9-3 I von US nach D einfuehren

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SAAB
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weiß nicht
Hi,

Bin derzeit in Kalifornien und geniesse es in dem 9-3 Cabrio rumzufahren.

Weiss vielleicht jemand welche Aenderunge bei einer Vollabnahme nach § 21 StVZO

nach Einfuehr in D durchzufuehren waeren (z.B. Scheinwerfer neu oder einfach verstellen) ?

Datenblatt von Opel/ Saab habe ich. Ich habe das schon mal mit einem anderen Fahrzeug gemacht und
das Schicksal scheint in der HAnd des Gutachters zu liegen und wie/ welche Ausnahmegenehmigungen bei man bei machen Gemeinden bekommt, scheint verschieden zu sein (Oberbayern/ Bremen).

Gruesse
Juergen
 
nebelschlussleuchte brauchst du, sämtliche lampen blinker begrenzungsleuchte usw ... im endeffekt kommt es, wie immer, auf den prüfer an der die vollabnahme durchführt!

PS: moin und willkommen im forum!
 
Schau erst einmal, ob Du "E" Zeichen in den Gläsern hast - wenn ja, dann brauchst Du sie nicht zu tauschen.

Die Änderungen halten sich sehr in Grenzen ... soll meinen: geringe Kosten.
 
Nicht nur!

Es sind einige Dinge bei der Zulassung zu beachten.

Bis zum anmeldefertigen Fahrzeug sind folgende Dinge erforderlich:

- Beantragung der Kraftfahrtbundesamt-Auskunft
- Zusammenstellung der notwendigen Papiere: US-Title/MSO oder canadisches Ownership,
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, Kraftfahrtbundesamt-Auskunft, Fahrzeugdatenblatt, lichttechnisches Gutachten und das Abgasverhaltensgutachten
- Umbau des Fahrzeuges auf die geltende StVZO (wie von Alex erwähnt: Blinker, Nebelschlussleuchten Wegfahrsperre und automatische Leuchtweitenregulierung)
- Beantragung des deutschen Fahrzeugbriefes
- TüV-Vorführung und TüV-Abnahme
- Erstellung des deutschen Kfz.-Briefes und Einholung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
- Abgasuntersuchung (AU), erforderlich bei gebrauchten Fahrzeugen mit Otto-Motoren mit Kat ab Bj. 01.07.1969 und Diesel-Motoren ab 01.01.1977

Erst nachdem alle oben genannten Punkte erledigt sind, ist das Fahrzeug zulassungsfertig und kann beim Straßenverkehrsamt angemeldet werden.

Bedenke auch einen Korrosionsschutz (Unterboden- und Hohlraumversiegelung) ;-)
 
Der Moderator bei Motor-Talk hat letzes Jahr einen US-Viggen nach D überführt - vielleicht stellst Du Deine Frage auch einmal dort?

Gruß
Martin
 
Hallo zusammen,

ich hole den Thread mal wieder hervor - ein Freund hat von einem Diplomaten ein 900-II Cabrio (US Modell, BJ 1997) mit Motorschaden erstanden und inzwischen soweit wieder fit gemacht.

Nun steht das Vollgutachten nach §21 an und er fragt sich, wie die Leuchtweitenregulierung der Scheinwerfer am besten nachzurüsten ist. Ist es möglich, an den US-Scheinwerfern einfach Stellmotoren anzubringen? Oder Kompletttausch gegen europ. Scheinwerfer mit Stellmotoren? Und wie sieht es mit der Verkabelung für die Regulierung aus, ist die soweit gelegt?
 
Die Ami Lampen vorn müssen raus und H4 Scheinwerfer rein. Blinker können bleiben. Ist ein E -Zeichen drauf. Für die fehlende Leuchtweitenregulierung gibt es ne Ausnahmegenehmigung, weil der Aufwand für die Nachrüstung zu groß ist.
 
Die Ami Lampen vorn müssen raus und H4 Scheinwerfer rein. Blinker können bleiben. Ist ein E -Zeichen drauf. Für die fehlende Leuchtweitenregulierung gibt es ne Ausnahmegenehmigung, weil der Aufwand für die Nachrüstung zu groß ist.
genau, kenn ich auch so vom 901 ... Scheinwerfer wechseln und gut. Blinker kann bleiben, Rückleuchte kann grundsätzlich bleiben. Muss nur die Nebelschlussleuchte in der (vorhandenen?) Kammer der aktiviert werden. Weiss jetzt nicht wie das beim 902 ist, evtl. muss nur ne entsprechende Birne gesetzt werden? Leuchtweitenregulierung muss nicht nachgerüstet werden, wird Ausnahmegenehmigung in die Papiere eingetragen.
 
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