Automatikgetriebeprobleme und Rechtsfrage

Der kfz-gutachter meinte eine Spühlung an sich würde bei diesem grad des defektes nichts mehr bringen.

@Jambo: der oben genannte meinte dass bei hoher öltemperarur der öldruck iwie flöten geht und deswegen der gang so rein geknallt wird (fehlender öldruck ist ja evtl wie zu wenig öl)

@DL_SYS ich selber komme aus Fassberg bei celle/uelzen/Munster ca zwischen Hamburg und Hannover, der wagen steht jetzt aber hier in Plön, das liegt beinahe an der Ostsee.

Ich weiß dass es mit relativ viel aufwand/kosten verbunden dieses Getriebeproblem zu beseitigen.... aber ich akzeptiere es bis jetzt noch nicht, dass es mein problem ist.
Ich habe mit einem Rechtsvertreter kontakt aufgenommen und ich schicke erstmal eine nachbesserungsforderung zum verkäufer. Er wird denke ich nicht darauf eingehen und dann werde ich schauen welche weiteren schritte mir der Anwalt rät. Durch die Art des Kaufvertrages ( einfach nur eine seite aus einem quittungsblock ohne Haftungsausschluss etc.) habe ich recht gute chancen. Dazu kommt dass ich wirklich direkt am 3. Tag nach der Anmeldung angefangen habe zu Agieren und nicht gezögert hab.
Um ehrlich zu sein: ich hasse so ein rechts bzw. Papierkram generell... aber ich sehe es auch nicht ein auf diesem maß an kosten sitzen zu bleiben. Also führt wohl kein weg drum herum.
 
Ein kaputter Wandler dreht einfach nur wie blöd, die Schaltventile aber waschen aus und knallen dann die Gänge unmotiviert und häufig z.B. bei Gaswechseln zu spät und damit unkontrolliert rein. Nicht zu verwechseln mit ausgeleierten Bremsbändern, da schaltet das Getriebe zwar hart, aber korrekt. Wobei in allen Fällen gilt: solang das ganze noch halbwegs funktioniert ;)

Die Frage wird aber nicht sein, ob Du auf den Kosten der Reparatur sitzen bleibst. Denn darauf hast Du gar keinen Anspruch. Dein Anspruch ist nicht mal ein funktionierendes Auto. Dein einziger Anspruch ist, dass dich der Verkäufer nicht arglistig getäuscht hat. Und das wird mit einer blossen Quittung schwierig zu beweisen sein. Seine 'Ich fahr nur Kurzstrecke' -Nummer machts für dich zudem nicht einfacher.
Mein Tip: Spar dir die Kosten für den Anwalt, Gutachter, Gericht etc.
Das Risiko, dass du darauf sitzen bleibst, ist nicht gering, mehr als ein Vergleich dürfte ebenso wenig dabei rauskommen, und auch da trägst Du deine eigenen Kosten.

Hak es einfach unter Lehrgeld ab. Haben die meisten hier auch hinter sich ;)

Warum ich mich traue, das so zu texten? Baubranche, Recht haben, beweisen, Beweismittel, rechtzeitige Beweissicherung, einhalten aller schriftlichen zu verfassenden Voraussetzungen.... vergiss es.
Ein Quittungszettel sagt nichts über zugesicherte Eigenschaften aus. Der dokumentiert lediglich ein Zahlung, ansonsten definitiv nichts justiziables.
 
Mit dem Papier kannst Du das Klo wischen.
Gekauft wie gesehen...ohne Gewähr...Auto gegen Kohle, per Handschlag.
So habe ich bisher immer meine Autos gekauft und verkauft...und immer dabei Glück gehabt. :smile:

Der Rechtsanwalt freut sich...aber nur über Dein Geld.
 
Habe ich das richtig verstanden , dass der Verkäufer keine Privatperson war?
Dann sieht es laut Oberverwaltungsgerichtsurteil Frankfurt AZ: 24 U/198/04 so aus (ich weiß jetzt nicht mehr aus welchem Jahr), dass der Passus "gekauft, wie besichtigt und Probe gefahren", Händler nicht mehr schützt. Es ging hier um einen Gebrauchtwagen mit Motorschaden nach 8000km. Der Händler mußte Schadenersatz zahlen. Du hast also sehr gute Chancen mit einem Rechtsanwalt zu deinem Recht zu kommen.
 
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Keine gute Idee! Wenn jeder so denken würde, würden sich die korrupten Händler diebisch über die Dummköpfe freuen.
 
Mal abgesehen davon dass @Deathryde nicht geschrieben hat, dass er von einem Händler gekauft hat - der Hinweis auf die sich daraus ergebenden Möglichkeiten kam doch vom @der41kater - ist man letzendlich doch vor Gericht und auf hoher See immer in Gottes Hand. Selbst wenn man im Recht ist wird es mitunter schwierig, und hier ist die Ausgangslage anscheinend nicht besonders günstig.

Bin da eher bei @klawitter, @der41kater und @Sacit, auch aus eigener Erfahrung. Um aber noch etwas konstruktives beizutragen:
@Deathryde: falls Du auf der Reparatur sitzen bleibst und sich der ganze Ärger gelegt hat, könntest Du Dir überlegen, falls die anderen Parameter wie Anschaffungspreis, sonstiger Zustand des Autos, Gefallen am Auto für Dich stimmig sind, die Reparatur doch noch durchzuführen.
Vielleicht erkundigst Du Dich auch mal bei lokalen Taxiunternehmen, wo die ihre Automaten richten lassen. Möglicherweise kommst Du so günstiger davon.
 
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Habe ich das richtig verstanden , dass der Verkäufer keine Privatperson war?
Dann sieht es laut Oberverwaltungsgerichtsurteil Frankfurt AZ: 24 U/198/04 so aus (ich weiß jetzt nicht mehr aus welchem Jahr), dass der Passus "gekauft, wie besichtigt und Probe gefahren", Händler nicht mehr schützt. Es ging hier um einen Gebrauchtwagen mit Motorschaden nach 8000km. Der Händler mußte Schadenersatz zahlen. Du hast also sehr gute Chancen mit einem Rechtsanwalt zu deinem Recht zu kommen.

Da ist ja alles schön und gut. Wenn, dann steht wie ich es hier verstanden habe, ein Selbstständiger und kein Händler zur Rede. Da ist die nächste Frage, ob das Auto überhaupt überhaupt jemals oder noch im Betriebsvermögen war. Wer nicht völlig auf den Kopf gefallen ist, löst so ein Auto vorher nämlich aus (übernimmt es in Privatbesitz) und verkauft es dann privat um die zu versteuernden Einnahmen aus Veräusserung von Betriebsvermögen 'sinnvoll zu gestalten'.

Ps: Ups, auch das ist falsch. So entstehen Legenden. :rolleyes:
Der TE fragt ganz am Anfang ausdrücklich bzgl. Rückgabe des Autos an eine Privatperson.
 
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Die Gewährleistung besteht bei Privat und Gewerbe, der Privatmann darf diese aber ausschließen.

Ich würd das aber auch als "dumm" gelaufen verbuchen, Prozessrisiko usw. Mit Rechtsschutz vielleicht, aber sonst?
 
Die Entnahme des Autos aus dem Unternehmen stellt auch schon einen Erlös dar, selbst wenn der körperliche Verkauf erst im privaten Bereich erfolgt.
Das Kfz ist für das Unternehmen ein Wertgegenstand und ist zumindest zum aktuellen Zeitwert bewertet zu entnehmen. ;)

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Der punkt ist dass er als verkäufer nirgendwo die gewehrleistung ausgeschlossen hat, weder mündlich noch schriftlich... und ob es arglistige täuschung ist muss auch geklärt werden. Fakt ist dass ich lieber meine selbstbeteiligung bei der rechtschutz aufs spiel noch dazu setze mit chance dass es doch funktioniert als einfach so das getriebe tot zu fahren und ein neues anbauen zu lassen oder es reparieren zu lassen. Für mich geht das ganze schon bald mehr richtung ego als ums geld. Ich hab ja den schriftlichen beweis, dass er kurz zuvor mindestens eine langstrecke gefahren ist.

Ich weis, dass erfolg hier in keinem fall garantiert werden kann.... aber probieren werd ich es trotzdem.

Und ganz nebenbei wie richtig erkannt: purer privatverkauf von einem privaten zum anderen.
Um das nochmal klar zu stellen.
 
Mit Rechtsschutz ist das natürlich 'ne Sache, die man zumindest ausloten kann - sofern die Versicherung mitmacht.

Die arglistige Täuschung gibt es nur bei bewusst falschen Angaben. Da aber offensichtlich gar keine Angaben gemacht wurden... Wobei es jedem frei steht, mündliche Verträge abzuschließen. Wenn der Verkäufer den Gewährleistungsauschluss in seiner Anzeige stehen hatte, ist das schon ein gewichtiges Argument für ihn, dass der mündliche Vertrag auch so abgeschlossen wurde.

Also, kläre die Details und lass die Versicherung die Lage bewerten.
 
Da der Vertrag nur mündlich zustande kam, kann der Verkäufer alles mögliche erzählen.(also auch die Gewährleistung abstreiten)
Vielleicht liest er ja sogar hier mit???... :smile:
 
Da der Vertrag nur mündlich zustande kam, kann der Verkäufer alles mögliche erzählen.(also auch die Gewährleistung abstreiten)
Vielleicht liest er ja sogar hier mit???... :smile:

Scheinbar gibt es aber doch etwas schriftliches, laut TO auf einem Blatt aus einem Quittungsblock.
 
Eine Quittung...aber keinen Vertrag in schriftlicher Form.
 
mehr richtung ego als ums geld.
Mit der Motivation vor Gericht zu ziehen ist nicht sehr ratsam.
Keine gute Idee! Wenn jeder so denken würde, würden sich die korrupten Händler diebisch über die Dummköpfe freuen.
Mitnichten - keine Risikoabwägung durchzuführen ist etwas für echte Dummköpfe.
Ich habe mich nicht häufig juristisch auseinandersetzen müssen, aber wenn hat es sich finanziell und vom Zeitaufwand gelohnt.
Und es mußte eine reale Aussicht auf Erfolg bestehen.

Diese drei Punkte sind hier alle nicht gegeben.
EIN potentieller Gewinner zeichnet sich aber schon ab.
Der Anwalt...
 
Streiten sich zwei, freut sich der dritte.
Sehr gut auf den Punkt gebracht @Sacit.

Man kann es zwar versuchen, aber zum Schluss steht das Auto nur rum und man hat eventuell noch höhere Kosten, als nur durch die reine Reparatur.

Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden...
 
Hätte ein generalüberholtes.
hat grade 60tkm gelaufen, alle rechnungen verfügbar.
 
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