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Hi,
Bin derzeit in Kalifornien und geniesse es in dem 9-3 Cabrio rumzufahren.
Weiss vielleicht jemand welche Aenderunge bei einer Vollabnahme nach § 21 StVZO
nach Einfuehr in D durchzufuehren waeren (z.B. Scheinwerfer neu oder einfach verstellen) ?
Datenblatt von Opel/ Saab habe ich. Ich habe das schon mal mit einem anderen Fahrzeug gemacht und
das Schicksal scheint in der HAnd des Gutachters zu liegen und wie/ welche Ausnahmegenehmigungen bei man bei machen Gemeinden bekommt, scheint verschieden zu sein (Oberbayern/ Bremen).
Gruesse
Juergen
Bin derzeit in Kalifornien und geniesse es in dem 9-3 Cabrio rumzufahren.
Weiss vielleicht jemand welche Aenderunge bei einer Vollabnahme nach § 21 StVZO
nach Einfuehr in D durchzufuehren waeren (z.B. Scheinwerfer neu oder einfach verstellen) ?
Datenblatt von Opel/ Saab habe ich. Ich habe das schon mal mit einem anderen Fahrzeug gemacht und
das Schicksal scheint in der HAnd des Gutachters zu liegen und wie/ welche Ausnahmegenehmigungen bei man bei machen Gemeinden bekommt, scheint verschieden zu sein (Oberbayern/ Bremen).
Gruesse
Juergen