§50/3 stvo anhang

Registriert
12. Jan. 2006
Beiträge
8.601
Danke
2.378
SAAB
weiß nicht
Turbo
FPT
Hat dazu jemand etwas parat, toll wäre die STVO §50, ok die finde ich im Netz. Also bleiben die zugehörigen Anhänge.
Vielen Dank im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was meinst du mit Anhang?

Für Helgoland scheint es da keine zu brauchen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die StVZO besteht außer den §en auch aus diversen Anhängen.
Siehe in meinem ersten Link in #2 etwas weiter unten.
 
Stimmt auffallend!
Habe in #2 mal die passenden Links nachgetragen.
 
Der René ahnt es, es geht um vor 10 Jahren in D zugelassene Latüchten.
Die Vollabnahme haben sie mitgemacht sowie 5xHU, die 6. wurde verweigert.
Ich habe meine Meinung zu manchen Leuten, die einen Titel tragen:-)
Brennende Blinker mit 5W sowie Seitenrückfahrlicht, alles OK
Schnelle Nummer, ich bau einfach andere Leuchten ein, will ich aber eigentlich aus Prinzip nicht.

Also Eintrag in den Papieren, Abnahme vor 10 Jahren habe ich nicht:
Abweichend von §50/3Stvzo:ausn.Gen erforderl. Ausn.gen.NR. 101 **siehe Allonge ** /2007 gem. § 50Abs. 8 STVO erteilt 20.12.2007
Google ich Abs 8 dieser wird auf eine Anlage verwiesen.
Oder gibt es was zu Ausnahmegenehmigung 101.
Leuchtweitenregulierung ist herausgenommen durch Eintrag "ohne Einrichtung. z. Leuchtweitenregulierung".
Btw. der "Gute" beim TÜV (T** Rheinl***) meinte, neue Leuchtmittel rein und wenn das nichts bringe, würde er! mir die Scheinwerfer nachstellen, er bemängelte aber die Hell/Dunkel Grenze. Die ändert sich meiner Meinung nicht durch Einstellung:-)

Ich möchte eigentlich nur Wissen was da wie oben genannt eingetragen ist, Übersetzung Amts-eintrag/-deutsch in Worte.
Weil er sagte mir als Bachelor of Engeneering nur, "Nein da steht nur, keine Leuchtweitenregulierung".
Lesen kann ich! Schreiben nicht:-)
Der eingetragene Rest also echt nur , um den Fahrzeugschein oder wie das Ding heute heißt um eine Seite zu erweitern?
Dann bau ich für die HU Europäische Scheinwerfer ein und dann zurück :-P
 
Was suchst Du genau?
Hatte ein 'Z' zu viel gelesen!
Hier schon mal geschaut?: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/[/QUOTE]
"(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, dass die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht."
Dieser Anhang? Wo finde ich den?
Danke!
 
Den Anhang findest Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anhang.html

Aber ich glaube der Umbau auf EU Scheinwerfer für den TÜV geht schneller als hier alle Einzelnormen durchzuarbeiten.
Habe ich bei meinem Plymouth Voyager auch so gehalten.

Anhang II der Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), geändert durch die

a) Richtlinie 80/233/EWG der Kommission vom 21. November 1979 (ABl. L 51 vom 25.2.1980, S. 8),
b) Richtlinie 82/244/EWG der Kommission vom 17. März 1982 (ABl. L 109 vom 22.4.1982, S. 31),
c) Richtlinie 83/276/EWG des Rates vom 26. Mai 1983 (ABl. L 151 vom 9.6.1983, S. 47),
d) Richtlinie 84/8/EWG der Kommission vom 14. Dezember 1983 (ABl. L 9 vom 12.1.1984, S. 24),
e) Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. L 366 vom 31.12.1991, S. 17),
f) Berichtigung der Richtlinie 91/663/EWG (ABl. L 172 vom 27.6.1992, S. 87),
g) Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 (ABl. L 171 vom 30.6.1997, S. 1).
 
Btw. der "Gute" beim TÜV (T** Rheinl***) meinte, neue Leuchtmittel rein und wenn das nichts bringe, würde er! mir die Scheinwerfer nachstellen, er bemängelte aber die Hell/Dunkel Grenze. Die ändert sich meiner Meinung nicht durch Einstellung:-)
Eine überaus besch... ...eidenene Hell-Dunkel-Grenze hatte ich mit 'normalen' Scheinwerfern und alten Leuchtmitteln, wo die Wendeln schon sonstwo hingen auch schon. Neues Lämplein rein, und alles sah wieder schick aus. Hatte ich 'meinem' Prüfer erst auch nicht glauben wollen. Aber da ich natürlich eine neue H1 im Auto hatte, haben wir die dann halt gleich getauscht und damit war der Beweis erbracht.
Klar, es muss nicht daran liegen, aber es kann auf jeden Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich vermute geht es hier um den 97er Ammi Aero. Die Amis hatten ab '95 "sealed beam" Einheiten verbaut und da passen unsere H1 etc. nicht rein.
Saabnummern der Leuchtmittel sollten 4089272 für lowbeam und 4089264 für highbeam sein.
Immerhin sind die Leuchtmittel tauschbar. Bei meinem 74er SedanDeVille bezeichnete SealedBeam die komplette Einheit aus Leuchtmittel, Reflektor und Streuscheibe.
 
Ja. was ist denn Hell/Dunkel?
Oben ist Dunkel und unten ist hell aber eckig, ohne Keil rechts.
Was die Normen und Paragraphen angeht, muß ich die kennen oder der schwindeliger Bachelor?

Sorry, das ist Verkackeierei.

Ich persönlich sehe die Anhänge so, überflüchtig durchgelesen, eine Beleuchtung, die in einem Anderen EU Land zulässig war, ist auch in anderen Ländern anzuerkennen.
Mit diversen Nachträgen kommen diverse Länder hinzu.
Muß mich das als Fahrzeugführer/Besitzer interessieren? wenn 10 Jahre alles gut war?
Klar ich bau da auch neu Scheinwerfer rein, aber warum?

Ich erwähne mal den 2. Mangel, erheblich.
Dann war es das auch mit Mängeln, man ward fündig:
Umweltbelastung: Motor Ansaugschlauch defekt, ratet bitte um welchen Schlauch es geht.
Tip: ich sauge Frischluft an und in einer Taktung wird Frischluft abgeblasen. Frage noch an den AU-Prüfer, "der Hat die AU nicht bestanden".
Antwort: "absolut Problemlos"
Wie bitte kann das Umweltbelasung sein?

Meine Meinung, als Selbstschrauber werden wir in Zukunft mit unwissenden Fachidioten zu tun haben, die m.E. zweifelhafte Titel tragen.
Hoch lebe Bob der Baumeister.

Btw, warum zweifelten diese selben Menschen zu Anforderungen zu einem Umbau anschließend nach 4 Jahren Ihre Einträge an.
Nein und selbst deren eigenen Papiere und Schriftverkehr reiche nicht.
Ok, das war ein anderer meiner Saab vor 10 Monaten.

Und ich kaufe keine HU ich fahr dahin mit technisch einwandfreien Autos, ich mag gerne wenn jemand ein fremdes ein Auge darauf wirft.

Wette: Montag habe ich HU bei dem selben Prüfer, so wie das Auto heute fährt. Es geht nicht um die 3+- € Nachuntersuchung, sondern um die Quote.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so,
und sicherlich werde ich mich diesbezüglich bei diesem Dachkonzern über diese Prüfstelle ebenso "auskotzen".

Man könnte auch fragen, was soll das bringen?
Hält Jobs von einfachen Leuten, die keinen schwindeligen Titel tragen
Um diese Inhalte anzuzeigen, benötigen wir die Zustimmung zum Setzen von Drittanbieter-Cookies.
Für weitere Informationen siehe die Seite Verwendung von Cookies.
 
(...)
Ich persönlich sehe die Anhänge so, überflüchtig durchgelesen, eine Beleuchtung, die in einem Anderen EU Land zulässig war, ist auch in anderen Ländern anzuerkennen.
Mit diversen Nachträgen kommen diverse Länder hinzu.
(...)
Noch besser, die Hälfte der Richtlinien trägt den Vermerk:
„Außerkrafttreten: 31.10.2014 Stillschweigend aufgehoben durch 32009R0661“
z.B.: https://www.jurion.de/gesetze/eu/31982l0244/


Aber, ich verstehe es nicht so recht,
(...)
Btw. der "Gute" beim TÜV (T** Rheinl***) meinte, neue Leuchtmittel rein und wenn das nichts bringe, würde er! mir die Scheinwerfer nachstellen, er bemängelte aber die Hell/Dunkel Grenze. Die ändert sich meiner Meinung nicht durch Einstellung:-)
(...)
was ändert sich denn, Deiner Meinung nach, durch Einstellung? Zumindest nach oben/unten doch die Hell-/Dunkelgrenze.
https://www.hella.com/techworld/de/Technik/Beleuchtung/Scheinwerfer-einstellen-835/#

Und die kann sich durchaus auch in 10 Jahren durch unsaubere Reflektoren, „sandgestrahlte“ Streuscheiben, olle oder verdreht/verkantet eingebaute Glühlampen oder eben verstellte Scheinwerfer verändern.
So gesehen ist der Vorschlag des „Guten“ beim TÜV doch gar nicht so verkehrt.

Den Eintrag, so wie Du es hier schreibst
(...)
Abweichend von §50/3Stvzo:ausn.Gen erforderl. Ausn.gen.NR. 101 **siehe Allonge ** /2007 gem. § 50Abs. 8 STVO erteilt 20.12.2007
(...)
Ich möchte eigentlich nur Wissen was da wie oben genannt eingetragen ist, Übersetzung Amts-eintrag/-deutsch in Worte.
Weil er sagte mir als Bachelor of Engeneering nur, "Nein da steht nur, keine Leuchtweitenregulierung".
(...)
sehe ich als zweite Baustelle. Nämlich, genau wie der Bachelor, „nur“ als Ausnahmegenehmigung für das Fehlen der Leuchtweitenregulierung. Also kein Zusammenhang mit Hell/Dunkel.

Bin allerdings auch nur einer der unwissenden Fachidioten, wenn auch nicht bei einer Prüforganisation. :aetsch:
 
Und die kann sich durchaus auch in 10 Jahren durch unsaubere Reflektoren, „sandgestrahlte“ Streuscheiben, olle oder verdreht/verkantet eingebaute Glühlampen oder eben verstellte Scheinwerfer verändern.
Ja, natürlich. Das passiert bei 'hiesigen' Scheinwerfern doch ebenso. Da fängt, mit dem Alter der Lämplein, der Prüfer auch irgendwann zu meckern an. Und wie gesagt, hatte bei mir mal ganz einfach nur eine alte H1-Lampe in recht neuen Scheinwerfern für ein wirklich unsauberes Bild (unscharfe Hell/Dunkel-Grenze) gesorgt. Insofern sehe ich das nicht als etwas, was zwingend in direkten Zusammenhang mit US-Scheinwerfern o.ä. steht.
 
Habe die beiden Mängel gerade abgearbeitet.
Und jetzt schaue ich mir noch mal den Prüfbericht an.
Werte AU, Bremsleistung, ach so was: 145857KM :-), ich habe einen Neuwagen!
Und ich sagte die ganze Zeit, es sei ein Amerikanisches Fahrzeug, und vor 2 Jahren nach Erwerb, gleicher Verein, gleicher Laden, da wurden Meilen genannt.
Der Prüfer damals hatte aber auch nicht den "Kevin" adäquaten Namen.

Obwohl dieser heuer war echt schön, auf jeden Fall kam er sich so vor:-)
Nein und "OBDII könne das Fahrzeug nicht sein" das kam 2000 bei einigen Fahrzeugen und erst 2002.... blabla.
War nur auf die Bemerkung nach bestandener AU, dass ich vom Bestehen dieser ausgegangen war, sonst hätte das Auto "gemeckert"
Nein, auch der Fingerzeig hierauf OBD.jpg : "hat es 97 nicht gegeben!"

Im April ist Grisu dran :-), schau ich mal. Freu!
Aber zunächst freu ich mich auf die Einstellung der Dot Latüchten, mal sehen, wie der Mensch das dann macht :-P
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein und "OBDII könne das Fahrzeug nicht sein" das kam 2000 bei einigen Fahrzeugen und erst 2002.... blabla.
...
Nein, auch der Fingerzeig hierauf Anhang anzeigen 139859 : "hat es 97 nicht gegeben!"
Ja, auf dem alten Kontinent war das halt so. Und der Kerl meint dann eben, was er nicht kenne, gab es nicht. Solche Leute trifft man überall immer wieder. Leider.
 
Im April ist Grisu dran :-), schau ich mal. Freu!
Aber zunächst freu ich mich auf die Einstellung der Dot Latüchten, mal sehen, wie der Mensch das dann macht :-P
So sind sie, die Herren Prüfingenieure.
Lass uns hier dann im April bitte mitfreuen, nach der nächsten Prüfung.
 
NaJa, bei Grisu ist es ja eher überaus hilfreich, wenn der Herr Prüfer noch nie einen 900er mit offener Haube gesehen hat. :rolleyes:
 
Ich verspreche, den ..ro werde ich nach dieser "Nachprüfung" waschen und polieren, mal sehen, ob ich Tina überreden kann, die eine Naht im Fahrersitz zu reparieren.
War bisher mein technisch gepflegtes Kackfass, Winter.

Vielleicht sollte ich bei Zeiten echt mal ein Radio mit D-Frequenz suchen, vielleicht hab ich ihn dann noch lieber, nachdem er jetzt schaltet, wie er soll:-)
Hat einer eines, gern PN.
Weil das Harman/Kardon ist schon ganz geil aber nur CD und jeden 2 Sender schrapend, auch doof.
NaJa, bei Grisu ist es ja eher überaus hilfreich, wenn der Herr Prüfer noch nie einen 900er mit offener Haube gesehen hat. :rolleyes:
Ok, ich sag einfach, ich hab das obendrauf angemalt, hat mir an dem 9000 im Januar so gut gefallen, wenn er es nicht glaubt: der ist nur zur Frictionstestung gebaut, das muß er glauben, kann er testen:biggrin:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben