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Rabe Socke, Du schreibst in Rätseln...Doch, die Frage wurde oben beantwortet.
Schade, jetzt sind wir wieder weit weg vom dem, der auszog......
Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig (wie wollte sie auch widersprechen...), die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie @Hutzelwicht: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird...Jeder Geschädigte hat auch eine sog. Schadensminderungspflicht. Man darf also die Kosten für einen Unfall nicht unnötig in die Höhe treiben.
Für den Geschädigten bedeutet das, dass er keine überteuerten Kfz-Reparaturen erstattet bekommt, lediglich die Reparaturen nach Herstellervorgaben. Auch Rechtsanwälte sollten erst dann eingeschaltet werden, wenn ein Bedarf vorliegt – etwa weil die Schuldfrage nicht eindeutig ist oder die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht begleichen möchte.
Macht man also in Verbindung mit dem Unfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld eingestanden hat und zahlt die Versicherung anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren nicht bezahlen.
Ich bin immer noch davon überzeugt, dass es richtig war einen Anwalt zu nehmem, vor allem wegen dem Dreiecksverhältnis Leasinggesellschaft - Versicherung und mir.Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig, die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie @Hutzelwicht: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird...
Schade, jetzt sind wir wieder weit weg vom dem, der auszog......
Die sind ja eben auch nicht blöd und können rechnen. Bei Deiner Schadensschilderung mag es günstiger gewesen sein hier anstandslos anzuerkennen und zu zahlen. Denn bei der Kostenrechnung des Versicherers wird auch der Schadensbearbeiter berücksichtigt. Und wenn der sich an einen Schaden "festkaut" oder "festkauen muss" oder auch der hauseigene Jurist ran muss, können die internen Kosten schnell steigen. Diese Kosten bleiben definitiv beim Versicherer hängen wo hingegen der reine Sachschaden oftmals rückversichert ist.Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig (wie wollte sie auch widersprechen...), die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie @Hutzelwicht: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird...
Danke!Da weiter oben schon mal nach meinen Eindrücken i3 vs ID.3 gefragt wurde, hier meine subjektiven Erfahrungen nach knapp drei Wochen ID.3 und einigen Jahren i3 in loser Stichpunktfolge:
Was sagst Du zur Bedienbarkeit vom ID.3 im allgemeinen? Man liest, daß selbst der Golf 8 recht lange braucht zum Hochfahren des Systems und die Reaktionsgeschwindigkeit des Systems nicht besonders schnell ist. Wie ist das beim ID.3?
Die ZOE lässt sich leider nur vorklimatisieren, wenn sie am Strom hängtIch denke, so richtig was aussagekräftiges kann ich dann erst im Januar abgeben, wenn das von VW versprochene Update durch ist.
Momentan ist ja offiziell diesbezüglich noch Beta-Phase. Aktuell dauert es um die 30s, bis das Touchscreen Terminal verfügbar ist.
Man kann derweil aber trotzdem alle Basisfunktionen, die man zum "puren" Autofahren benötigt verwenden.
Mich hat diese verzögerte, volle Bereitschaft bisher nur einmal gestört, als ich bei Scheiben frei kratzen die Standklima gerne eingeschaltet hätte.
Aber in dieser Situation hätte ich dies auch per Handy-App anschalten können. ... (war nur leicht vereist, so dass der Aufwand nicht gelohnt hätte).
Oh, interessant - das hätte ich garnicht nicht erwartet. i3 und ID.3 können das sowohl angesteckt als auch nur aus dem Akku heraus.Die ZOE lässt sich leider nur vorklimatisieren, wenn sie am Strom hängt
Trotzdem bleibe ich dabei, und das ist auch der Erfahrung geschuldet: nur ein eigener Anwalt vermag die eigene Rechtsposition präzise darzulegen. Ich selber kann das nicht entsprechend, und meine Zeit ist dafür zu teuer und wird nicht entschädigt.Die sind ja eben auch nicht blöd und können rechnen. Bei Deiner Schadensschilderung mag es günstiger gewesen sein hier anstandslos anzuerkennen und zu zahlen. Denn bei der Kostenrechnung des Versicherers wird auch der Schadensbearbeiter berücksichtigt. Und wenn der sich an einen Schaden "festkaut" oder "festkauen muss" oder auch der hauseigene Jurist ran muss, können die internen Kosten schnell steigen. Diese Kosten bleiben definitiv beim Versicherer hängen wo hingegen der reine Sachschaden oftmals rückversichert ist.
Zustimmung - ich habe absolut keine Zeit und keinen Nerv dafür. Mein Anwalt wird sich morgen erst mal mit der Leasingfirma abstimmen müssenTrotzdem bleibe ich dabei, und das ist auch der Erfahrung geschuldet: nur ein eigener Anwalt vermag die eigene Rechtsposition präzise darzulegen. Ich selber kann das nicht entsprechend, und meine Zeit ist dafür zu teuer und wird nicht entschädigt.
Außerdem sind die Bearbeitungszeiten kürzer, wir hatten bei eigentlich eindeutigen Sachverhalten in 2 Fällen Versicherungen die erst nach Klageeinreichung reguliert haben. Das hat man natürlich im Kopf.
Das Du hier de fakto die Seite der Vefsicherung vertrittst ist zwar ehrenwert, ändert aber nichts an der Asymmetrie der Kräfte die den Anspruchssteller alleine dastehen lässt.
Das sollte Renault bei der ZOE dringend nachentwickelnOh, interessant - das hätte ich garnicht nicht erwartet. i3 und ID.3 können das sowohl angesteckt als auch nur aus dem Akku heraus.
BMW hat damals regelrecht empfohlen, jeden Fahrtantritt vorab per App zu planen und dem Auto Bescheid darüber zu geben, damit es sich selbst die Batterie vorkonditionieren kann.
Dies hat halt auch Vorteile, auch wenn gerade kein Strom angesteckt ist.
Manchmal lässt sie einen das durch zähe und superkleinliche Abwicklung spüren, wie es mal einer meiner Söhne erleben durfte: Nach einem völlig unverschuldeten Auffahrunfall, bei dem ihm eine blonde Autofahrerin mit ihrem Audi TT und Handy am Ohr (wurde polizeilich ermittelt) mit 60km/h ungebremst in sein stehendes Auto hinten rein gedonnert war, hatte er von der gegnerischen Versicherung nur einige Stunden später bereits einen gleichwertigen Wagen gestellt bekommen. Der Sachverhalt war völlig klar, der Unfall polizeilich dokumentiert, die Gegnerin geständig (wie wollte sie auch widersprechen...), die Kommunikation mit der anderen Versicherung perfekt. Dennoch ließ sich Junior - entgegen meinem dringenden Rat - von jemandem den Floh ins Ohr setzen, dass er sich unbedingt einen Anwalt nehmen sollte. Das tat er auch mit dem zweifelhaften Erfolg, dass bei der gegnerischen Versicherung schlagartig "der Rollladen" runter fiel. Denn ab diesem Moment ging gar nichts mehr, die Versicherung stellte sich richtig bockig an, bezweifelte die per Gutachten festgestellte Höhe des Schadens sowie den Restwert (Der Wagen war 1/2m kürzer, Totalschaden) und legte Junior Steine in den Weg, wo es nur ging. Und natürlich ließ sie sich bei der Abwicklung unendlich viel Zeit. Junior musste schmerzlich erkennen, dass der Rat der "Alten" manchmal doch nicht so ganz schlecht ist... (Was ich ihm aber nicht unter die Nase rieb) Deshalb bin ich wie @Hutzelwicht: ebenfalls der Meinung, dass man es erstmal ohne Anwalt versuchen sollte. Den kann man ja immer noch einschalten, wenn es kompliziert wird...
Ich stehe keinesfalls auf der Seite der Versicherungen. Ich bin Versicherungsmakler, da habe ich mit einem "bunten Strauß" an Versicherungen zu tun. Wenn der Kunde uns einen Schaden meldet kümmern wir uns darum und stellen der Versicherung ( egal ob es die generische oder die von uns vermittelte Gesellschaft ist ) die Daten und Unterlagen, die für eine präzise Abarbeitung des Schadens notwendig sind, zur Verfügung. Und da kommt es in den seltensten Fällen zu Problemen.Trotzdem bleibe ich dabei, und das ist auch der Erfahrung geschuldet: nur ein eigener Anwalt vermag die eigene Rechtsposition präzise darzulegen. Ich selber kann das nicht entsprechend, und meine Zeit ist dafür zu teuer und wird nicht entschädigt.
Außerdem sind die Bearbeitungszeiten kürzer, wir hatten bei eigentlich eindeutigen Sachverhalten in 2 Fällen Versicherungen die erst nach Klageeinreichung reguliert haben. Das hat man natürlich im Kopf.
Das Du hier de fakto die Seite der Vefsicherung vertrittst ist zwar ehrenwert, ändert aber nichts an der Asymmetrie der Kräfte die den Anspruchssteller alleine dastehen lässt.
Ich stehe keinesfalls auf der Seite der Versicherungen. Ich bin Versicherungsmakler, da habe ich mit einem "bunten Strauß" an Versicherungen zu tun. Wenn der Kunde uns einen Schaden meldet kümmern wir uns darum und stellen der Versicherung ( egal ob es die generische oder die von uns vermittelte Gesellschaft ist ) die Daten und Unterlagen, die für eine präzise Abarbeitung des Schadens notwendig sind, zur Verfügung. Und da kommt es in den seltensten Fällen zu Problemen.
Wenn man aber selber Versicherungsexperte ist, alles übers Internet gemacht hat und im Schadenfall ( entschuldige den Ausdruck ) wie Hein Blöd dasteht ist der einzige Ausweg oftmals der Anwalt, der dann helfen muss, weil ich wohl doch nicht so schlau bin wie ich mir das immer gedacht habe.
Ich habe hier in der Wortwahl vielleicht nicht den richtigen Ton getroffen, aber das ändert nichts am Sachverhalt. wie ich ihn schon seit über 30 Jahren, immer wieder erlebe.
Man mag ja gar nicht glauben wie oft Anwälte versuchen mit uns als Makler die Schadenskorrespondenz zu betreiben. Die sollten eigentlich wissen, dass wir der total falsche Ansprechpartner sind. Und genau wie @Saabfreund schon geschrieben hat, oftmals wird die Abwicklung des Schadens durch die Einschaltung eines Anwaltes nicht besser.
Natürlich muss jeder seine Erfahrungen sammeln und daraus seine Schlüsse ziehen. Ich halte es so, dass ich von Dingen, von denen ich keine Ahnung oder bestenfalls "gefährliches Halbwissen" habe, die Finger lasse und mir nicht erst einen Experten ins Haus hole wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern von Anfang an seine Dienste nutze.
Das ist auch ziemlich egal. Sofern der Schaden ordentlich bearbeitet wurde und alle Unterlagen gut zusammengestellt sind weiß in der Regel der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung dass auf der anderen Seite Jemand sitzt der fachkundig ist. Das gilt für den überwiegenden Teil, der Versicherer, Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.Ich habe es im HP-Schadensfall nicht mit einer Versicherung meiner Wahl zu tun.
Langzeitberater/Projektmanager für die EU im Bereich Prävention islamistischer Extremismus und De-Radikalisierung von Extremisten für 18 Monate@Cameo: Sorry, falls ich es überlesen haben sollte oder indiskret bin, aber was treibt dich nach Jordanien?
So issesDas ist auch ziemlich egal. Sofern der Schaden ordentlich bearbeitet wurde und alle Unterlagen gut zusammengestellt sind weiß in der Regel der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung dass auf der anderen Seite Jemand sitzt der fachkundig ist. Das gilt für den überwiegenden Teil, der Versicherer, Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
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