Nun sind es zwei

Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 
Absolut! Keinesfalls zuerst einen Gutachter des Gegners ran lassen. Denn dann hast DU den gewählt, und müßtest den 2., wirklich selbst gewählten, auch selbst bezahlen.
Wenn die Versicherung unbedingt will, kann sie danach ja immer noch den eigenen schicken, muss DIr Deinen aber trotgzdem bezahlen.
René, das ist so nicht richtig. Ich kann auch auf Kosten der generischen Versicherung einen eigenen Gutachter hinzuziehen wenn eindeutig ist, dass der Unfallgegener auch der Schadensverursacher ist.
Ja, natürlich kann (oder eher sogar: muss) ich mir einen eigenen Gutachter besorgen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Wenn mir aber die (hier immer gemeint: gegnerische) Versicherung, was sie ja immer sehr gerne und serviceorientiert :cool: tut, selbst gleich einen schicken will und ich diesem Ansinnen nicht widerspreche, dann gilt dieser Gutachter meines Wissens als von mir gewählt und ich kann mir danach nicht noch auf Kosten der Versicherung einen eigenen suchen, wenn mir das Gutachten nicht paßt. So meinte ich das.
 
Ja, natürlich kann (oder eher sogar: muss) ich mir einen eigenen Gutachter besorgen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Wenn mir aber die (hier immer gemeint: gegnerische) Versicherung, was sie ja immer sehr gerne und serviceorientiert :cool: tut, selbst gleich einen schicken will und ich diesem Ansinnen nicht widerspreche, dann gilt dieser Gutachter meines Wissens als von mir gewählt und ich kann mir danach nicht noch auf Kosten der Versicherung einen eigenen suchen, wenn mir das Gutachten nicht paßt. So meinte ich das.
Okay, wenn das so gemeint war und ich die Zustimmung zum Gut Oft ist es ja auch so, das die gegnerische Versicherung einfach einen Gutachter schickt ohne mit Dir Kontakt aufzunehmen. Und dann habe ich dirchaus das Recht einen eigenen Gutachter noch mial hinzuzuziehen, auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Es ist doch kein Geheimnis, dass kein Versicherer daran interessiert ist, einen Schaden korrekt und fair zu regulieren, sondern nach dem Motto "dreist probieren und aussitzen" nur darauf aus ist, die Ausgaben möglichst niedrig zu halten.
Lieber Hans, wenn die Schuldfrage eindeutig ist und das Gutachten auch klar und deutlich ist wird die Versicherung auch nicht rumzicken, da sie mit so einem Verhalten weitere Kosten produziert, die nicht notwendig sind. Gutachten werden in der Regel anerkannt und auch nach dessen Vorgaben akzeptiert. Probleme gibt es meistens dann, wenn "nach Gutachten abgerechnet werden soll" also die Reparatur nicht über eine Fachwerkstatt abgewickelt wird, sondern das Geld ausbezahlt werden soll. Und, das ist häufig auch so, wenn nur nach Kostenvoranschlag abgerechnet werden soll. Da schlägt die eine oder andere Werkstatt nämlich richtig zu und stellt die Arbeiten zu höheren Sätzen als die der Herstellervorgaben ein. Da hat dann die Versicherung auch berechtigte Fragen..............
Die Meinung bei einem Haftpflichtschaden muss doch was rauszuholen sein ist leider weit verbreitet. Grundsätzlich hat man bei einem Sachschaden nur den Anspruch auf Reparatur, nie auf eine Geldleistung. Die Versicherung leistet immer dann eine Geldleistung an den Geschädigten, wenn es für sie günstiger ist.
 
Das dürfte bei der Nettoauszahlung der Reparatursumme wohl in 10 von 10 Fällen so sein!
 
Hier ein kurzer positiver Zwischenstand:

Letzte Woche hat die Versicherung überwiesen. Im Prinzip entspricht die Überweisung dem Betrag für die Reparatur laut Gutachten. Die Versicherung hatte nach dem von mir beauftragten zusätzlich einen eigenen Gutachter hergeschickt. Offensichtlich kam der im Wesentlichen zum selben Ergebnis. Das Fahrzeug wird repariert obwohl ein paar Risiken vorhanden sind. Man kann erst nach der Wiederherstellung einer verkehrssicheren Achse eine Vermessung durchführen und wird erst dann sehen, ob beispielsweise auch die Federbeine was abgekriegt haben und wie er sich fährt.

Ich habe übrigens auf Anraten meines Gutachters sofort auch einen Anwalt eingeschaltet. Ich muss allerdings sagen, dass der eigentlich nichts großartig zu tun hatte. Er hatte lediglich den Schriftkram für mich erledigt.

Alles lief bis jetzt perfekt. Ein wenig überrascht hat es den Anwalt und mich schon. Muss allerdings auch sagen, dass ich eine perfekte Dokumentation aller Arbeiten, seit das Fahrzeug in meinem Besitz ist, bereitstellen konnte. Das hat sowohl den Anwalt als auch beide Gutachter schon beeindruckt.

Ich danke Euch allen für die Tipps und Hinweise und die Diskussionen um alle im Zusammenhang stehenden Fragen und Alternativen. :smile:
 
Das sind ja mal sehr gute Nachrichten und freut mich für dich!
Jetzt wird der Rest auch noch gut ... :hello:
 
Im Falle nachfolgender ersichtlicher Schäden ist der Gutachter zu informieren. Müsste so oder so ähnlich auch im Gutachten stehen. Dann wird das korrigiert und die Summe angepasst.
 
Zurück
Oben