ABE für Westfalia AHK 324 010 / 324 013 / 324 007

Aber das Gutachten bezieht sich auf die richtige Kupplung, bin mir recht sicher, die "Prüfnummer" ist nur eine Nummer des Gutachtens und die für dieses Gutachten zuständige Anbauanweisung hat targa ja gepostet.
 
Wenn ich es richtig interpretiere, ist es die typische TP8 einer Einzelabnahme eben dieser einen Kupplung mit dieser einmalig zugeteilten Nummer. Und die Nr. des Prüfers steht ganz unten.
Oder sehe ich das falsch?
 
Nein, eher nicht.

Sah so allgemeingültig aus.

Also ist der jeweilige Besitzer wohl mit der Anbauanweisung zum TÜV gegangen und hat sich die Kupplung eintragen lassen.
 
Hallo zusammen,

suche eine ABE für eine Westfalia AHK vom Typ 32 40 10.

Hat jemand sowas rumliegen?

Bitte per Mail.

Benjamin@Hoebold.com
oder Fax
03493 660117

Danke


Also wenn in den Papieren die Anhängelast drin steht, benötigt man keinen Eintrag, soweit ich das weis. Es muss nur eine ABE vorhanden sein. Zu mindestens habe ich das bei meinem 900er so gehandhabt.
 
Nur wenn in der ABE drinsteht, dass kein Eintrag erforderlich ist, dann wäre das so. Bei AHKs wüsste ich nicht, dass das geht, zumal nicht nur eine Betriebserlaubnis erfoderlich ist, sondern eine Prüfung des Anbaus durch TÜV o.ä.

Was gab es an meiner geposteten ABE auszusetzen ? Steht doch ganz groß 324010 drauf?!
 
Ich habe wegen meiner AHK für den 901 CV, die ich bei ebay im Glauben daran, dass es eine ABE gäbe, ohne Papiere ersteigert hatte, mehrere Gespräche mit der Firma Westfalia und dem TÜV NRW über eine ABE und die Abnahme/Eintragung der AHK gehabt.
Ergebnis: Es gibt für die Westfalia-AHK keine ABE, hat es auch nie gegeben. Es waren immer Einzelanfertigungen mit Einzelabnahmen. TÜV und Westfalia saßen in Rheda-Wiedenbrück im selben Gewerbegebiet quasi nebeneinander. Lt. Westfalia "kam der TÜV-Mann mal eben rüber". Er hat dann die 10 Stück oder wieviele Saab auch immer bestellt hatte, in Serie einzeln abgenommen.

Westfalia hat mir freundlicherweise eine Anbauanweisung für die "Kupplungskugel mit Halterung (KmH)" gefaxt. Darin finden sich folgende Angaben:
Typ: 324 013
Westfalia-Bestell-Nr.: 324 013
Verwendungsbereich: Saab 900 alle Typen (ab Modelljahr 1981), Saab 90
Amtliche Typenbezeichnung nach ABE: Saab 900, Saab 90, 900 Cabrio
ABG-Nr. F: entspricht Einzelabnahme TP8WW52364.

Ich hätte also versuchen müssen, z.B. die AHK passend zur Abnahme TP8WW52364 aufzutreiben, geht natürlich nicht. Oder eine Einzelabnahme beim TÜV für damals etwa 1000,00 DM. Oder - ich hatte bei meiner AHK Glück, weil ...

Meines Wissens kann man heute mit einer AHK nur dann ohne Abnahme und Eintragung fahren, wenn es sich um ein Originalteil des Herstellers handelt (Also Saab und nicht Westfalia) und der Vorgang irgendwann nach den späten 90er Jahren stattgefunden hat (Baujahr Auto/AHK), weil es da mal eine EU-Regelung/Rechtsprechung gegeben hat.

Gruß, DanSaab
 
Aber die Anbauanweisung beinhaltet quasi die gleichen Daten wie ein Teilegutachten oder eine e4 Typengenehmigung.

Ich habe selber schon eine Westfalia AHK unter Vorlage einer "Anbauanweisung" eintragen lassen und das hat einwandfrei geklappt.

Warum?

Weil die Anbauanweisung gerade dafür gedacht ist - sie enthält alle Daten die der Prüfer benötigt ... und sie stammt vom Hersteller.

Evtl. ist die Kupplung schon längst eingetragen und wir zerbrechen uns hier nur unnötig den Kopf.
 
Referenz Gutachten 324 007

Hi, ich bräuchte zur Sicherheit ein Gutachten für ne AHK TYP 324 007 ! Eine Anbauanleitung habe ich, aber wegen damaliger Einzelprüfung ( wo das Gutachten nicht mehr da ist) wäre ein Gutachten gelichen Typs, trotz unterschiedlicher TP 8 Nr recht hilfreich!
Danke!!
 
Link

Das ist nur die Anbauanleitung! Wie in diesem Treat erwähnt nützt das nur was bei zertifizierten Abnahmen für den gesamten AHK Typ ( Prüfz. mit der Schlange davor und dann meist 3311 dahinter). Alle anderen mit einem TP8 Prüfzeichen sind Einzelabnahmen und brauchen dementsprechend ne ABE.

Habe ne AHK Typ 324007 für die üblichen 60€ ohne ABE Gutachten gekauft, bräuchte nun etwas als Referenz, da bei Einzelabnahmen ja Seriennummern vorhanden sind und somit eine passende ABE nicht mehr erhältlich!

Danke für die Mühe
Cheers,arne
 
Tut mir leid, mußt Du den Treat wohl nochmal lesen ,-)

Aufgrund geringer Stückzahlen hat Westfalia bei den Saab AHK's im Anfangstadium für jede AHK ein einzelnes Gutachten angefertigt "TP8" !
Später als die Stückzahlen sich dann steigerten gabs eine zertifizierte Abnahme für alle AHK's des gleichen Typs (die mit der Schlange vor der Prüfziffer)!Bei denen reichte eine Anbauanleitung, da nationale Prüfnorm.( werden auch noch so eingetragen)

Nun gibt das seit Jahren ECE Prüfnormen, die über den nationalen Normen stehen!
Somit könnem die alten AHK's mit TP8 Kennzeichnung nur mit guten Draht zum TÜV eingetragen werden wenn Du das dazugehörige
Gutachten nicht hast, ansonsten Altmetall!

Neue AHK's mit ECE Norm für ca. 300,-€ kannste so drunterschrauben ohne das Du zum TÜV mußt!
 
Muss ich nicht - meine AHK ist eingetragen ;)

Ausserdem gehen die Meinungen hier im Thread auch auseinander, so wie das bei TUeV Pruefern ebenfalls ueblich ist.

In der Anbauanweisung steht etwas in der Art "...unter der Vorlage der Gutachtens ueber den vorschriftsmaessigen Zustand des Fahrzeugs bei ... eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen hat".

Hast Du mal die "Schlangen"-Nummern verglichen ?

hast Du mal bei Westfalia das Gutachten angefragt ?

Ich wuerde mal verschiedene TUeV Stellen anfahren... Typischerweise findet sich schon ein Pruefer mit Menschenverstand.
 
AHK die zweite (oder dritte ?) ...

Ausserdem gehen die Meinungen hier im Thread auch auseinander, so wie das bei TUeV Pruefern ebenfalls ueblich ist. hast Du mal bei Westfalia das Gutachten angefragt ?
Ich wuerde mal verschiedene TUeV Stellen anfahren... Typischerweise findet sich schon ein Pruefer mit Menschenverstand.
...Die diversen unterschiedlichen AHK-TÜV-Eintrag-Erfahrungen erinnern mich fast an unseelige Getriebeöldiskussionen... :cool:
Einige hier hatten mit der Eintragung angeblich überhaupt kein Problem, einer behauptete (glaub ich...) sogar, man müsse gem. neuen EU-Recht überhaupt nicht mehr eintragen lassen... :confused::confused::confused:
Ich kann mich erinnern, dass ich damals ein Riesentheater mit meiner alten Westfalia 324013 (oder war's 324010 ?) AHK mit Prüfnummer TP8 usw. beim TÜV FFB hatte.
Westfalia empfahl mir, entweder meine AHK einzusenden, sie würden mir dann nach Überpfüfung für teures Geld eine neue Einzelabnahmenummer erteilen...,
oder den TÜV Paderborn um eine Kopie des von ihm seinerzeit erteilten Gutachtens zu bitten
Der von mir angeschriebene TP=TÜV-Paderborn teilte mir daraufhin höflich mit, dass er keine ABE-Kopien mehr versenden würde, da verjährt... :mad:
Die Sache endete schliesslich damit, dass mir der TÜV-Prüfer in FFB eine neue Nummer in meine AHK eingeschlagen und 'grosszügig' (natürlich gegen entspr. Gebühr...) diese neue Nummer dann als Einzelabnahme eingtragen hat.
Darauhin musste ich nochmal zur Zulassunsstelle zwecks Eintragung, natürlich wieder kostenpflichtig !
Ich erinnere mich nur ungern an diesen Zirkus; meine AHK hab ich hinterher nie benutzt ... :biggrin:
Guten Morgen allerseits !
Gerd
 
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