Motor .- Motortausch

Der Enkel zählt als Zeuge gar nichts, da leiblich verwandt!
Also hartnäckig bleiben und ein Gutachten anfertigen lassen!

Was den Leuten auch immer so einfällt: ist doch jeder versichert und die Rückstufung im SFR tut doch auch nicht soo weh! So viel Arsch in der Hose sollte doch jeder haben, für seinen Fehler gerade zu stehen!
 
Oh doch, der Enkel zählt sehr wohl als Zeuge. Mit der Versicherung sprechen das die nicht zahlen. In der Regel wird dann ein Gutachter mit der Rekonstruktion des Unfalls beauftragt.
Eben aus diesen Gründen habe ich eine dashcam.
Und in meiner Versicherung ist auch ein Rabattretter inklusive. Die paar Euro mehr ist es mir wert.
Viel Erfolg.
 
Ohne Worte! Ich drück dir die Daumen, dass es zu einer guten Lösung kommt.
 
Ich habe der Unfallgegnerin einen netten Brief geschrieben daß sie sich ihre Aussage noch einmal überdenken möchte. Und auch mit ihrem Enkel spricht. Auch sollte sie bedenken daß sie in einem möglichen Prozess mit dem Vorwurf der Falschaussage konfrontiert werden kann.
Bin auf die Antwort gespannt, so denn eine kommt.
 
Ich habe der Unfallgegnerin einen netten Brief geschrieben daß sie sich ihre Aussage noch einmal überdenken möchte. Und auch mit ihrem Enkel spricht. Auch sollte sie bedenken daß sie in einem möglichen Prozess mit dem Vorwurf der Falschaussage konfrontiert werden kann.
Bin auf die Antwort gespannt, so denn eine kommt.
Ich würde da nicht lange mit der Gegnerin rumkaspern: alles ab Einschlag ausschließlich über den Anwalt!
 
Ich würde da nicht lange mit der Gegnerin rumkaspern: alles ab Einschlag ausschließlich über den Anwalt!

Um es mit Nordischbynatures Profilspruch zu sagen:
Freundlichkeit ist eine Sprache, die Taube hören und Blinde lesen können (Mark Twain)

Kein Grund es nicht zuerst mit Freundlichkeit zu versuchen. Diese für jede Kleinigkeit Du hörst von meinem Anwalt- Metalität geht mir gewaltig auf den was weiß ich.
 
Schon klar - bin auch nicht so gestrickt! Aber Versicherungen sind doch nur noch drauf aus, die Aufwendungen für Schäden mit allen Mitteln zu reduzieren, da muss man gegenhalten.
Hat mir sogar mal n Dekra Gutachter empfohlen.
 
Meki hat mit seinem Vorgehen meine
Volle Unterstützung!
Ich drücke beide Daumen!

Ciao!
 
Mekis Brief find ich richtig gut - ich drücke sehr die Daumen, dass sich damit das Blatt doch noch wendet.
Aber Versicherungen sind doch nur noch drauf aus, die Aufwendungen für Schäden mit allen Mitteln zu reduzieren, da muss man gegenhalten.
In diesem Falle jedenfalls nicht - könnte ja hilfreich sein, falls der Brief doch nichts bewirken sollte, die Versicherung in diesem Falle vor den eigenen Karren zu spannen. Die Mitteilung, dass man selbst nicht der Verursacher ist, dürfte zumindest zu Nachfragen führen. Ob ein Gutachter den Hergang rekonstruieren kann, da bin ich aber doch etwas skeptisch.
 
Jeder halbwegs helle Gutachter kann einen Auffahrunfall von einem Rückwärtsmanöver unterscheiden... Allein durch die cm-Höhe des Schadensbildes... Das ist Gutacher-ABC für Anfänger!
 
Man ist das ärgerlich.
Ich gehe aber davon aus dass Dein Brief aber fruchten wird und sie zur Besinnung kommt.
Ich drück die Daumen dennoch.
 
Wie bitterböse und abgebrüht manche Menschen einfach sind. Furchtbar ärgerlich ist das Ganze.
Ich drücke die Daumen, dass es für dich gut ausgeht.
 
Jeder halbwegs helle Gutachter kann einen Auffahrunfall von einem Rückwärtsmanöver unterscheiden... Allein durch die cm-Höhe des Schadensbildes... Das ist Gutacher-ABC für Anfänger!
Wie soll das gehen?
Die Einschlaghöhen bleiben doch gleich!
 
Zwei Beispiele für einen solchen Sachverhalt.
KG Berlin v. 06.12.2004:
Ein Sachverständiger kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht feststellen, ob ein am Unfall beteiligtes Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt rückwärts gegen den Unfallgegner gerollt ist oder ob umgekehrt das andere Fahrzeug vorwärts fahrend gegen den Unfallgegner gestoßen ist. Kann weder die eine noch die andere Unfallvariante ausgeschlossen werden, ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.
 
OLG Hamm v. 15.04.2010:
Bleibt bei strittiger Schuldfrage unbewiesen, ob für einen Unfall ein Auffahren des hinteren Fahrzeugs oder ein Rückwärtsfahren bzw. Rückwärtsrollen des vorderen Fahrzeugs ursächlich war, findet der Anscheinsbeweis keine Anwendung und es findet Schadensteilung statt.
 
Heißt denn Schadensteilung:
Die gegnerische Versicherung zahlt Deinen Schaden und Deine Versicherung den Schaden des Gegners?
oder
Du bekommst die Hälfte Deines Schadens bezahlt und der Gegner die Hälfte seines Schadens von Deiner Versicherung?
 
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