Abgasanlage - Erfahrung mit dem Katalysator von Bandel ? Matrix-Rückrüstung?

2 Jahre später ist er mit H-Kenzzeichen "ohne Kat" geprüft worden. CO 0,8 im LL - keine Ahnung, ob das auf einen funktionslosen Kat, sonstige Probleme in der Gemischbildung oder einfach darauf zurückzuführen war, dass für das Bestehen jetzt nicht weniger nötig war...
 
Hmm, also rein formal ist es bei der HU/AU egal, ob das zu prüfende KFZ eine H-Zulassung besitzt oder nicht. Es gilt weiterhin: alle eingebauten (und eingetragenen) Bauteile müssen funktionieren. Also wird auch ein 900er mit Kat (und H-Zulassung) ganz normal mit den Grenzwerten geprüft, die für dieses Modell mit Kat gelten. Funktionsloser Kat = Nichteinhaltung der Emissionswerte = durchgefallen.
 
Man hat mir mal erklärt, der Unterschied zwischen dem Euro1 und dem Euro2-Matrix liegt unter anderem daran, dass der MatrixKat schneller warm wird und daher schneller reinigt. Wenn ich jetzt mit diesem heißen Billigkat beim Tüv vorfahre: Hat der irgendeine Chance, anhand der Abgaswerte zu detektieren, dass da kein MatrixKat drin steckt? Kann ich mir nicht vorstellen.
 
Evtl. hat der Prüfer bei Patapayas Wagen den Kat für einen Vorschalldämpfer gehalten?:smile:
Welcher Kat unter dem Wagen hängt, ergibt sich für den Prüfer -wenn er sich dafür interessieren würde- nur aus der Gravur oder dem Typenschild, und nicht aus den Abgaswerten.

Ansonsten müsste er schon über spezifisches Wissen verfügen. (z.B. Matrix-Kat = Edelstahl)

Auch ein Matrix-Kat könnte ja einmal schlechte Abgaswerte produzieren.
 
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Ich verstehe den Gedankengang nicht ganz:
dem Prüfer ist es egal, welcher KAT installiert ist, solange die AU- bzw. Emissionswerte eingehalten werden, die für das zu prüfende KFZ gelten.
Und der Prüfer holt sich die Grenzwerte ja nicht nach Sichtprüfung: ist da ein Kat unter dem Auto: ja/nein
> sondern anhand der Typ Nr / Fzg schein
> ist das ein Import mit internationalen Unterlagen, aus denen der dt. Typschlüssel nicht hervorgeht, dann wird zumindest meiner persönlichen Erfahrung nach bei der Vollabnahme genau geschaut: ist da ein KAT drunter (und welches System) und das dann in die Fahrzeugpapiere mit der dann geltenden Abgasnorm eingetragen. Die dann wieder für die künftigen AU Werte gilt.
> wir sprechen hier in dem Fall ja auch grundsätzlich von (fast) Oldtimer-Importen von Saab 900, die eh per Serie nur max. Euro 1 erreichen konnten.
> Sonderfälle eines Imports mit nicht typisierter EURO 2 Norm durch bereits installierter KLR (selten) oder ins Ausland verkauften Matrix-Kat (seltenst) lasse ich hier weg
 
Natürlich kann und darf der Prüfer sich für den Kat unter dem Fahrzeug interessieren.
Die ABE des Matrix Kat muss eigentlich immer mit geführt werden, und der Prüfer könnte schauen, ob der entprechend gekennzeichnete Kat unter dem Fahrzeug hängt.
Ob er das wirklich tut, ist eine andere Frage.
Der Bandel-Kat hat keine ABE, sondern eine Homologationsbescheinigung E-103R. Diese muss nicht mitgeführt werden.
 
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Wenn man mit dem Bandel-Kat den (eingetragenen) Euro2-Kat ersetzt, ist es de facto auch Steuerhinterziehung. Der Bandel-Kat ist halt nicht für Euro2 geprüft.
 
Wenn man mit dem Bandel-Kat den (eingetragenen) Euro2-Kat ersetzt, ist es de facto auch Steuerhinterziehung. Der Bandel-Kat ist halt nicht für Euro2 geprüft.

Was mich mittlerweile ungefähr so viel interessiert wie eine umfallende Sackkarre in....

Zunächst habe ich jetzt aber erst mal einen Freundschaftstermin bei RobertS. Dann werden wir sicher rausbekommen, warum mein Kübel so stinkt.

Und ich sage es noch mal: in München ist hinsichtlich Werkstatt Diaspora, seit Frank in Hessen arbeitet. Mein Mechaniker ist nicht schlecht, aber eben auch keine Koryphäe. Und er hat keine Schraubermöglichkeit mehr. Da wird man etwas flexibler. Saab-Mechanikus? Klar ist er super! Das wissen aber leider auch schon viele andere...
 
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:biggrin:

War nur als Hinweis gedacht für die, die es interessiert. :smile:
 
Zitat von erik:
Wenn man mit dem Bandel-Kat den (eingetragenen) Euro2-Kat ersetzt, ist es de facto auch Steuerhinterziehung. Der Bandel-Kat ist halt nicht für Euro2 geprüft.


Das ist juristisch richtig. Wenn du mit Euro2-Kat den Matrix-Kat meinst.
(Die Information über den falschen Kat müsste aber erst einmal zur Zulassungsstelle gelangen!)

(Im übrigen verträgt sich der Bandel-Kat auch mit der Schadstoffstufe Euro2 ;
aber nicht für sich alleine sondern z.B. zusammen mit einem Kaltlaufregler.
 
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euro2.JPG Hier der entprechende Ausschnitt aus der Homologationsbescheinigung.
 
Der Bandel-Kat hat keine ABE, sondern eine Homologationsbescheinigung E-103R. Diese muss nicht mitgeführt werden.
Jetzt reden wir aber von 2 verschiedenen Dingen:
1. Ein Saab 900 hat nur Euro 1 eingetragen: dann möchte ich den Prüfer sehen, der die AU verweigert, wenn die AU Werte stimmen, aber der Matrix Kat (oder ein anderer Kat) keine ABE hat (und natürlich das sonstige Abgassystem keine Auffälligkeiten aufweist). Um es auch immer wieder zu betonen: die ABE des 900er erlöscht nicht, nur weil z.B. der Kat keine ABE hat.

2. der andere Fall ist schon heikler: zuerst eine EURO 2 Umschlüsselung, die entweder nur per KLR (übrigens in Kombination mit jedem passenden Kat möglich) Einbau+Eintrag oder per Matrix-Kat (Einbau+Eintrag) möglich ist, zu erreichen; und dann im zweiten Fall anschließend (aus welchen Grund auch immer) einen anderen Kat einbauen
> aber: wenn der 900er dann bei der AU auch die EURO 2 Grenzwerte einhält, hätte ich persönlich damit auch keine Schmerzen

Nachtrag:
Den Annex 4 verstehe ich auch nicht ganz. Mein 87er TU Cabrio hatte z.B. ganz legal mit dem Serien-Kat + KLR dann EURO 2 eingetragen. Also eben möglich über alle MY hinweg.
Wie gesagt: meines Wissens erhält man immer bei dem nachträglichen (nachgewiesenen) Einbau eines KLR in einen TU16 mit (irgendeinem funktionierenden KAT) die EURO 2 eingetragen. Das KLR ist das entscheidende, nicht der KAT-Hersteller.
Wobei man sich heute schon fragen müßte: warum das umständliche Getue mit KLR + Kat, wenn es mit dem Matrix-Kat einfacher und besser geht.
 
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Alles absolut korrekt, was du schreibst. Aber auch kein Widerspruch zu dem, was vorher gesagt wurde.
 
Jetzt reden wir aber von 2 verschiedenen Dingen:
1. Ein Saab 900 hat nur Euro 1 eingetragen: dann möchte ich den Prüfer sehen, der die AU verweigert, wenn die AU Werte stimmen, aber der Matrix Kat (oder ein anderer Kat) keine ABE hat (und natürlich das sonstige Abgassystem keine Auffälligkeiten aufweist). Um es auch immer wieder zu betonen: die ABE des 900er erlöscht nicht, nur weil z.B. der Kat keine ABE hat.


2. der andere Fall ist schon heikler: zuerst eine EURO 2 Umschlüsselung, die entweder nur per KLR (übrigens in Kombination mit jedem passenden Kat möglich) Einbau+Eintrag oder per Matrix-Kat (Einbau+Eintrag) möglich ist, zu erreichen; und dann im zweiten Fall anschließend (aus welchen Grund auch immer) einen anderen Kat einbauen
> aber: wenn der 900er dann bei der AU auch die EURO 2 Grenzwerte einhält, hätte ich persönlich damit auch keine Schmerzen

Nachtrag:
Den Annex 4 verstehe ich auch nicht ganz. Mein 87er TU Cabrio hatte z.B. ganz legal mit dem Serien-Kat + KLR dann EURO 2 eingetragen. Also eben möglich über alle MY hinweg.
Wie gesagt: meines Wissens erhält man immer bei dem nachträglichen (nachgewiesenen) Einbau eines KLR in einen TU16 mit (irgendeinem funktionierenden KAT) die EURO 2 eingetragen. Das KLR ist das entscheidende, nicht der KAT-Hersteller.
Wobei man sich heute schon fragen müßte: warum das umständliche Getue mit KLR + Kat, wenn es mit dem Matrix-Kat einfacher und besser geht.

Bei der AU gibt es nur eine grobe Minimalfunktionsprüfung. Es kann nicht nach Euro1 oder2 oder wasauchimmer unterschieden werden. Das ist kein Abgasgutachten! Der Ersatz des Matrix-Katalysators durch einen anderen macht die Euro2 Einstufung nichtig, falls sie dann weiter in den Papieren verbleibt ist das Betrug. Der Matrix-Katalysator hat übrigens eine ABE.

Wahrscheinlich war das wieder witzig gemeint und ich hab s wieder nicht verstanden. Sorry...
 
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Betrug ist nur, was man wissentlich macht. Ähnlich ist es wohl mit Steuerhinterziehung.
Wenn ich gutgläubig den falschen Katalysator unter dem Auto hätte, müsste ich im schlimmsten Fall Steuern nachzahlen.
 
Na, Du weißt es ja jetzt.
 
deshalb schrieb ich ja auch unter #15:
Ich werde jetzt wahrscheinlich so vorgehen:
1.Matrix-Kat (wenn wieder lieferbar) von Werkstatt einbauen und Einbau bestätigen lassen
2. Matrix-Kat vorerst noch nicht von Zulassungsstelle eintragen lassen.
3.Matrix-Kat ausbauen und Bandel-Kat einbauen.
4.Bandel-Kat probefahren (bezüglich Geräuch, Verbrauch und Abgaswerten bei AU )
5.Zu gegebener Zeit wieder gegen Matrix-Kat tauschen.


.......oder eben den Matrix wieder verkaufen, falls ich in einem Jahr ein H-Kenzeichen bekommen sollte.
 
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Bei der AU gibt es nur eine grobe Minimalfunktionsprüfung. Es kann nicht nach Euro1 oder2 oder wasauchimmer unterschieden werden. .
Das ist falsch, bzw. meinst Du wahrscheinlich etwas anderes, als Du geschrieben hast.
Natürlich unterscheidet der Prüfer nach Euro 1 oder Euro 2.
Der Prüfer mißt die Abgaswerte und guckt doch dann, welche Grenzwerte für die Abgasnorm gelten, die dem KFZ zugeordnet sind.

Und wenn es rein theoretisch einen anderen Kat als den Matrix Kat gäbe, mit dem (ohne KLR!) ein 900er die Grenzwerte der Euro 2 einhält, und der 900er hat Euro 2 eingetragen (entweder weil vorher ein Matrix Kat verbaut war oder ein KLR), dann ist natürlich kein Betrug, wenn mein 900er einen anderen KAT besitzt und damit die AU nach Euro 2 bestehe.
Aber das führt hier jetzt weit weg vom eigentlichen Thema.
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