Meinung zu dieser Rechnung

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16. Sep. 2015
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252
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SAAB
9-3 I
Baujahr
2000
Turbo
LPT
Salut,

habe heute die Rechnung von meinem Saab 9-5 Vector erhalten. Den mit der 2.0 Liter Turbo und dem ab Werk spendierten Hirsch Tuning. Und dem bereits hier erwähnten Problem. Deshalb hatte ich ihn wieder in die Werkstatt gebracht. Das war im September 2020. Repariert worden ist der Hirsch aber erst im Februar 2021. Es hat also min 4 Monate gedauert biss endlich mal was passiert ist. Dan hat mir der Meister mitgeteilt das die Reparatur nicht viel gebracht hat. Um den Hirsch wieder flott zu bekommen müsse man noch sehr viel mehr investieren. So beschloss ich ihn hier zu verkaufen. Heute habe ich die Rechnung erhalten. Folgendes ist berechnet worden; Pos 1:1x OT-Geber 98€, Pos 2: 2h Montage (70€/h) 140€. Gesamt incl. Märchensteuer 283,82€.
Nun würde ich gerne wissen, ob 70€ als Arbeitsstunde in Ordnung ist ??? Hinzu kommt das während der Zeit in der sich mein Hirsch in dieser Werkstatt befunden hat sind alle 4 PDC Sensoren geklaut worden. Ebenso die Waschdüse vom fahrerseitigen Scheinwerfer. In meinen Augen hat der Meister hier ganz klar gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen. So das ich diese Rechnung so auf keinen Fall akzeptieren kann.
 
ich habs mal aus dem "marktplatz" (da kann dir niemand antworten) zu "Kommerziell" verschoben
 
70,-€/h sind schon ein guter Stundensatz, da kann man nicht klagen. 2h für den Tausch des KW-Sensors sind allerdings min 3 Kaffee und 5 Zigaretten inklusive ;)
 
Aber kommerziell ist IMHO auch nicht der richtige Platz - hier sollen sich ja Firmen vorstellen.

Ich denke, der Technik-Bereich, wo der TE sein zugrundeliegendes Problem ja schon erörtert hatte, wäre der richtig Platz?
Den entsprechenden Thread/Post kann ich zwar nicht finden, aber z.B. https://www.saab-cars.de/threads/ersatzteile.74109/ oder https://www.saab-cars.de/threads/worin-besteht-der-unterschied.76611/page-4 wäre passend - ansonsten eher ein (weiterer) Thread zu dem Auto im 9-5-Bereich.
 
2h für die Montage zu berechnen ist frech. Kackfrech sogar. Das ist ungeübt schon in ca. 30 Minuten machbar wenn es schlecht läuft. Von mir aus auch 40 Minuten, wenn man nochmal nachlesen und Werkzeug suchen muß. Für eine Werkstatt ist das entweder maximale Unfähigkeit inkl. Job verfehlt oder aber man möchte sich einfach die Taschen voll machen. Und dafür auch noch 4 Monate brauchen??

Auf jeden Fall Werkstatt wechseln. Und sofern du nachweisen kannst, daß die verschwundenen Teile vorher da waren, wäre das ggf. ein Fall für die Versicherung der Werkstatt. Das geht auch absolut nicht in Ordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Ahnung, um was für eine Werkstatt es sich handelt, aber gegen den Stundensatz gibt es nichts einzuwenden.
Aber zumindest für den einfachen Wechsel halte ich 2 h auch für zu viel - die genannte halbe Stunde reicht sicher in der Regel, und 1 h wäre für mich die äußerste akzeptable Grenze.
Sollte allerdings z.B. die Halteschraube rundgedreht/abgerissen sein, kann man an der Stelle auch als Profi schnell so viel Zeit aufwenden, denke ich. Da würde ich allerdings erwarten, dass das dem Kunden dann auch so mitgeteilt wird.

Was die fehlenden Teile angeht - wenn's so ist, ein Unding, allerdings kommt dann wieder die Frage des Beweises. Ein Übergabeprotokoll wäre hilfreich - aber das wird wohl nicht so oft und nicht so sorgfältig gehandhabt...?
 
70,-€/h sind schon ein guter Stundensatz, da kann man nicht klagen. 2h für den Tausch des KW-Sensors sind allerdings min 3 Kaffee und 5 Zigaretten inklusive ;)

70€ ist nicht teuer, ein "eingesessener" FSH in der Nähe von Düsseldorf berechnet 135€ Stundensatz.

edit
Zitat repariert
patapaya
 
Zuletzt bearbeitet:
Fraglich, ob jemand im Übergabeprotokoll ankreuzt:
[ x ] Auto ist vollständig inkl. Parksensoren und Wischern.
 
Na ja, aber zumindest im anderen Fall läge es im Interesse des Werkstattinhabers, das so zu dokumentieren. Solange das nicht so erfolgte, muss er sich erstmal den Vorwurf, dass die Teile auf seinem Hof abhanden gekommen sind, zurechnen lassen...
 
für nächste Mal vor Abgabe ist man gewarnt: einfach 10 Fotos mit dem Handy machen und hoffen, dass man im Zweifel nachher was erkennen kann.
Ist ja das gleiche wie mit Mietwagen.
 
Ich zitiere mal (und danach muss man selbst herausfinden welcher Sachverhalt passt, da in der Schadenschilderung noch einige Unbekannte vorhanden sind):

Ein Auto war zur Wartung in der Kfz-Werkstatt und danach in einem schlechteren Zustand als zuvor. Vermutlich wurde das Fahrzeug während seines Aufenthaltes in der Werkstatt von unbekannten Dritten beschädigt. Der erboste Kunde forderte Schadensersatz und das Gericht hatte zu prüfen, ob die Werkstatt ihre Obhutspflicht verletzt hatte.
Die Autowerkstatt, die sich mit der Schadensersatzklage ihres Kunden konfrontiert sah, unterhält ein Betriebsgelände, das aus einem kleinen, abgeschlossenen Parkplatz und einem größeren, jederzeit öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz besteht.

Auf dem Parkplatz der Werkstatt ramponierter BMW - wer haftet für den Schaden?
Das BMW-Cabrio des Klägers war von dessen Garage abgeholt und in die Werkstatt gebracht worden, wurde dort einer Schnelldurchsicht unterzogen und dann – weil auf dem abgeriegelten Gelände kein Platz mehr war - auf dem offenen Teil des Werkstattgeländes geparkt. Als der Kunde seinen BMW drei Tage später abholte, erwartete ihn ein unschöner Anblick: Sein Auto war beschädigt. Die Reparatur kostet gut 2.000 Euro.

Amtsgericht sah die Verantwortung für das Fahrzeug bei der Werkstatt
Da die Werkstatt sich nicht in der Pflicht sah, klagte der Kunde. Er wollte
  • die Kosten für die Schadensbehebung,
  • Zinsen und
  • vorgerichtliche Anwaltskosten
von der Werkstatt ersetzt bekommen; schließlich wurde der Schaden verursacht, während sich sein Auto in deren Obhut befand. Vor dem Amtsgericht Homburg bekam der Kunde noch Recht. Die Werkstatt hatte nach dessen Einschätzung nicht genug vorgebracht, um auszuschließen, dass die eigenen Mitarbeiter das Fahrzeug beschädigt hatten.

Landgericht wollte Beweise für Verschulden der Werkstatt bzw. ihrer Mitarbeiter
Der Sieg des Kunden war nicht von Bestand. Das LG Saarbrücken deutete die Beweislage anders und hielt es für nicht erwiesen, dass Betriebsangehörige etwas mit der Schadensverursachung zu tun hatten. Die sekundäre Beweislast der Autowerkstatt erschöpfe sich in den - naturgemäß lückenhaften - Wahrnehmungen ihrer Mitarbeiter. Aus deren Zeugenvernehmungen ergab sich keine Schuld. Das LG ging daher davon aus, dass unbekannte Dritte den BMW demoliert hatten.

Individuell zu konkretisierende Pflicht Kundeneigentum zu schützen
Unstreitig war, dass der Werkunternehmer eine vertragliche Nebenpflicht hat, pfleglich mit dem ihm überlassenen Kundeneigentum umzugehen und es vor Schaden zu bewahren. Welche Sicherheitsvorkehrungen genau erwartet werden, hängt wie so oft
  • von den Umständen des Einzelfalls ab,
  • von Treu und Glauben und
  • der Verkehrssitte.
Keine Sorgfaltspflicht verletzt durch Abstellen auf offenem Parkplatz
Das Landgericht hielt die Werkstatt in diesem Fall nicht für verpflichtet, das Fahrzeug ununterbrochen im Auge zu behalten und zu überwachen oder es auf alle Fälle auf dem abgeschlossenen Parkplatz abzustellen. Vielmehr sei es grundsätzlich nicht sorgfaltswidrig, den Pkw auf dem öffentlich zugänglichen Gelände zu parken, jedenfalls dann nicht, wenn der abgeschlossene Teil nicht ausreicht, alle Fahrzeuge unterzubringen.

Kein Schadensersatz für Kunden wegen auf dem Werkstattgelände beschädigtem Auto
Das BMW Cabrio reichte dem LG auch nicht für die Kategorie „außergewöhnlich wertvoll“, die ausnahmsweise herausgehobene Sicherheitsvorkehrungen verlangt hätte. Den Weg zur Revision haben die Richter durch Nichtzulassung versperrt. (LG Saarbrücken, Urteil v. 22.3.2019, 13 S 149/18).

Hintergrund:

Obhutspflicht des Unternehmers beim Werkvertrag:
Im Rahmen seiner Obhutspflicht hat der Unternehmer die zu bearbeitenden Sachen des Bestellers durch geeignete Sicherungsmaßnahmen im zumutbaren Umfang vor Schaden oder Verlust zu bewahren (BGH, Urteil v. 30.11.2004).
Bei schuldhafter Verletzung nicht leistungsbezogener Nebenpflichten ist der Unternehmer zum Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB verpflichtet . Das folgt für den vorvertraglichen Bereich aus § 311 Abs. 2 BGB.

Aus: Deutsches Anwalt Office Premium
 
2h für die Montage zu berechnen ist frech. Kackfrech sogar. Das ist ungeübt schon in ca. 30 Minuten machbar wenn es schlecht läuft. Von mir aus auch 40 Minuten, wenn man nochmal nachlesen und Werkzeug suchen muß. Für eine Werkstatt ist das entweder maximale Unfähigkeit inkl. Job verfehlt oder aber man möchte sich einfach die Taschen voll machen. Und dafür auch noch 4 Monate brauchen??

Auf jeden Fall Werkstatt wechseln. Und sofern du nachweisen kannst, daß die verschwundenen Teile vorher da waren, wäre das ggf. ein Fall für die Versicherung der Werkstatt. Das geht auch absolut nicht in Ordnung.
Nicht unbedingt.
Ich hatte mal eine ausgenudelte Torxschraube am OT-Geber.

Das hat definitiv länger al 2 h gedauert. Und in den 2 h scheint ja auch die Diagnose (finden) inkl. zu sein.

Kann also plausibel sein. Keine Ahnung, wie gut/schlecht man am 9-5 da dran kommt, oder ob man was abbauen muss.

Und 70 € Stundensatz ist heutzutage fast günstig....
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hab ich wohl den falschen Beruf. Ich verdiene gerade mal 17,50€ die Stunde. Und arbeite in 1:1 Betreuung. Also Patienten die beatmet sind. Zu meinem Hirsch kann ich nur sagen das er in einem einwandfreien Zustand abgegeben worden ist. Die Sensoren und Waschdüsen waren definitiv noch dran. Ich hab dafür auch einen Zeugen. Der hat mir nämlich geholfen den Hirsch in die Werkstatt zu bringen.
 
Was sagt die Werkstatt denn zu den fehlenden Sachen?
 
Zum Std. Preis....Vollkommen OK.
VW und Co. berechnen weeeeesentlich mehr:tongue:
 
Dann hab ich wohl den falschen Beruf. Ich verdiene gerade mal 17,50€ die Stunde. Und arbeite in 1:1 Betreuung. Also Patienten die beatmet sind. Zu meinem Hirsch kann ich nur sagen das er in einem einwandfreien Zustand abgegeben worden ist. Die Sensoren und Waschdüsen waren definitiv noch dran. Ich hab dafür auch einen Zeugen. Der hat mir nämlich geholfen den Hirsch in die Werkstatt zu bringen.

Wenns gut läuft, bleiben bei dem Tarif beim Chef von der Werkstatt 2-3 € pro Mann und Stunde hängen. Miete mal ne ausgestattete Werkstatt, setzt ne Empfangsdame rein, lass jemand das Rechnungs- und Warenhaltungswesen erledigen und Du siehst sehr schnell, wie viele Tausend € das im Monat kostet, bevor Du überhaupt was verdienst hast... ;)
 
@rene9369 Ich denke, man muß hier zwei/drei Dinge einzeln unabhängig voneinander betrachten.
1. Die eigentliche Rechnung zum Auftrag ist in meinen Augen soweit okay. In den zwei Stunden sind die Fehlersuche, also Fehlercodes auslesen und auswerten und löschen, und natürlich der Austausch des KW-Sensors enthalten.
70€ als Stundenlohnverrechnungssatz einer KFZ-Werkstatt ist noch sehr moderat. Vermutlich ist die Werkstatt nicht sonderlich groß, überschaubares Personal, Gelände und Gebäude im eigenem Besitz und nicht gemietet, dazu noch im ländlichem Raum und nicht in einem Ballungsgebiet.
Der Geselle wird am Ende des Monats mit vielleicht 1300,- netto nach Hause gehen...und wenn der Geselle schon etwas älter ist, mit 1500,-netto.
Der Meister, der für den ganzen Scheiß die Verantwortung tragen muß und immer irgendwie mit einem Bein im Knast ist, bekommt 3300,- Brutto.
Das sind knapp 2000,- netto.
In München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt liegen die Löhne etwas höher, aber da sind die Lebenshaltungskosten auch höher. Wohnung in München gegenüber Dorf im Sauerland, dürfte rund doppelt so hoch sein.
Freie Werkstätten bei mir im Ort liegen alle zwischen 65 und 75 Taler als Verrechnungssatz. Vertragswerkstätten deutlich höher!!!

2.Warum hat der Wagen 3-4 Monate in der Werkstatt gestanden??? Hatte die Bude keine Kapazitäten frei??? Oder hast Du gesagt, es hat Zeit???
An der Ersatzteilbeschaffung kann es nicht gelegen haben. So ein Sensor ist fast immer und überall zu beschaffen.
Ein kapitaler Motorschaden ist innerhalb 3-4 Wochen erledigt...also ist da doch schon irgendwas sehr merkwürdig. (sieht zumindest für mich nicht normal aus. Aber vielleicht gab es ja auch aussergewöhnliche Corona-Krankheitsfälle im Betrieb).Könnte eine Erklärung sein, aber dann kann man das dem Kunden auch so mitteilen.

3. Fahrzeug beschädigt...bzw. es fehlen Anbauteile.
Gegen Beschädigungen, die in der Werkstatt passieren, ist jede gewerbliche KFZ-Werkstatt versichert.
Die Versicherung kostet etliche tausend Taler im Jahr...(die man dann auch im Stundenlohnverrechnungssatz wiederfindet)...und man muß sich nicht mit dem Kunden anlegen, sondern nur der Versicherung Bescheid geben. Oder sogar selber noch ein Geschäft machen, falls es ein Unfallschaden bei der Probefahrt war.
Da gibt es also wirklich keinen Grund für die Firma oder den Meister, unentspannt zu werden.
...................
Bei fehlenden Teilen vom Fahrzeug werde ich allerdings selber nervös.
Es passiert immer wieder mal, daß Klamotten aus der Werkstatt verschwinden. Je kleiner, um so eher weg.
Und immer wieder muß man gucken, ob man dem Personal vollstes Vertrauen schenken kann.
Bisher waren meine Erfahrungen nicht sonderlich negativ. Kam mal vor, daß was verschwunden war...und am nächsten Tag plötzlich wieder vorhanden, an einem anderen Ort der Werkstatt, aber wieder da. Und mehr möchte ich nicht. Ehrlichkeit. Kaputt gemacht?...sofort melden!
Malheur am offenem Motor?...sofort melden! Der Kopf ist bisher immer noch dran geblieben.

Wurde die komplette Stoßleiste mitsamt Rückfahrsensoren entfernt?
Und dazu die linkie Waschdüse vom Scheinwerfer?
Dann hat der Wagen auch nicht auf einem geschlossenem Werkstatthof geparkt, bzw. durch die lange Standzeit hat da kein Mensch mehr nach geguckt.
ICH würde doch niemals ein Auto ausliefern, welches offensichtlich nicht optisch okay ist.
Und bei meiner Ausführung weiter oben zum Lohn-Satz, ist es eher ländlich und ein kleiner freier Betrieb.
Das würde mir als Meister auf jeden Fall auffallen. Sowohl am Tag der Annahme, wie auch bei der Auslieferung.
(Könnte natürlich auch einen Personalwechsel gegeben haben, zum Jahreswechsel)
 
Wenns gut läuft, bleiben bei dem Tarif beim Chef von der Werkstatt 2-3 € pro Mann und Stunde hängen. Miete mal ne ausgestattete Werkstatt, setzt ne Empfangsdame rein, lass jemand das Rechnungs- und Warenhaltungswesen erledigen und Du siehst sehr schnell, wie viele Tausend € das im Monat kostet, bevor Du überhaupt was verdienst hast... ;)
Bei 3 Mechanikern, einem Meister und dem Inhaber nebst Ehefrau im Büro, Bude gepachtet, sind monatlich knapp 30.000,-€ nötig, um den Laden am Kacken zu halten.
Die meisten Menschen vergessen ja, daß ihr Gehalt nochmal kostet. Zum Bruttogehalt kommen noch Kranken und Unfallversicherung on top.
Dann kostet der Meister nicht 3300 brutto, sondern 4000 brutto.
 
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