Kaufberatung - SAAB Import Schweiz

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03. Dez. 2007
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35
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SAAB
900 I
Baujahr
1991
Turbo
LPT
Hallo zusammen,

nach einigen Jahren ohne SAAB überlege ich jetzt, mir (endlich) wieder einen SAAB zu kaufen.

Ich habe einen schweizer SAAB 900i 16V mit der 126PS-Maschine gesehen, der mir gefallen würde. Allerdings ist wohl eine TÜV Vollabnahme notwendig. Ich habe gelesen, dass dies bei SAAB prinzipiell kein Problem ist, da die SAABs baugleich in Deutschland und in der Schweiz verkauft wurden.

Kann mir das jemand nochmal bestätigen? Wäre ja eine Katastrophe, wenn die Anmeldung nicht möglich ist....

Vielen Dank!
 
TÜV-Abnahme mit COC-Bescheinigung (ca. 150,--Euro), die DEKRA darf solche Sachen nicht machen, danach mit TÜV-Bericht (zwecks Euro-Norm) und Kaufvertrag zum Zoll (wollen 19% Mehrwertsteuer und nochmals 10% für was weiss ich), dann sollte alles in Butter sein. Oder Fahrzeug direkt am Zoll verzollen, mit der schlechtesten aller Schadstoffeinteilungen bis nach Hause, zum TÜV bezügl. GA, dann anmelden und ggf. die "bessere" KFZ-Steuer beim Zoll reklamieren und den zuviel bezahlten Betrag zurückfordern.
Das ganze ist ziemlich zeitaufwendig, aber manchmal gibt es nette Zöllner und nette TÜV´ler. Der MFK wird in D nicht akzeptiert (anderrum aber auch nicht).

Wird klappen
saab3fahrer
 
Für den 900 bis 93 gibt es kein CoC.
Die gab es soweit ich weiss erst ab 1995, 1996.
Wenn das Fahrzeug in der Schweiz abgemeldet ist (CH-Fahrzeugausweis "Ungültig" gestempelt ist),
fällt bei der Einfuhr keine deutsche Kfz-Steuer an.
(Fahrzeug auf dem Anhänger oder mit deutschem roten Werkstattkennzeichen)
Die ganze Prozedur Aus- / Einfuhr geht meines Wissens nur noch via elektronischer Zollanmeldung.

Vollabnahme (wenn der technische Zustand passt) und Zulassung sollten kein Problem sein.
Hatte schon mehrere aus der Schweiz
 
Das mit dem Import ist meiner Erfahrung nach sehr , sehr zeitaufwendig. Besonders, weil man keine richtiges Datenblatt von Saab mehr bekommt, vor einigen Jahren hatte ich das Problem bei einem 900 2,1 dort war der "Prospektwert" von 140 Ps in die Papiere eingetragen worden, Folge war, dass es kein Euro2 gab für die Umrüstung weil dort nur 136 PS eingedruckt sind.

Damals bei meinem schweizer 99 turbo wurde eine falsche Erstzulassung in die Papiere eingetragen. Obwohl ich Dokumente aus der Schweiz besorgt hatte, ( das Amt heißt dort ASTRA - kein Scherz) wollten die deutschen Behörden die Erstzulassung nicht mehr ändern....... O-ton - hat der tüv so eingetragen, = ist halt jetzt so!

Für einen "schönen" 900i würde ich dann doch in Deutschland schauen....
 
Für den 900 bis 93 gibt es kein CoC.
Die gab es soweit ich weiss erst ab 1995, 1996.
Wenn das Fahrzeug in der Schweiz abgemeldet ist (CH-Fahrzeugausweis "Ungültig" gestempelt ist),
fällt bei der Einfuhr keine deutsche Kfz-Steuer an.
(Fahrzeug auf dem Anhänger oder mit deutschem roten Werkstattkennzeichen)
Die ganze Prozedur Aus- / Einfuhr geht meines Wissens nur noch via elektronischer Zollanmeldung.

Vollabnahme (wenn der technische Zustand passt) und Zulassung sollten kein Problem sein.
Hatte schon mehrere aus der Schweiz
Das kann ich soweit bestätigen. Zur KFZ-Steuer bei annulierten Fahrzeugen in CH kann ich nichts sagen da meine immer noch angemeldet waren. Die Zöllner hätten mir auch die richtige Schadstoffklasse eingetragen wenn ich einen amtlicheren Nachweis als eine AutoBild Datenblatt für die Schadstoffklasse unserer Autos hätte vorlegen können :smile:.
 
vielen Dank für Eure Antworten, toll, dass es eine so aktive SAAB Community gibt!

Ich denke, ich schaue mir den SAAB einmal an!
 
ist´s der rote oder der weisse???
Der rote wäre in der Tat eine Sünde wert.
Um Zollgebühren nicht allzu hoch werden zu lassen, wäre am besten eine Absprache mit dem Veräusserer nötig.
 
Das mit dem Import ist meiner Erfahrung nach sehr , sehr zeitaufwendig. Besonders, weil man keine richtiges Datenblatt von Saab mehr bekommt, vor einigen Jahren hatte ich das Problem bei einem 900 2,1 dort war der "Prospektwert" von 140 Ps in die Papiere eingetragen worden, Folge war, dass es kein Euro2 gab für die Umrüstung weil dort nur 136 PS eingedruckt sind.

Damals bei meinem schweizer 99 turbo wurde eine falsche Erstzulassung in die Papiere eingetragen. Obwohl ich Dokumente aus der Schweiz besorgt hatte, ( das Amt heißt dort ASTRA - kein Scherz) wollten die deutschen Behörden die Erstzulassung nicht mehr ändern....... O-ton - hat der tüv so eingetragen, = ist halt jetzt so!

Für einen "schönen" 900i würde ich dann doch in Deutschland schauen....
Das kommt alles voll auf den Prüfer und die Leute bei der Zulassungsstelle an, kann man nicht generell so sagen.

Beides schon gehabt, beides kein Problem. Datenblätter braucht man nicht, die Prüfer haben Zugriff auf die ABE (wenn sie denn wollen), die meisten sind auch schon mit einer Kopie von Papieren eines baugleichen Autos zufrieden.

Ich hatte auch mal einen Import, bei dem bei der Zulassung ein Zahlendreher reingekommen ist - EZ 1989 war dann plötzlich 1998. Das Auto war so schon 10 Jahre in D zugelassen - aber nach einem kurzen Gespräch mit der Zulassungsstelle und Vorzeigen der originalen Papiere war eine Änderung absolut kein Problem.
 
Die Ausrüstung in Deutschland und der Schweiz war nicht immer gleich, auch in technischer Hinsicht. Das muss und kann man im Einzelfall kläre, dazu müsste man das Baujahr kennen. Ich gehe aber davon aus, dass sich die Umrüstung, falls erforderlich, bewerkstelligen lässt, notfalls auch mit Ausnahmegenehmigungen.
Ich habe das bei meinem 901 US/CA wegen Eigenheiten der dortigen Ausstattung praktizieren dürfen, u.a. wegen fehlender Scheinwerferhöhenverstellung (Ausnahmegenehmigung), fehlender Nebelschlussleuchte (Nachrüstung), Seiten-Rückfahrleuchten (hat bis heute keiner gemerkt) usw.
 
Bei CH-Saabs gibts keine Problemchen dieser Art.
 
Ein Datenblatt gibt's beim TÜV Süd. Damit läuft die ganze TÜV/Zulassungsprozedur problemlos...
 
Die vorstehenden Beiträge sind ja schon etwas älter. Und mit der Zeit ändern sich auch rechtliche Rahmenbedingungen und/oder deren Umsetzungspraxis durch die zuständigen Behörden.

Aus aktuellem Anlass hier meine Erfahrung (kein 900er, sondern ein 9-5 Aero Bj.2004, Konsequenz ist aber gleich).

Ich habe ein abgemeldetes Auto aus erstem schweizerischem Vorbesitz erworben, Erstauslieferung erfolgte in der Schweiz.
Es existiert neben dem "ungültig" gestempelten schweizerischen Brief das COC-Papier mit der entsprechenden EG-Typgenehmigung.
Das Auto wurde mit Hänger aus der Schweiz geholt. Es fielen bei der Einfuhr sowohl 10% Zoll als auch die 19% Einfuhrumsatzsteuer an. (Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung als Bestätigung über die entrichteten Einfuhrabgaben wurde nicht ausgefüllt, der Zulassungsstelle reichte nach kurzer Diskussion aber der vorgelegte Steuerbescheid mit Einzahlungsquittung aus.)

Die Verzollung ist ärgerlich, denn insofern hat sich die Verwaltungspraxis wohl Anfang 2021 geändert.
Die EU hat mit den EFTA-Ländern Präferenzabkommen über die gegenseitige Zollbefreiung für bestimmte Produkte, zu denen auch Fahrzeuge gehören, geschlossen. Das Präferenzabkommen gilt für Fahrzeuge, die in einem EU- oder EFTA-Land produziert wurden. Passt also grundsätzlich für unsere SAABs.
Der Schweizerische Zoll verlangt für die obligatorische Ursprungsbestätigung aber eine Herstellerbestätigung über die Einfuhr der Ware in die Schweiz. Das fällt für SAAB leider aus. Die Ursprungsbestätigung konnte früher aber bei einem Kaufpreis bis 6.000 € ersetzt werden durch eine Bestätigung des Verkäufers. Das wird aber nicht mehr akzeptiert (lt. Hauptzollamt Singen lt. entsprechendem Erlass), weil "zu viel Schindluder damit getrieben wurde".

Das Auto wurde nach Einfuhr in Deutschland einer Prüforganisation vorgeführt. Die hat eine Hauptuntersuchung gemacht und anhand des COC-Papiers ein Datenblatt erstellt. Die Zulassungsstelle (in NRW) hat heute früh - freundlich aber bestimmt - die Zulassung ohne Gutachten über eine Vollabnahme jedoch erstmal abgelehnt.

Warum?

Es existiert ein Erlass des Verkehrsministeriums (ob NRW oder bundesweit blieb unklar), der unmissverständlich bei Import aus einem nicht EU-Staat eine Vollabnahme gem. § 21 StVZO verlangt. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Rechtsauffassung, dass die (urspüngliche) EG-Typgenehmigung durch eine Einzelgenehmigung des Staats der Erstzulassung ersetzt wurde. Denkbar wäre es, dass dabei oder zur Erlangung dieser Einzelgenehmigung im Drittstaat technische Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die nun - vor Erlangung einer neuen Genehmigung in Deutschland - wieder rückgängig gemacht werden müssten, um das Fahrzeug wieder in den Zustand der ursprünglichen EG-Typgenehmigung zu bringen.
Und eben dass soll mit dem Gutachten zur Vollabnahme geprüft werden. Kein Ermessen.

Man mag das blödsinnig finden. Ich habe jedoch weder die Zeit noch die Lust, mir endlose Wort- oder Schriftwechsel mit der Zulassungsstelle zu liefern, ob es wahrscheinlicher ist, dass ein scheckheftgepflegtes Auto aus der Schweiz mit regelmäßiger MFK eher zulassungsrechtlich sauber ist als ein in einer Hinterhofwerkstatt reparierter Unfallschaden aus einem EU-Land.

Die Prüforganisation wird nach Rücksprache das Datenblatt wieder einziehen und ein Gutachten über ein Vollabnahme erstellen, damit sollte der Zulassung dann auch nichts mehr entgegenstehen. Der Sachbearbeiter hat mir sogar seine Kontaktdaten übermittelt, ich kann ohne neuen Termin wiederkommen, da er alle anderen Unterlagen ja schon geprüft hat. Er schien bemüht.

FAZIT:
Ohne Vollabnahme wird eine Zulassung nach einem Import aus einem Nicht-EU-Staat nicht möglich sein, wenn die Zulassungsstelle die Verwaltungsanweisung kennt und befolgt. Wenn das nur mit HU und COC oder Datenblatt doch gemacht wird, hat man wohl Glück gehabt.
 
Eine ähnliche Vorgehensweise hat man auch mit einem EU (hier Österreich) Auto
Man kann rumstreiten aber Vollgutachten geht schneller und vorallem Stressfreier
 
Ich habe meinen EU-Import (Schweden) auch nach §21 abnehmen lassen müssen. Das Auto ist aber auch zu alt für ein COC.
 
@jayjay danke für den ausführlichen aktuellen Bericht. Die 10% Zoll mußte man meines Wissens nach schon "immer" (=mindestens ein paar Jahre") on top rechnen.
@saab-peter Dir muss ich widersprechen bzw. kommt es darauf an, ob man für das aus einem EU-Land importierte KFZ eben ein COC Papier vorlegen kann oder nicht.
Wenn ja: keine Vollabnahme nötig, normale Wiederzulassung in Deutschland, gültige ausländische "HU/AU" wird mit Restzeit anerkannt (grundsätzlich, Ausnahmen bei einzelnen Zulassungsstellen bestätigen die Regel)

Hat man kein COC: dann auch Vollabnahme nötig wie bei einem Nicht-EU Import

Übrigens ist es zumindest bisher (letztes Mal dieses Jahr erlebt) in HHer Zulassungsstellen kein Problem gewesen, für meine NL-importierten 900er nur mit Vorlage der (alten) NL-Unterlagen (plus Versicherungsbestätigung für Kurzzeit, klar) jeweils Kurzzeitkennzeichen für entsprechende Überführungsfahrten vom Stellplatz zum Karosseriebauer/Werkstatt (da die Kisten jeweils ohne HU sind/waren, sind die Kennzeichen entsprechend nur in HH + angrenzende Zulassungsbezirke gültig gewesen) zu erhalten.
(Hinweis: offiziell darf wohl für 1 KFZ ohne HU jeweils auch nur 1x ein Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden ohne anschließende normale Zulassung; auch das wurde bei mir bisher großzügig ausgelegt)
 
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