Elektrik 901 "cornering lights"

Ich nutze bei meinem US-CV das linke äußere Bremslicht als NSL, rechts habe ich einfach die Birne rausgenommen. Der TÜV akzeptiert das, Hauptsache hinten leuchtet es rot. Eine hässliche Behelfslösung.
Die Lösung von Kratzecke finde ich fasznierend, ich bin aber leider nicht in der Lage zu verstehen, wie das eingebaut und geschaltet wird.
@trollhetz: Was für eine Nebelschlußleuchte hast Du wo unter der Stoßstange angebracht? Ist das einigermaßen unauffällig?
 
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Ich hab außen Bremse und innen NSL (beidseitig verkabelt, nur links bestückt).
Wenn jetzt beide inneren NSL sein dürften, würde es mich freuen, weil es den Verkabelungsaufwand drastisch senkt (und alles kann vorn passieren und rückstandfrei entfernbar ausgeführt werden).
Wenn ich das hier lese, dann sehe ich kein Argument gegen die NSL-Nutzung beider Leuchten der Klappe, das bau ich dann mal so.
 
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Irrtum von mir. Natürlich meine ich das innere Bremslicht.
Mir ist noch etwas eingefallen. Ich habe noch im Ersatzteilleger Platinen für die Rücklichter links und rechts. Laut EPC sind die für alle Modelle (USA, EUR etc.) identisch. Wenn ich zum TÜV muss, kommt links die normale Platine raus und die mit dem Bremslicht als NSL rein. Anschließend wird wieder zurückgewechselt. Die Notwendigkeit der NSL für mich persönlich ist nicht gegeben. Mein 89er hat keine und braucht keine, mein 92er ist jahrelang ohne durch den TÜV gegangen, bis man dort plötzlich munter wurde. Dasselbe gilt für die Höhenverstellung der Scheinwerfer. Jahrelang kein Problem, plötzlich brauchte ich eine Ausnahmegenehmigung. Mein 89er hat auch keine Höhenverstellung und brauchte bisher auch keine Ausnahmegenehmigung. Das muß mir mal jemand erklären.
 
Also geht's jetzt hier auch um Brems- und Nebelleuchten. OK.
...Höhenverstellung der Scheinwerfer. Jahrelang kein Problem, plötzlich brauchte ich eine Ausnahmegenehmigung. Mein 89er hat auch keine Höhenverstellung und brauchte bisher auch keine Ausnahmegenehmigung. Das muß mir mal jemand erklären.

Gern, Höhenverstellung ist ab Bj. 1990 in D Pflicht. Haben US-Fahrzeuge oft nicht, so auch mein 1994er US-CV.
Ausnahmegenehmigung bei Importen über eine Einzelbetriebserlaubnis bei unverhältnismäßigem Nachrüstungsaufwand ist möglich, erstellt wird sie über das jeweilige Landratsamt nach TÜV Antrag (! - in dieser Form erst seit 2016).
Bevor ich jetzt wieder als Zulassungs-Import-Looser eingestuft werde :smile:: vor ein paar Jahren ging das alles noch viel einfacher.
Ich weiß das, 1990, wie vom Kollegen Kratzecke an einem US-CC bebeispielt, bekam ich z.B. noch einen US-912 mit einer 102dB no-name Auspuffanlage und Blinzelkatzenaugen am Heck und orig. Frontlampen ohne Probleme per Einzelabnahme locker durchgewunken. Das aktuelle US-CV war in 2017 dagegen ein ganz anderer Akt.
Der TÜV-Ing. hätte nie eine bauliche Veränderung der Heckleuchten akzeptiert, deshalb die Extra-NSL. Ich wollte das CV schließlich zeitnah zulassen, möglichst mit den originalen Leuchten (außer Frontscheinwerfern natürlich).
Im Kabelbaum der Rückleuchten fand ich übrigens auch keinen zuständigen Kabelstrang dafür, eine extra Leitung wurde direkt vorn Armaturenbrett-Schalter der serienmäßigen Nebelfrontscheinwerfer, der gegen einen mit der "richtigen" NSL-Symbolik ausgetauscht werden musste, nach hinten verlegt. Die Nebler wurden zur Abnahme erst einmal abgebaut.
Mir war dieses Detail relativ egal, die kleine Hella-NSL bleibt, Nebler sind auch wieder dran, wahlweise auch in Gelb.
Die Eintragung des B202R Motors dagegen, mit 132kW und 220 Km/h Topspeed, war mir als damit in den Papieren auch so erkennbare 1994er CV-Version wichtiger, leider gab es bis zu meiner Zulassung beim TÜV-Nord u. Süd dafür kein Datenblatt als Grundlage.
Das vorhandene 1993er für`s CV kennt diesen Motor aber nicht. DAS eingetragen zu bekommen war tatsächlich nicht einfach.
Hier noch ein Nachtrag zum Blingbling der US-Front, wie ich sie gestern mal "freigeschaltet" habe. Blinker ist rechts gesetzt, cornering ist dort eingeschaltet, Positionsleuchten im Blinker beidseitig:

1024_corneringlights.jpg
 
Danke.
Die fehlende Scheinwerferhöhenverstellung habe ich ohne Probleme aber mit ordentlichen Gebühren als Ausnahme eingetragen bekommen.
Die Vorschrift für eine NSL ab 1991 ist mir bekannt. Mein Ärgernis bezieht sich aber darauf, dass Fahrzeuge aus dem Ausland nachgerüstet werden müssen, egal wie das Auto dadurch verschandelt wird. Und erst 20 Jahre nach Erlassen der Vorschrift kommt der TÜV drauf, dass das so sein muss.
Hast Du auch ein Foto der Rückseite Deines CV, damit ich sehe, welche Lösung Du für die NSL gefunden hast?
 
Ich würde dafür am 900er (klar, Mustang & Co sind eine andere Geschichte) keine weiteren externen Leuchten verbauen, sondern dies einfach so anschliessen, wie es in D Serie war.
Dass man dann am Ende, unabhängig vom Prüfer, die Leuchtfelder mit US- und D-Funktion, also BL & NSL, quasi doppelt nutzt, ist danach der 2. Schritt.
 
Ich würde dafür am 900er (klar, Mustang & Co sind eine andere Geschichte) keine weiteren externen Leuchten verbauen, sondern dies einfach so anschliessen, wie es in D Serie war...

Genau das geht ja nicht. Bitte jetzt nicht wieder von vorn.
 
Genau das geht ja nicht.
Meinst Du dies hier?:
Der TÜV-Ing. hätte nie eine bauliche Veränderung der Heckleuchten akzeptiert, deshalb die Extra-NSL.
Eine 'bauliche Veränderung' hätte es ja nie gegeben. Dass die Anschlüsse bei D-Fahrzeugen nach Variante A und bei US-Fahrzeugen nach Variante B, ist ja jederzeit sehr schnell anhand der org. Schaltpläne nachweisbar.

Und da ich mal davon ausgehe, dass die externe NSL nicht gesondert eingetragen ist, würde ich dies auch jetzt noch auf Werksstandard zurück bauen.
 
Meinst Du dies hier?:
Eine 'bauliche Veränderung' hätte es ja nie gegeben. Dass die Anschlüsse bei D-Fahrzeugen nach Variante A und bei US-Fahrzeugen nach Variante B, ist ja jederzeit sehr schnell anhand der org. Schaltpläne nachweisbar.
Und da ich mal davon ausgehe, dass die externe NSL nicht gesondert eingetragen ist, würde ich dies auch jetzt noch auf Werksstandard zurück bauen.

Verstehe ich richtig, bei deinen US-Importen hast du dem Prüfer Schaltpläne gezeigt? Von NSL, die es in US nicht gibt, dafür aber fünf Bremslichter. Die gemeinsame und gleichzeitige Nutzung von Kammern mit unterschiedlicher Funktion durch deine individuelle Verdrahtung hat ihm dann so "eingeleuchtet"? Kompliment!
Darauf bin ich nicht gekommen, gut, nächstes Mal.
Werksstandard, hm. Was genau ist das?
Meine Einzelbetriebserlaubnis-Prüfer sind unglücklicherweise immer so hartnäckig.
Vielleicht ging ich bisher auch einfach zu schnell auf deren Vorschläge ein. Vorschläge ist tatsächlich nicht ganz das richtige Wort. Die EU-Leuchten wollte ich aber nicht.
Im geschilderten Fall jedenfalls war die Einrichtung einer kleinen NSL gleichzeitig Entgegenkommen und einfachste und schnellste Lösung, das original beschaltete US-Heck inklusive der Leuchten selbst behalten zu können. Und das Auto zeitnah auf die Straße zu bekommen. Also habe ich's gemacht.
 
Nein, natürlich stellt man die Karre von Anfang an möglichst nicht mit 4 bzw. 5, sondern nur mit 2 bzw. 3 Bremslichtern vor. Und natürlich erledigt man dies, ebenso wie den Anschluss der NSL zumindest an der linken inneren Kammer (die rechte kann entweder unbeschaltet bleiben, oder man nimmt einfach das Leuchtmittel heraus), bevort der Prüfer das Auto erstmalig zu Gesicht bekommt.
Was wie gewohnt funktioniert, wird für gewöhnlich wenig oder gar nicht hinterfragt. Insofern schafft man sich natürlich, wenn man mit klar ersichtlichen Mängelt wie einer fehlenden NSL vorfährt, Baustellen, welche sonst nie zu einer solchen werden würden.

Alles andere, wie den Weg über den Schaltplan, muss man halt dann gehen, wenn das Kind, wie hier, schon im Brunnen ist, und man nachbessern muss.

Der 'Werksstandard' für hiesige Auslieferungen waren äußere Bremslichter (zusammen mit dem RL aus 5W+21W-Leuchtmittel), sowie die Nutzung der linken inneren Kammer als NSL. Die hiesigen und die US-Rückleuchten unterscheiden sich dabei rein optisch in der Hauptsache durch die seitlichen Leuchtflächen der US-Version. Einen Prüfer, welcher bei, ihrer eigentlichen Funktion korrekt nachkommenden, Leuchten brav je Kammer mit Taschenlampe und Lupe auf die Suche nach der E-Kennzeichnung (S1 Bremslicht, F NSL - darin unterscheiden sich US- und D-Leuchten bezüglich der betreffenden Kammer tatsächlich!) geht, habe ich noch nicht erlebt.

Ich lese aus Deinen Zeilen allerdings auch irgendwie heraus, dass Du offenbar selbst nicht so ganz genau weißt, wie es vor der Abnahme eigentlich hätte sein müssen, um damit gar nicht erst aufzufallen. Aus dieser Situation heraus ist es natürlich überaus schwer bis unmöglich, mit einem monierenden Prüfer eine wirklich optimale Lösung abzusprechen.
Aber da die jetzt gefundene Lösung, wie schon gesagt, wohl kaum Eingang in die Papiere gefunden haben kann, halte ich die Geschichte völlig problemlos dauerhaft rückrüstbar.

Die 'Doppelfunktion' der inneren Leuchten würde und möchte ich mit keinem Prüfer diskutieren, auch nicht mit meinem Stammprüfer. Aber dies ist ja auch gar nicht erforderlich. Wenn es 'eng' wird, ziehe ich das betreffende Steckerchen. Und im Normalfalle schaut der Prüfer, auf dem Fahrersitz sitzend, in seinen Spiegel, um die Funktion zu prüfen. Wenn es dann beim Bremslicht auf beiden Fahrzeugseiten aufleuchtet, und danach (jeder Prüfer arbeitet das ja natürlich sauber nacheinander ab!) die NSL entweder links oder beidseitig erstrahlt, ist doch alles fein. Was aus welcher Kammer kommt, darauf achtet niemand, und es ist im Spiegel sicher auch kaum zu sehen. Und dass im Feld der NSL ein 'S1' steht, ist, wie gesagt, auch nur per Lupe wirklich erkennbar.
 
Es ging hier nicht um Bastellösungen oder kleine Tricksereien, um eine fällige HU zu bestehen.
Hättest du nicht irgendetwas "zwischen", sondern meine Zeilen überhaupt gelesen, wäre doch klar geworden, dass dein Umbau nicht zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis führen kann. Mein dem Prüfer gegenüber geäußerter Wunsch, sowohl die originalen US-Leuchten als auch deren originale Beschaltung mit fünf Bremsleuchten erhalten zu wollen, ergab dessen Forderung nach der gesonderten NSL. That's it.
Die Abnahme des CV wurde, insbesondere bei der Beleuchtung in ca. 25 Fotos im Abnahmeprotokoll dokumentiert.
Im Auto sitzend, wie du das von deinen HUs schilderst, beurteilt der Prüfer nur die Sichtbarkeit und Eigenschaft der NSL-Kontrollleuchte, die gegen den Schalter der Nebelscheinwerfer ausgetauscht wurde.
Die Einhaltung der Beleuchtungsvorschrift allgemein ist einer der wichtigsten Punkte der Abnahme.
Offensichtlich hast du keine Erfahrung, ein Nicht-EU-Importfahrzeug per Einzelbetriebserlaubnis in Deutschland auf die Straße zu bringen, mindestens in jüngerer Zeit nicht.
Das macht ja grundsätzlich auch nichts, aber stelle bitte deine oben geschilderten Praktiken nicht belehrend als Lösungsweg dafür dar. Dies ist mein letzter post dazu an dieser Stelle.
 
Mein dem Prüfer gegenüber geäußerter Wunsch, sowohl die originalen US-Leuchten als auch deren originale Beschaltung mit fünf Bremsleuchten erhalten zu wollen, ergab dessen Forderung nach der gesonderten NSL. That's it.
OK, wenn man die Sache mit der org. US-Beschaltung dem Prüfer gegenüber so formuliert, bleibt diesem dann natürlich keine andere Wahl.
Ich wäre, wie gesagt, zur Abnahme einen anderen Weg gegangen. Denn manchmal ist der indirekte Weg der kürzere und/oder besser zum gewünschten Ziel führende.
Aber wenn Du mit der zusätzlichen NSL gut leben kannst, ist ja alles völlig in Ordnung.
Offensichtlich hast du keine Erfahrung, ein Nicht-EU-Importfahrzeug per Einzelbetriebserlaubnis in Deutschland auf die Straße zu bringen, mindestens in jüngerer Zeit nicht.
NaJa, wenn Du mit 'in jüngerer Zeit' das letzte Vierteljahr meinst, dann muss ich tatsächlich passen. Bieten kann ich an der Stelle nur 2 Einzelabnahmen von Nicht-EU-Importen im Mai dieses Jahres. Es waren aber keine 900er aus Amerika.
 
Die hiesigen und die US-Rückleuchten unterscheiden sich dabei rein optisch in der Hauptsache durch die seitlichen Leuchtflächen der US-Version. Einen Prüfer, welcher bei, ihrer eigentlichen Funktion korrekt nachkommenden, Leuchten brav je Kammer mit Taschenlampe und Lupe auf die Suche nach der E-Kennzeichnung (S1 Bremslicht, F NSL - darin unterscheiden sich US- und D-Leuchten bezüglich der betreffenden Kammer tatsächlich!) geht, habe ich noch nicht erlebt.
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Genau so is' es René, denn die NSL (für EU-Version) hat ein hochglanzverchromter Reflektor, hingegen die Bremsleuchte (allgemein sowie in unserem Falle die US-Version auch in der EU-NSL-Kammer) hat ein mattenverchromter Reflektor; d.h. wenn in der US-Beleuchtung die NSL-Kammer von Brems- auf Nebelschlusslicht ummutiert wird, wirkt die NSL reflektorbedingt schwächer als in den dafür vorgesehenen EU-Beleuchtungen, weil in der US-Version unsere bekannte NSL-Kammer leider mattverchromt ist.

Dies ist der Grund, dass beispielsweise bei Doppelfunktion das Standlicht in der NSL nur mit 4W (21/4W) statt mit 5W (21/5W) funktioniert, wie dies in Kombination mit Bremsleuchte normal vorgegeben ist; siehe in der Saab-Familie das Beispiel des 9K CC oder CD, wo in beiden Fällen die NSL in Verbindung mit Standlicht ausgestattet ist, mit der seltenen Lampe 21/4W dessen Fassung einen Bajonettsockel mit einem versetzten Grad gesteckt ist!
 
Danke, ich hab mich immer schon (im Stillen) gefragt, warum es diese 21/4 W-Lampen gibt.
 
@Gi.Pi.:
Keine der mir bisher bekannten Versionen hat innen, wo die NSL sitzt, eine Fassung für eine Zweidrahtlampe Das innere Rücklicht sitzt ja mittig in der Rückleuchte.

Das heißt, die werksseitige Belegung sieht, von außen nach innen betrachtet, grundsätzlich wie folgt aus:
- 21/5W BL + RL
- 5W RL
- 21W BL oder NSL, je nach Landesausführung

Eine abweichende Sockelfassungen für die o.g. 21/4 sind mir bisher nicht untergekommen. Auch das EPC kennt, marktübergreifend, je Seite nur eine einheitliche Rückwand für die CV-Heckleuchten.
 
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