an den "Beamten" im "Kittel"...
 
Nach der Richtlinie geht es meiner Erinnerung nach um die 'Inverkehrbringung', welche bei Serienfahrzeugen als direkt nach Produktion angesehen wird. Denn 'in Verkehr' ist die Kiste, sobald sie vom Produzenten an den Händler geht. Anders wäre es wohl nur, wenn die Hütte beim Hersteller 'auf Halde' gestanden hätte. Jurtistisch ist der Begriff ja relativ klar. Einzig problematisch ist dabei wohl eher, dass es wohl nur in den seltensten Fällen noch einen Datums-Nachweis dazu gibt.
 
Das ist freilich alles richtig, aber mehr oder weniger geht es hier eher um des Kaisers Bart.

99% der Fahrzeuge haben ein Erstzulassungsdatum, das nahe am Produktionsdatum liegt. Bei der Vergabe des H-Kennzeichens wird grundsätzlich das Datum der ersten (deutschen) Zulassung zugrunde gelegt und nicht das Produktionsdatum. Bezüglich Halden-, mancher Importfahrzeuge und anderer Orchideen gibt es Einzelfallentscheidungen, die aber nichts an der für den größten Teil aller Fahrzeuge geltenden Regelung ändern.
 
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