Benzinpreise

Nochmal nachfragen: ist das Fußweg/Radweg (geteilt entweder horizontal oder vertikal) oder Fußweg, Fahrrad frei mit Zusatzschild? Erstere entsprechen meistens nicht den aktuellen Vorgaben und werden zum großen Teil zurückgebaut auf reine Fußwege, evtl. mit Zusatzschild Fahrad frei.

Jetzt erwischst Du mich...muss mir das nochmal genau anschauen. Ich meine Fußweg mit Fahrrad frei....
 
Ich darf grad noch ein paar key words zum Thema Fahrbahnbenutzung von Radfahrern bringen. Die Fahrbahn darf von schnell fahrenden Radfahrern auch dann benutzt werden wenn sich Radwege in einem schlechten Zustand befinden. Radfahrer die schnell fahren wollen sind nicht verpflichtet einen Radweg zu benutzen, der sie zum Langsamfahren zwingt.
Das kann der Autofahrer, der vielleicht vor 40 Jahren das letzte Mal auf einem historischen Peugeotrennrad saß nicht immer nachvollziehen. Aber die Radfahrer können es in aller Regel und würden einen Radweg, der hohes Tempo erlaubt auch gerne benutzen.
 
Ist es wirklich Pflicht, den Radweg zu nehmen? So viel ich weiß, ist es das nicht. Und der Radkonvoi muss mindestens
15 Räder umfassen. Dagegen sieht man oft zwei Rennradler auf der Bundesstraße, nicht schnell, aber nebeneinander
fahrend und miteinander quatschend. Das ist auch eine Provokation. Es gehören eben immer zwei dazu, um Konflikte
hervorzurufen.

Es ist aber auf jeden Fall nicht hinnehmbar, dass Radfahrer auf ausgewiesener Autostraße (weißer Pkw in blauem Schild) unterwegs sind.
In meinen Augen ist das auch seitens der Radfahrer höchst leichtsinnig, da man auf diesen Straßen weder mit Rädern, Mofas
oder Traktoren rechnen muss. Motto: Der Autofahrer ist selber schuld, wenn ich tot bin.

Mein Rad hatte relativ schmale Reifen. Auf dem Treidelpfad am Altrhein war das kein Problem, bis auf ein paar Stellen, wo
Löcher mit Kies aufgeschüttet wurden. Da stellt es einen direkt auf. Habe andere Felgen mit breiten Reifen montieren lassen.
Alles gut. Auch etwas schlechtere Radwege stecken die dicken Reifen weg.
 
Die Radwegebenutzungspflicht ist ein Anachronismus der sich früher oder später eh erledigen wird. Die Erkenntnis wächst, daß Radfahrer meistens sicherer auf der Straße fahren können da sie dort besser sichtbar sind.
Das ist deine Meinung. Wenn man den Straßenverkehr auf Basis von Meinung regelte, verließe ich mein Haus wohl nicht mehr freiwillig. DAS wäre dann auch ein echter Kaufgrund für ein SUV.
Radwege sind meist zu schmal angelegt um dort andere Fahrräder überholen zu können.
Wenn es die Möglichkeit zum Überholen mal nicht gibt, kann halt nicht überholt werden, that's life.
Da Rennräder meistens schneller sind benutzen sie eher die Straße, das ist weniger gefährlich.
Ist das so? Gefahr entsteht hauptsächlich durch Geschwindigkeitsunterschiede, mutmaßlich sind diese auf Landstraßen höher bei Rennrad/Auto als bei Rennrad/Rad.
Von der Straße sind Radwege oft durch Bäume getrennt, damit hat der abbiegende Autoverkehr schlechte Sicht. Auch baulich sind die Beläge der Radwege oft uneben, es gibt Verbundpflaster, Aufbrüche durch Wurzelwerk, Bordsteine, es liegt viel Schmutz, solche Radwege müßen nicht benutzt werden da sie als Radweg untauglich sind.
Nicht jeder Radweg ist perfekt, wer definiert ihn als "unbenutzbar/untauglich"? Welche Kriterien liegen dem zugrunde?
Es muß ja von allen wie ich bereits schrieb1,5m Seitenabstand beim Überholen mindestens eingehalten werden, gleichzeitig 1 Meter zum rechten Rand. Das gilt für alle Verkehrsmittel.
Wenn es die Möglichkeit zum Überholen mal nicht gibt, kann halt nicht überholt werden, that's life.
Radwege welche es Radfahrern erlauben sicher und zügig voranzukommen werden auch freiwillig benutzt werden. Grad wird ein Fahrradschnellweg zwischen Frankfurt und Darmstadt gebaut. Das sollte funktionieren.
Auf Fußwegen die für Fahrräder freigegeben sind darf der Fahrradfahrer maximal mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Das ist auch nicht zumutbar, wenn auch nicht angeordnet.
Warum nicht zumutbar? Dem Autofahrer ist es aber zuzumuten, sich auf Rennradgeschwindigkeit drosseln zu lassen? Ah ja..
An so einer Situation werde ich bestimmt 2mal die Woche angehupt und ständig zu dicht überholt. Nun bin ich ja gut trainiert, so daß mich das meistens nicht groß stört. Ich halte allerdings dagegen und nehme mir meinen Meter vom rechten Rand.
EIN Geisterfahrer? Tausende......
Ansonsten wird man sich die Straße teilen müßen, jeder muß mal zurückstecken, wenn der Bauer mit seinem Traktor mit 25 km/h die Landstraße benutzt ist das ja auch so.
Wenn ein Lahmradler aufm Radweg ist, wäre das für dich dann auch so - solltest du akzeptieren bzw auch "mal zurückstecken".
Die Frage nach der Agressivität kann ja nur ein Nichtfahrradfahrer stellen.
Warum?
Generell sind die Radler nicht aggressiv, man hat ja den Sport und die körperliche Belastung zum Austoben. Eher sind die Autofahrer aggressiv die einen mutwillig bedrängen.
Jedes Sehen ist perspektivisches Sehen...
Gelegentlich wehrt man sich halt, wenn ich in der Gemeinde einen Autofahrer habe der mich ständig beim Überholen anhupt regele ich das so, daß es nicht mehr vorkommt. Ganz klar.
Hattest du nicht weiter vorn die Frage nach der Fahreignung gestellt? Selbstjustiz im Straßenverkehr wäre zB nicht vereinbar.
Mein Tip dazu: die meisten Kommunen nehmen am Stadtradeln teil. Einfach mal 3 Wochen alles mit dem Rad fahren, das Auto stehenlassen und wieder ist man um eine Erkenntnis reicher.
Mag sein, allen Teilnehmern viel Spaß!
Wenn wir in einer größeren Gruppe fahren sind wir ein geschlossener Verband. Daran kommt dann eh niemand vorbei. Zählt als ein Fahrzeug, der Verband fährt auch komplett über eine Ampelkreuzung, wenn die Ampel vor dem letzten Fahrer rot wird. Sonderrechte, verdientermassen. Übt auch die Moral der Autofahrer ein wenig. Hupen bringt da auch wenig, der Verband bleibt auf der Straße.
Das klingt spannend, kannste hierzu mal bitte ne Quelle angeben?
 
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Ich darf grad noch ein paar key words zum Thema Fahrbahnbenutzung von Radfahrern bringen. Die Fahrbahn darf von schnell fahrenden Radfahrern auch dann benutzt werden wenn sich Radwege in einem schlechten Zustand befinden. Radfahrer die schnell fahren wollen sind nicht verpflichtet einen Radweg zu benutzen, der sie zum Langsamfahren zwingt.

Das wage ich so wie es da steht zu bezweiflen. Hast Du da eine Fundstelle?
 
Ist es wirklich Pflicht, den Radweg zu nehmen? So viel ich weiß, ist es das nicht. Und der Radkonvoi muss mindestens
15 Räder umfassen. Dagegen sieht man oft zwei Rennradler auf der Bundesstraße, nicht schnell, aber nebeneinander
fahrend und miteinander quatschend
. Das ist auch eine Provokation. Es gehören eben immer zwei dazu, um Konflikte
hervorzurufen.

Es ist aber auf jeden Fall nicht hinnehmbar, dass Radfahrer auf ausgewiesener Autostraße (weißer Pkw in blauem Schild) unterwegs sind.
In meinen Augen ist das auch seitens der Radfahrer höchst leichtsinnig, da man auf diesen Straßen weder mit Rädern, Mofas
oder Traktoren rechnen muss. Motto: Der Autofahrer ist selber schuld, wenn ich tot bin.

Mein Rad hatte relativ schmale Reifen. Auf dem Treidelpfad am Altrhein war das kein Problem, bis auf ein paar Stellen, wo
Löcher mit Kies aufgeschüttet wurden. Da stellt es einen direkt auf. Habe andere Felgen mit breiten Reifen montieren lassen.
Alles gut. Auch etwas schlechtere Radwege stecken die dicken Reifen weg.

Das ist auch erlaubt auf einer 6m breiten Kreisstraße, der Autofahrer muß zum Einhalten der Seitenabstände eh auf die Gegenfahrbahn. Wenn Gegenverkehr kommt muß er warten.
Auf Kraftfahrstraßen fährt natürlich nur ein Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
 
Der Verband ist in §27 StVO geregelt.
 
... Radfahrer die schnell fahren wollen sind nicht verpflichtet einen Radweg zu benutzen, der sie zum Langsamfahren zwingt.
Das hätte mich jetzt fast den Monitor gekostet, glücklicherweise hat nur die Tastatur einige Tröpfchen abbekommen.
Ich sollte nicht beim Lesen trinken
Das kann der Autofahrer, der vielleicht vor 40 Jahren das letzte Mal auf einem historischen Peugeotrennrad saß nicht immer nachvollziehen. Aber die Radfahrer können es in aller Regel und würden einen Radweg, der hohes Tempo erlaubt auch gerne benutzen.
Einen Radweg, der hohes Tempo zuläßt, benutzt man gerne, durchaus. Aber auch andere, nicht so schöne bzw perfekte müssen benutzt werden. Heute wie vor 40 Jahren, mit Rädern aller Marken/Hersteller.
 
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Das ist auch erlaubt auf einer 6m breiten Kreisstraße, der Autofahrer muß zum Einhalten der Seitenabstände eh auf die Gegenfahrbahn. Wenn Gegenverkehr kommt muß er warten.
Auf Kraftfahrstraßen fährt natürlich nur ein KRAFTFahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Ergänzung in rot durch mich, siehe §18StVO
Ansonsten erneut die Frage nach der Quelle.
 
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OLG Köln v. 14.1.1994-AZ 19 U 208/93 schrieb:
In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob der Radweg sich seinerzeit in einem so schlechten Zustand befand, dass er gar nicht benutzt werden konnte, oder ob lediglich das schnelle Befahren mit einem Rennrad nicht möglich war, der Radweg aber bei reduzierter Geschwindigkeit von dem Kläger hätte benutzt werden können.
Naja, soo belastbar ist das jetzt nicht wirklich...
Quelle

Edit meint, die folgende Textstelle zeigt noch deutlicher, daß das genannte Urteil in dieser Diskussion nicht einschlägig ist:
Benutzt ein Rennrad-Fahrer die Fahrbahn der Straße, weil der vorhandene Radweg in so schlechtem Zustand ist, dass er nicht schnell befahren werden kann, so trifft ihn kein (Mit-)Verschulden, weil der Rechswidrigkeitszusammenhang zwischen dem Verstoß und den Folgen fehlt.
 
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Ja, genau. Von Sonderrechten und Überfahren roter Ampeln lese ich da nichts.

Ein Verband gilt als ein Fahrzeug. Überquert Das erste die Kreuzung bei grün, dann gilt der gesamte Verband, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich auf rot geht. Das sind natürlich auch keine Sonderrechte und das gilt natürlich auch für kfz, die im Verband fahren (z. B. Thw)

Urteil vom OLG Köln v. 14.1.1994

Danke, sowas hab ich immer mal gesucht.

Aber an sich alles kalter Kaffee - passt aufeinander auf im Straßenverkehr und gut isses. Dann passiert auch nichts und man kommt stressfreier an. Schaff ich auch nicht wirklich immer, aber wenn nett ist zum anderen, dann kommt eigentlich immer was nettes zurück.
 
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Mach ich...Sonderrechte war ein Scherz, ich war fast 20 Jahre mit Sonderrechten unterwegs. Weiß schon was das ist...
 
Les ich jetzt so nicht da raus, aber ok, bin kein Jurist.
§27 Abs1 Satz1 schrieb:
Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.
 
Dann sollten die Radler besser auf die Straße und die Polizei schaut immer mal dass keiner hupt (echt die Pest, aber innerorts...)
 
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