Sonstiges - Geschwindigkeitsindex

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Tach zusammen,
fährt von euch jemand 16 Zöller und Geschwindigkeitsindex H im Sommer? Laut Handbuch wäre im Sommer V und im Winter Q freigegeben. Mein 8V TiD fährt ja selbst mit Hirsch kaum über 200km/h und ich persönlich bin mit dem Wagen ohnehin nie schneller als 180km/h unterwegs. Gibt es da eine Möglichkeit den Wagen legal mit H zu fahren? Z.B. mit entsprechendem Aufkleber im Cockpit?
 
Soweit wie ich die Regelung verstanden, habe darfst du mit entsprechendem Aufkleber auch Reifen mit geringerem Geschwindigkeitindex fahren.

Ansonsten könntest du mal beim TÜV nachfragen.
Denke da wird man dir gerne behilflich sein.

Edit:
Gilt doch nur für Winterreifen.
Wieder was gelernt :top:
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Broschüre steht alles drin, viel Spaß beim Rechnen.
 

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  • gtue-informativ-reifen.pdf
    749,6 KB · Aufrufe: 12
Ok, Aufkleber geht wohl nur bei Winterreifen wenn ich einen Index unterhalb der Vmax fahren will. Da in meinen Papieren eine Vmax von 190km/h eingetragen habe sind auch H Reifen erlaubt. Da Vmax+9km/h ist gleich <210km/h
 
Der Vollständigkeit halber: der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Geschwindigkeitsindex die Ganzjahresreifen den Winterreifen gleichgestellt. Heißt: wer nicht explizit Winterreifen braucht/fahren und trotzdem einen niedrigeren Index fahren möchte, kann zu Ganzjahresreifen als Kompromiß greifen. Auch dann muß ein entsprechender Aufkleber im Cockpit kleben.
 
Der Vollständigkeit halber: der Gesetzgeber hat bei der Wahl des Geschwindigkeitsindex die Ganzjahresreifen den Winterreifen gleichgestellt. Heißt: wer nicht explizit Winterreifen braucht/fahren und trotzdem einen niedrigeren Index fahren möchte, kann zu Ganzjahresreifen als Kompromiß greifen. Auch dann muß ein entsprechender Aufkleber im Cockpit kleben.
gibts dazu ne rechtssicher Quelle?
 
richtig, denn: der Gesetzgeber kennt den Begriff Winterreifen nicht, sondern Reifen ohne (Sommer) bzw. eben mit der Kennung M+S und das sind sowohl Winter- als auch Ganzjahres-Reifen
 
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 Bereifung und Laufflächen.
Entscheidend ist die M&S Kennzeichnung bzw. neu das Alpine Symbol.
 
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