9-5 ebay-Kauf mit Mängeln

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Danke
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falls jemand mit dem Gedanken spielt dieser Fahrzeug zu ersteigern :

https://www.ebay.de/itm/Saab-9-5-2-3-Turbo-Aero-KombiLederKlimaautomatikAlu17-originalTÜV-AUneu2-Hand/283187994528?ssPageName=STRK:MEBIDX:IT&_trksid=p2060353.m1438.l2649

das Fahrzeug ist nur zum Schlachten geeignet, Steuerkette ist fertig, Turbolader ebenso, auspuff ist durch und Aufnahme Hinterachse ebenso

Anbieter, ein Profi , hier als "privat" Händler, hat mehrere ebay Konten, die meisten voller negative Bewertungen

wenn jemand aber paar Teile braucht, das Fahrzeug kann eventuell auf eigene Achse überführt werden, wie die neue HU entstanden ist .... da sage ich lieber nichts


So ich weiß wo der jetzt ist. Und ich kann ein paar interessante Geschichten dazu erzählen aber der Reihe nach:

Der Wagen fährt, wurde die Jahre davor scheckheftgepflegt beim Saab Händler in Bad Tölz, das war für mich auch der entscheidende Grund nicht sofort reisaus zu nehmen obwohl sich einiges seltsam angefühlt hat.

Hast du den Wagen besichtigt?
Steuerkette und Turbolader sind durch? Wie erkennbar?
Auspuff? Wo?
Hinterachse kann tatsächlich ein Problem haben, auf jeden Fall ein lautes Knacksen bei Anfahrt merklich bei längerer Standzeit von ein paar Tagen.

Aber unter den Bedingungen hätte der Wagen doch niemals einen neuen Tüv bekommen dürfen und das wäre Betrug im doppelten Sinne?!

Dass es sich nicht um einen privaten Verkäufer handelt ist mir auch erst bei etwas Recherche aufgefallen verkauft hat er den Wagen schön bei sich zu Hause.
 
Der Wagen fährt,

Hast du den Wagen besichtigt?
Steuerkette und Turbolader sind durch? Wie erkennbar?
Auspuff? Wo?.

diese fragen stellt man bevor sich ein rollende , sage ich mal, Baustelle kauft

HU/AU gibt's auch für Schrottautos neu , genug Presseberichte und TV Sendungen dafür

Steuerkette - Spanner abschrauben dann hast du es amtlich, Reparatur, wenn fachgerecht gemacht, kostet deutlich mehr als du für das ganze "Auto" bezahlt hast

Turbolader verbraucht Öl, merkst du wenn du genug lange mit gefahren bist

zu guter Letzt, gehe zu Karosseriebauer und lass Unterboden und Hinterachsaufnahme zu checken, dann wird dir schlecht
 
diese fragen stellt man bevor sich ein rollende , sage ich mal, Baustelle kauft

HU/AU gibt's auch für Schrottautos neu , genug Presseberichte und TV Sendungen dafür

Steuerkette - Spanner abschrauben dann hast du es amtlich, Reparatur, wenn fachgerecht gemacht, kostet deutlich mehr als du für das ganze "Auto" bezahlt hast

Turbolader verbraucht Öl, merkst du wenn du genug lange mit gefahren bist

zu guter Letzt, gehe zu Karosseriebauer und lass Unterboden und Hinterachsaufnahme zu checken, dann wird dir schlecht

Ein bis 2017 geführtes Scheckheft, das bei DER Werkstatt geführt wurde, die für Saab im Raum Südbayern / München / Bad Tölz steht und hier im Forum empfohlen wird, ein ebay account mit über 200 100% positiven Bewertungen und keinerlei Verweis auf gewerbliche Nutzung, neuer TÜV / AU... nicht jeder ist anscheinend so schlau wie Du...

Nochmal die konkrete Frage: hast Du Dir den Wagen angesehen und selbst gefahren und worauf basiert diese Experteneinschätzung?
 
....und über 200 positive Einträge bekommt man auch, wenn man kauft.....und nicht nur verkauft.....schau mal genau in die Bewertungen als Verkäufer bei ihm......da kommen mir schon Zweifel, ob der Verkäufer "Privat" ist.....

.......... ein ebay account mit über 200 100% positiven Bewertungen und keinerlei Verweis auf gewerbliche Nutzung, neuer TÜV / AU... nicht jeder ist anscheinend so schlau wie Du...

............

Du hast ihn dir doch persönlich angesehen......schreibst selbst.....


So ich weiß wo der jetzt ist. Und ich kann ein paar interessante Geschichten dazu erzählen aber der Reihe nach:

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Dass es sich nicht um einen privaten Verkäufer handelt ist mir auch erst bei etwas Recherche aufgefallen verkauft hat er den Wagen schön bei sich zu Hause.


.........
Auspuff? Wo?
Hinterachse kann tatsächlich ein Problem haben, auf jeden Fall ein lautes Knacksen bei Anfahrt merklich bei längerer Standzeit von ein paar Tagen.

Aber unter den Bedingungen hätte der Wagen doch niemals einen neuen Tüv bekommen dürfen und das wäre Betrug im doppelten Sinne?!

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......doch - kommt auf den Prüfer an......wie genau er schaut.....dafür wette ich nicht mal nen gebrauchtes Streichholzschächtelchen.....
 
....und über 200 positive Einträge bekommt man auch, wenn man kauft.....und nicht nur verkauft.....schau mal genau in die Bewertungen als Verkäufer bei ihm......da kommen mir schon Zweifel, ob der Verkäufer "Privat" ist.....

Du hast ihn dir doch persönlich angesehen......schreibst selbst.....

......doch - kommt auf den Prüfer an......wie genau er schaut.....dafür wette ich nicht mal nen gebrauchtes Streichholzschächtelchen.....

Nein persönlich angesehen habe ich ihn nach Ersteigerung. Dass Ersteigerungen immer ein Risiko mit sich bringen, dessen bin auch ich mir bewusst.

Vielen Dank für den Hinweis @ janira, sehr hilfreich. Wenn ich es also richtig verstehe, fand die Besichtigung VOR den Reparaturen statt und nicht danach.

Für mich war die Situation die:

(Regelmäßig) scheckheftgepflegter Aero in scheinbar grundsätzlich gutem Zustand mit 2 Jahren TÜV.

Erst nach dem Kauf offenbart sich langsam die etwas dubiose Herkunft. Der Wagen war jetzt zur ersten Ansicht in einer sehr gut bewerteten Saab Werkstatt in Bad Tölz der erste Check war soweit in Ordnung.

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder es wurden die Mängel soweit fachmännisch behoben, dass der Wagen soweit zum TÜV technisch, soweit relevant und geprüft in Ordnung ist, oder, dass es sich um ein "Gefälligkeitsgutachten" handelt.

- Dann handelt es sich um Prüfzeichenmissbrauch des Prüfers der TüV Stelle
- Und evtl. muss die Leistung der sehr gut bewerteten Werkstatt angezweifelt werden, die nach erster Untersuchung und zusätzlich aufgrund der Historie des Fahrzeuges ja eine gute Einschätzung zum Zustand des Fahrzeuges geben kann.

Was ich vermeiden möchte und eben aus diesem Grund bin ich zur Werkstatt gefahren, ist ein "Groschengrab" zu kaufen.

Eine weitere konstruktive Handlungsempfehlung wäre interessant.
 
So ein kurzes Update zum obigen Beitrag.

Ich war heute beim Karosseriebauer, der Wagen ist an den Hinterachsaufnahmen durchgerostet.
Es wurde nicht geschweisst, stattdessen wurde einfach schön Unterbodenschutz aufgesprüht um den Rost zu verdecken.

Der TÜV ist original von Oktober 2018 NEU OHNE MÄNGEL, hahaha....

Somit kann ich diese Aussage von Janira nur bestätigen.

Frage an die Community, wie würdet Ihr weiter vorgehen?
 
Du hast den Wagen von privat gekauft, Hinweise auf ein Gewerbe kann ich nach erstem Blick nicht finden (keine weiteren Angebote in der Bucht) - also sehe ich keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auf dieser Basis.
Als rostfrei ist das Auto nirgendwo beschrieben - also kein Aufhänger. Im Gegenteil, ausdrücklch als Bastlerobjekt angeboten - nochmal schlechte Karten.
In der frischen HU sehe ich auch kein Argument - wenn der Prüfer keinen offensichtlchen Hinwis auf mögliche Roststellen hat (selbst wenn sie nur geschickt kaschiert wurden), muss er da auch nicht intensiver prüfen (wo würde das hinführen...!).
Dem Verkäufer nachzuweisen, dass er von den Rostschäden wusste oder sie gar selbst in arglistiger Absicht vertuscht hat, dürfte genauso schwierig werden.
Insgesamt würde ich sage: du hast dich einfach verzockt - das ist eben möglich bei solchen ersteigerten Autos ohne Besichtigung, und das weiß man vorher. Zumal du durch janiras #3080 ja hättest gewarnt sein können.
Entweder du freust dich, dass du das Auto zu einem so günstigen Preis geschossen hast, dass die Kosten für die nötigen Reparaturen eben noch mit im Budget sind, oder du verkaufst ihn eben wieder - als Reparaturobjekt.
 
Du hast den Wagen von privat gekauft, Hinweise auf ein Gewerbe kann ich nach erstem Blick nicht finden (keine weiteren Angebote in der Bucht) - also sehe ich keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auf dieser Basis.
Als rostfrei ist das Auto nirgendwo beschrieben - also kein Aufhänger. Im Gegenteil, ausdrücklch als Bastlerobjekt angeboten - nochmal schlechte Karten.
In der frischen HU sehe ich auch kein Argument - wenn der Prüfer keinen offensichtlchen Hinwis auf mögliche Roststellen hat (selbst wenn sie nur geschickt kaschiert wurden), muss er da auch nicht intensiver prüfen (wo würde das hinführen...!).
Dem Verkäufer nachzuweisen, dass er von den Rostschäden wusste oder sie gar selbst in arglistiger Absicht vertuscht hat, dürfte genauso schwierig werden.
Insgesamt würde ich sage: du hast dich einfach verzockt - das ist eben möglich bei solchen ersteigerten Autos ohne Besichtigung, und das weiß man vorher. Zumal du durch janiras #3080 ja hättest gewarnt sein können.
Entweder du freust dich, dass du das Auto zu einem so günstigen Preis geschossen hast, dass die Kosten für die nötigen Reparaturen eben noch mit im Budget sind, oder du verkaufst ihn eben wieder - als Reparaturobjekt.
Na ja, das zukleistern von Rostlöchern mit UBS kann doch nur als Täuschungsabsicht gewertet werden. Immerhin wird der Wagen als "in gutem Zustand" beschrieben, was er definitiv nicht ist. Das könnte ein Ansatzpunkt sein, aber ich sehe das wie patapaya: entweder nochmal 2000€ (wenn das reicht) draufpacken und die Stellen sanieren lassen oder eben als Schlachtobjekt zerlegen, um den Verlust zu minimieren. Der geht dann als Lehrgeld durch.
 
.......
Frage an die Community, wie würdet Ihr weiter vorgehen?

....... die oben gegebenen Hinweise überdenken....

Da der "private Verkäufer" ja scheinbar keiner ist......würde sich sicherlich sein Finanzamt über nen Tipp .......:biggrin::biggrin::biggrin::biggrin:

:rolleyes:.........und nun mal ne Runde weiter denken ......



...ging hier "nur" um ein Holzboot aus der eBucht - ist aber wegweisend das Urteil vom BHG
Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

Gewährleistungspflichten bei eBay-Privatverkauf

https://juris.bundesgerichtshof.de/...58739bffcfc60770e042d455&nr=62966&pos=0&anz=1

.......lass den Verkäufer nachbessern - so wie es im Urteil beschlossen wurde oder ihn vom Verkauf zurück treten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Somit kann ich diese Aussage von Janira nur bestätigen.

Frage an die Community, wie würdet Ihr weiter vorgehen?

Ich würde einfach zu meine zuständige Polizei dienst-stelle gehen und Betrugsanzeige gegen die HU Organisation und der Verkäufer stellen

jedenfalls bevor du zu Polizei gehst beweise sichern, d.h. Gutachten für die Durchrostungen und ev. andere Schäden

und glaub mir, die STA wird ermitteln , Vorbesitzer wird schnell ermittelt und zu polizei bestellt, wo er bestimmt bestättigen wird dass das Fahrzeug als durch gerostet Verkauft wurde, ggf. die anzeige von mobile.de anfordern

am besten nimm ein Anwalt, wenn du weitere fragen hast, ich habe speziell auf diesem Gebiet reichlich Erfahrung mit solche Betrügern

auch wenn das Fahrzeug ohne Gewährlesung oder Garantie Verkauft wurde es heißt :

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Liegt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor, bedeutet dies nicht, dass hierdurch sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind.

Ist dem Verkäufer eines PKWs bekannt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, muss er dies offenbaren. Ein Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn ein dem Verkäufer bekannter Mangel beim Verkauf verschwiegen wurde oder der Verkäufer bewusst falsche Angaben zu dem Kaufgegenstand gemacht hat.

P.S. Im eBay Angebot geschriebene Gewährleistungsausschluss ist unwirksam !
 
Zuletzt bearbeitet:
entweder so wie DSpecial und Sven gesagt haben.. oder wie janira.. wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, geh zum Anwalt, schildere den Fall und lass Dich beraten. Wenn Aussicht auf Erfolg besteht und die Versicherung übernimmt die Kosten dann ran an den Verkäufer ! Wenn nein.. dann siehe oben: Lehrgeld.. :(
Etwas anderes kann man Dir hier nicht raten.
 
Ich würde einfach zu meine zuständige Polizei dienst-stelle gehen und Betrugsanzeige gegen die HU Organisation und der Verkäufer stellen

jedenfalls bevor du zu Polizei gehst beweise sichern, d.h. Gutachten für die Durchrostungen und ev. andere Schäden

und glaub mir, die STA wird ermitteln , Vorbesitzer wird schnell ermittelt und zu polizei bestellt, wo er bestimmt bestättigen wird dass das Fahrzeug als durch gerostet Verkauft wurde, ggf. die anzeige von mobile.de anfordern

am besten nimm ein Anwalt, wenn du weitere fragen hast, ich habe speziell auf diesem Gebiet reichlich Erfahrung mit solche Betrügern

auch wenn das Fahrzeug ohne Gewährlesung oder Garantie Verkauft wurde es heißt :

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Liegt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor, bedeutet dies nicht, dass hierdurch sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind.

Ist dem Verkäufer eines PKWs bekannt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, muss er dies offenbaren. Ein Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn ein dem Verkäufer bekannter Mangel beim Verkauf verschwiegen wurde oder der Verkäufer bewusst falsche Angaben zu dem Kaufgegenstand gemacht hat.
Ja das rockt! Erkläre uns mal bitte wir du den Beweis führen willst, dass der TÜV Prüfer geschlampt hat bzw. der Vorbesitzer von der Durchforstung wusste, oder diese sogar selbst vertuscht hat.
Viel Erfolg! Unterhalte dich vor solchen Aussagen mal mit einem Anwalt dessen Fachgebiet sowas ist. Ein Freund hat das gerade durch, wenn du keine Beweise hast, kannst du das vergessen.
 
Es sollte oben natürlich Durchrostung heißen, nicht Durchforstung...blöde Autokorrektur
 
Na ja, das zukleistern von Rostlöchern mit UBS kann doch nur als Täuschungsabsicht gewertet werden.
Nicht dass ich falsch verstanden werde - das sehe ich genauso! Nur -und nichts anderes wollte ich in #3133 sagen- dürfte es ausgesprochen schwer werden, das dem Verkäufer nachzuweisen.

Auch das von icesaab zitierte Urteil halte ich hier nicht für hilfreich, weil zum einen darin eine rechtskräftige Entscheidung ja auch nicht getroffen wird (nur die Revision wird zugelassen).
Zum anderen wird in Abs. 16 dort ausgeführt: "Ebenso ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass in Fällen, in denen der Verkäufer bei Vertragsschluss die Eigenschaften der verkauften Sache in einer bestimmten Weise beschreibt und der Käufer vor diesem Hintergrund seine Kaufentscheidung trifft, die Erklärungen des Verkäufers ohne Weiteres zum Inhalt des Vertrages und damit zum Inhalt einer Beschaffenheitsvereinbarung werden".
Klar "wirbt" der Verkäufer mit einer noch fast 2 Jahre gültigen HU und impliziert damit Fahrbereitschaft und -sicherheit - andererseits bietet er das Fahrzeug ausdrücklich als Bastlerobjekt an. Keine Ahnung, wie ein Gericht diesen Widerspruch würdigen würde...
Und Abs. 30: "Ebenso wenig hat das Berufungsgericht ... Feststellungen zu einer von den Klägern geltend gemachten arglistigen Täuschung der Beklagten über den Zustand des Bootsrumpfes und einer in diesem Fall gegebenen Unbeachtlichkeit des Gewährleistungsausschlusses nach § 444 BGB getroffen." - und an der Stelle sähe ich auch hier große Probleme, dem Verkäufer dies nachzuweisen - es sei denn, es gäbe Zeugen oder Beweise, dass der Verkäufer selbst den UB-Schutz über die Roststellen geschmiert oder dies *so* beauftragt oder wenigstens davon gewusst hat.
Klar kann man das anders sehen und eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben - ich täte es nicht (hätte dieses Auto aber auch nicht gekauft).
 
Liebe Community, erstmal vielen Dank für die vielen Kommentare und Hinweise.

Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen:

Du hast den Wagen von privat gekauft, Hinweise auf ein Gewerbe kann ich nach erstem Blick nicht finden (keine weiteren Angebote in der Bucht) - also sehe ich keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche auf dieser Basis.
Als rostfrei ist das Auto nirgendwo beschrieben - also kein Aufhänger. Im Gegenteil, ausdrücklch als Bastlerobjekt angeboten - nochmal schlechte Karten.
In der frischen HU sehe ich auch kein Argument - wenn der Prüfer keinen offensichtlchen Hinwis auf mögliche Roststellen hat (selbst wenn sie nur geschickt kaschiert wurden), muss er da auch nicht intensiver prüfen (wo würde das hinführen...!).
Dem Verkäufer nachzuweisen, dass er von den Rostschäden wusste oder sie gar selbst in arglistiger Absicht vertuscht hat, dürfte genauso schwierig werden.
Insgesamt würde ich sage: du hast dich einfach verzockt - das ist eben möglich bei solchen ersteigerten Autos ohne Besichtigung, und das weiß man vorher. Zumal du durch janiras #3080 ja hättest gewarnt sein können.
Entweder du freust dich, dass du das Auto zu einem so günstigen Preis geschossen hast, dass die Kosten für die nötigen Reparaturen eben noch mit im Budget sind, oder du verkaufst ihn eben wieder - als Reparaturobjekt.

Tatsächlich finden sich, nach etwas Recherche und wenn der Name des Verkäufers bekannt ist, recht eindeutige Hinweise auf eine gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers, er betreibt einen KFZ Handel mit seinem Bruder.

Es gibt noch weitere Beweismittel die eindeutig zeigen und die ich jetzt noch nicht öffentlich machen möchte, dass der TÜV Prüfer sich das Fahrzeug entweder nicht angesehen hat, oder die Mängel bewusst ignoriert hat, beides ist arglistige Täuschung, also Betrug und Prüfzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung

Ich würde einfach zu meine zuständige Polizei dienst-stelle gehen und Betrugsanzeige gegen die HU Organisation und der Verkäufer stellen

jedenfalls bevor du zu Polizei gehst beweise sichern, d.h. Gutachten für die Durchrostungen und ev. andere Schäden

und glaub mir, die STA wird ermitteln , Vorbesitzer wird schnell ermittelt und zu polizei bestellt, wo er bestimmt bestättigen wird dass das Fahrzeug als durch gerostet Verkauft wurde, ggf. die anzeige von mobile.de anfordern

am besten nimm ein Anwalt, wenn du weitere fragen hast, ich habe speziell auf diesem Gebiet reichlich Erfahrung mit solche Betrügern

auch wenn das Fahrzeug ohne Gewährlesung oder Garantie Verkauft wurde es heißt :

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit." Liegt ein wirksamer Gewährleistungsausschluss vor, bedeutet dies nicht, dass hierdurch sämtliche Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind.

Ist dem Verkäufer eines PKWs bekannt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, muss er dies offenbaren. Ein Gewährleistungsausschluss greift nicht, wenn ein dem Verkäufer bekannter Mangel beim Verkauf verschwiegen wurde oder der Verkäufer bewusst falsche Angaben zu dem Kaufgegenstand gemacht hat.

P.S. Im eBay Angebot geschriebene Gewährleistungsausschluss ist unwirksam !

Vielen Dank für die anwaltliche Empfehlung, tatsächlich hatte ich explizit und mehrfach nachgefragt, ob weitere Mängel bekannt sind und der Wagen unfallfrei ist.

In diesem Fall wird es nicht schwierig sein die entsprechenden Nachweise zu erbringen, dass eine klare Betrugsabsicht stattgefunden hat.

Verkaufen ist aktuell keine Option (es sei denn alle Mängel sind einwandfrei behoben, oder als solche klar gekennzeichnet) denn zusätzlich zur juristischen Verantwortung beruht mein Wertesystem und moralisches Verständnis auf Transparenz und Ehrlichkeit was alle wirtschaftlichen Beziehungen ausmacht, wenn ich etwas verkaufe, möchte ich es also ehrlich und mit gutem Gewissen verkaufen.

Die Frage die sich mir also stellt:

- Weg, also wieder zurück damit, inklusive Schadensersatzforderung? oder

- Reparieren und soweit in Ordnung bringen, damit er guten Gewissens gefahren und vielleicht irgendwann wieder verkauft werden kann?

Was meint Ihr?

Anmerkung: Ich hatte natürlich NICHT vorher den Beitrag von Janira gesehen, der vor dem Fahrzeug gewarnt hatte, ansonsten wäre meine Kaufentscheidung sicher anders ausgefallen.
 
.....
Die Frage die sich mir also stellt:

- Weg, also wieder zurück damit, inklusive Schadensersatzforderung? oder

- Reparieren und soweit in Ordnung bringen, damit er guten Gewissens gefahren und vielleicht irgendwann wieder verkauft werden kann?

Was meint Ihr?

.........

- Weg damit - klare Kante - weise ihn auf das BGH Urteil hin - erkläre ihm, das er sich steuerlich schon tief in die Nesseln gesetzt hat - lass dir die Kohle zurück geben - anschließend wegen versuchter arglistiger Täuschung und Betrug anzeigen......zivilrechtlich wirst du "hundert Jahre" auf ein Prozessende warten müssen - also regel es direkt.....
 
Vielen Dank für die anwaltliche Empfehlung
Hier muss ich mich mal als Moderator zu Wort melden: Ich habe keine Ahnung, ob janira Anwalt ist und wenn ja, ob er hier anwaltliche Beratung leisten darf. Rechtsberatung ist jedenfalls nicht Gegenstand dieses Forums - die sonstigen Hinweise zu solchen Fragen kommen von juristischen Laien, die auch als solche behandelt werden sollten!
Solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen (von janira), dann tu das bitte auf privatem Weg!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier muss ich mich mal als Moderator zu Wort melden: Ich habe keine Ahnung, ob janira Anwalt ist und wenn ja, ob er hier anwaltliche Beratung leisten darf. Rechtsberatung ist jedenfalls nicht Gegenstand dieses Forums - die sonstigen Hinweise zu solchen Fragen kommen die von juristischen Laien, die auch als solche behandelt werden sollten!
Solltest du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen (von janira), dann tu das bitte auf privatem Weg!
Das janira aka Nikki9911 und andere Accountnamen die er bisher gewählt hat wohl einer ganz anderen Tätigkeit nachgeht ist doch kein Geheimnis...:rolleyes:

Ich versteh auch die ganze Diskussion nicht. Man geht mit den Unterlagen die man hat zum Anwalt und bespricht den Sachverhalt, dann bekommt man auch eine kompetente Antwort und kann seine Chancen besser einschätzen. Ein Autoforum ist da sicher nicht unbedingt die richtige Plattform.
 
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