Abgasanlage - Eintragung Fächerkrümmer ?!

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Moin zusammen,

ich habe vor einigen Monaten einen 900 TU MY 93 übernommen, der mit einem Fächerkrümmer ausgestattet ist. Der Vorbesitzer hatte diesen verbaut nachdem der original Krümmer durch die klassischen Risse unbrauchbar wurde. Eingetragen worden ist das "Upgrade" jedoch nicht.

Folgende Fragen/Probleme habe ich:

Ich weiß das diese Art von Krümmer recht selten sein dürfte und mal über den WebShop von Speedparts angeboten wurde und aktuell bei saabworld.nl erhältlich ist (oder ist das doch ein anderer - Fragen über Fragen) (https://www.saabworld.nl/7516115-TD04/T25). Gibt es irgendjemanden da draußen der ebenfalls einen Fächerkrümmer montiert und anschließend beim TÜV vorgeführt hat?

Gibt es irgendwelche Dokumente, Teilgutachten, Eintragungen etc. die existieren oder zur Verfügung gestellt werden könnten? Haben diese Krümmer überhaupt irgendwo eine Nummer stehen ? Da keine Hebebühne vorhanden ist verbleibt mir nur der Blick aus der Vogelperspektive, soweit ist der Krümmer ohne Nummer versehen.

Die Threads zum Thema Fächerkrümmer hier im Forum habe ich gelesen, die Links von damals funktionieren leider nicht mehr.

Freue mich über jeden noch so kleinen Hinweis!
 

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Da die Teile sich nicht auf die Leistung auswirken, müssen sie meines Erachtens nach nur dicht sein.
 
Da die Teile sich nicht auf die Leistung auswirken, müssen sie meines Erachtens nach nur dicht sein.

Möchte keine Grundsatzdebatte führen - aber das ist definitiv nicht so. Änderungen am Abgasstrang die nicht mehr der Serie entsprechen sind in D Eintragungspflichtig. Daher die Intention für den Thread.
 
Ja, ist so. Bei Änderungen die sich auf Abgase und Geräusche auswirken (können) erlischt sogar die Betriebserlaubnis. Daher ist ein Dokument über die Zulässigkeit Pflicht.
Entweder abe oder eg Typgenehmigung (was hier nicht der Fall sein dürfte) oder den beschwerlichen Weg über eine 21er.

Entweder der Prüfer hat Balls of Steel und trägt das so ein. Oder er will minimum Geräusche und Leistung nachgewiesen haben (was noch finanziell machbar wäre). Und wenn's dick kommt auch Abgase sprich Abgasgutachten.

Helfen kann ich da leider auch nicht.
 
Da die Teile sich nicht auf die Leistung auswirken, müssen sie meines Erachtens nach nur dicht sein.

Falsch. Fächerkrümmer können mehr Abgasvolumen transportieren und sind somit eine Veränderung des Abgasstroms/Abgasmenge, somit ist diese Änderung verpflichtend einzutragen.

Entfernen des Kats oder Änderungen an der Abgasanlage die auch eine Lautstärkenerhöhung mit Sich Führen, führen zum Erlöschen des Betriebserlaubnis.

Per Einzelabnahme eintragen wird das heutzutage (fast) kein Prüfer mehr, da für die regelkonforme Eintragung eine Fahrgeräuschmessung erforderlich ist und diese mit ca. 2500-3000€ In Summe zu Buche schlägt .

https://www.bussgeldkatalog.org/auspuff/
 
Also ein Grund mehr, beim Original-Krümmer zu bleiben:
Gleiche Leistung bei besserem Klang.:smile:

Die Edelstahl-Auspuffanlagen bei 900 und 9000 kümmern die Prüfer übrigens seit 20 Jahren nicht.
 
Also mit meiner Edelstahlanlage habe das H bekommen (da war die nagelneu und edelstahlglänzend) und bin seitdem 2x problemlos durch den TÜV gekommen...
 
Also ein Grund mehr, beim Original-Krümmer zu bleiben:
Gleiche Leistung bei besserem Klang.:smile:

Die Edelstahl-Auspuffanlagen bei 900 und 9000 kümmern die Prüfer übrigens seit 20 Jahren nicht.

Bitte zurück zum Thema des Threads. Welchen Prüfer hier was kümmert und ob der original Krümmer nu besser ist sind bestimmt berechtigte Fragen - aber können gerne gesondert diskutiert werden. Alles was nicht explizit den Fächerkrümmer betrifft hilft mir absolut 0 weiter. Sorry das ich das so klar ausdrücken muss, aber hab echt keinen Nerv das wir in einem weiteren Thread am Thema vorbei diskutieren.

Wer sich zum Thema Fächerkrümmer am 900 auskennt darf gerne seinen Senf abgeben. Alles andere bitte in nem eigene Thread oder per Unterhaltung. Danke!
 
Es wird darauf hinauslaufen, daß man es nur über eine §21-Abnahme eingetragen bekommt. Im Grunde wurde alles von JanJan in #4 gesagt.
 
Amtlich anerkannte Leistungsmessung. Diese wird ergeben, dass keine über die zulässigen Messtoleranzen hinausgehende Änderung eintritt. Bei Fahrzeugen bis Euro 2 kann man dann davon ausgehen, dass sich auch das Abgasverhalten nicht ändert, ebenso das Geräuschverhalten. Zur Sicherheit wir dann noch eine Nahfeldgeräuschmessung durchgeführt. Fertig...........nicht theoretisch, sondern ein Dutzend mal so gemacht. (allerdings schon etwas her )
Eine eindeutige Kennzeichnug des Bauteils ist erforderlioch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde im Hintergrund Kontakt zu einem Prüfer hergestellt?
Wenn das klappt wäre ich in der Tat beeindruckt.

Früher gab es auch Mantas mit zwei Vorderachsen die zulassungsfähig waren.
Nun haben sich die Nachweisvorgaben aber für aaS(mT) in den letzten Jahren auch für ältere Fahrzeuge zu unserem Nachteil entwickelt. Daher ist es natürlich schön, dass es früher mal ging, hilft einem im Moment aber nicht.
Das heißt nicht, dass es niemanden gibt der es einem einträgt. Aber die Kausalkette "wenn er im Nahfeld nicht lauter ist, dann unter Last bestimmt auch nicht" ist unzulässig und bringt kein Prüfergesäß an die Wand.
Dann kommt u.U. ein Auditor bei einer Revision, sagt "Abgasverhalten nicht nachgewiesen", kassiert neben den Stempeln des Prüfers auch die Einzelabnahme ein und alle haben verloren. Alles schon in den letzten Jahren erlebt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde im Hintergrund Kontakt zu einem Prüfer hergestellt?
Wenn das klappt wäre ich in der Tat beeindruckt.

Früher gab es auch Mantas mit zwei Vorderachsen die zulassungsfähig waren.
Nun haben sich die Nachweisvorgaben aber für aaS(mT) in den letzten Jahren auch für ältere Fahrzeuge zu unserem Nachteil entwickelt. Daher ist es natürlich schön, dass es früher mal ging, hilft einem im Moment aber nicht.
Das heißt nicht, dass es niemanden gibt der es einem einträgt. Aber die Kausalkette "wenn er im Nahfeld nicht lauter ist, dann unter Last bestimmt auch nicht" ist unzulässig und bringt kein Prüfergesäß an die Wand.
Dann kommt u.U. ein Auditor bei einer Revision, sagt "Abgasverhalten nicht nachgewiesen", kassiert neben den Stempeln des Prüfers auch die Einzelabnahme ein und alle haben verloren. Alles schon in den letzten Jahren erlebt.

Wahrscheinlich reicht ein mT nicht aus, die dürfen ja nur 19, 21 für zugel. Kfz und teilweise ADR.
Wann haben sich welche Nachweisvorgaben geändert? Ich bitte mal um Literaturquellen damit ich hier mal mit unserem DEKRA-Chef wieder fachsimpeln kann.
Nur zu sagen früher war alles anders und heute schlechter ist imho keine Diskussionsgrundlage für eine Eintragungsfähigkeit des Krümmers. Da gehe ich schon eher mit hft.
 
Natürlich reicht hier mT.
Nur 19 gibt es nicht, da 19 sehr umfangreich ist. 19.3 darf hingegen "jeder" und ADR genauso.

Viel spannender hingegen finde ich welches Geschmäckle der Threadersteller hinterlässt. Beharrt auf zielführenden Beträgen, wenn welche kommen werden diese ignoriert aber Verharmlosungen wie "das wird schon, alles ganz einfach" sind erwünscht.
 
Viel spannender hingegen finde ich welches Geschmäckle der Threadersteller hinterlässt. Beharrt auf zielführenden Beträgen, wenn welche kommen werden diese ignoriert aber Verharmlosungen wie "das wird schon, alles ganz einfach" sind erwünscht.
...findest Du Deinen Autritt nach dem Motto : "was ich nicht kann und ich nicht darf, darf auch kein anderer können oder dürfen" besser ?

Bei der hiesigen Hauptprüfstelle des TÜV waren sich jedenfalls 3 aaS, allesamt mit vollen Beugnissen (Hinweis: mT = mit Teilbefugnissen ) einig , dass ein solcher Rohrkrümmer mit den durchgeführten Prüfungen so nach Recht und Gesetz abzunehmen ist (die wollen ihre Stempel nämlich gerne behalten).
Erstabnahme war 2011, die letzte in 2018
 
Ich freue mich wirklich, wenn Dinge wie dieser Krümmer eingetragen werden, es also einen Ing. gibt der sich das traut. Nehme meine Person da vollkommen aus der Gleichung heraus, kann aber vielleicht ein paar Funfacts beitragen.

Will den Thread auch nicht zerreden, da dies ja ausdrücklich unerwünscht ist. Aber manche Dinge sollten schon klargestellt werden. Nämlich, dass insbesondere bei den Einzelabhamen mittlerweile ein anderer Wind weht. Ich kann einige Geschichten erzählen wo Prüfer wegen harmloser Eintragungen die Stempel abgegeben haben weil sie Dinge gemacht haben, die sie seit 20 Jahren so machen, aber unbelegte Dinge als logisch voraussetzen. Und genau da liegt das Problem.

Genauso wurden Gutachten nachträglich eingezogen, weil sie bei einer amtlichen Revision aufgefallen sind. Die betroffenen Fahrzeuge wurden augenblicklich stillgelegt.

Was sich in den letzten Jahren geändert hat sind die Anforderungen die durch die vdtuev Merkblätter gestellt werden, die Transparenz der Abnahmen weil die seit kurzem digitalisiert und zentral gespeichert werden, interne sowie externe Qualitätskontrollen und Revisionen etc.

Früher war der Ing noch Ing, konnte was entscheiden und das wurde so schnell von keinem Beamten angezweifelt. Schöne, heile Welt.
Die Bürokratie bricht so einem Vorgehen aber das Genick und daher haben viele Prüfer einfach Angst, das sowas auffliegt. Ich sagte schon Anfangs, dass ich nicht ausschließen will, dass es jemand so abnimmt. Aber den zu finden ist nicht mehr so einfach wie vor ein paar Jahren.
 
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