Das H Kennzeichen

Anhang anzeigen 166801 H-Kennzeichen. Ich brauche auch noch mal Eure Tips. Der 88iger 16S hat das „H“ bekommen, fertig.

Mein 87iger 8V Turbo, den ich 2017-2019 mit so viel Input aus dem Forum fertigstellen konnte, soll jetzt auch das „H“ bekommen.

Allerdings - bislang nur SCHWEIZER PAPIERE.
(Den Wagen hatte ich vor Restauration mit dem niedrigen Wert verzollt).

1) COC Papiere gibt es für 1987 nicht, richtig ?
2) Vollabnahme in den „alten“ Bundesländern der TÜV, richtig ?
3) Würde ein 87iger 8V Turbo Musterbrief helfen ??

Ich denke da gerade an den 88iger 8V Turbo von Patapaya .... oder an die Wagen von St. Rudel oder Kratzecke ... so viele 8V Turbos gibt es vielleicht gar nicht mehr.

Freue mich über Tips ..... danke .... Hagman
Wenn ich da so deine Bilder sehe fällt mir wieder ein was ich noch machen wollte...Ladeluftrohre neu lackieren sowie die Einstiegsleisten.
Falls du noch zusätzlich TU8 Papiere eines 87er (MY88) benötigst kann ich aushelfen. Vermutlich reicht das von Patapaya aber schon aus.
 
Anhang anzeigen 166801 H-Kennzeichen. Ich brauche auch noch mal Eure Tips. Der 88iger 16S hat das „H“ bekommen, fertig.

Mein 87iger 8V Turbo, den ich 2017-2019 mit so viel Input aus dem Forum fertigstellen konnte, soll jetzt auch das „H“ bekommen.

Allerdings - bislang nur SCHWEIZER PAPIERE.
(Den Wagen hatte ich vor Restauration mit dem niedrigen Wert verzollt).

1) COC Papiere gibt es für 1987 nicht, richtig ?
2) Vollabnahme in den „alten“ Bundesländern der TÜV, richtig ?
3) Würde ein 87iger 8V Turbo Musterbrief helfen ??

Ich denke da gerade an den 88iger 8V Turbo von Patapaya .... oder an die Wagen von St. Rudel oder Kratzecke ... so viele 8V Turbos gibt es vielleicht gar nicht mehr.

Freue mich über Tips ..... danke .... Hagman
Tolle Arbeit mit tollem Ergebnis.:top:

War der nachträgliche (?) Einbau von Teilen in der Mittelkonsole kein Verhinderungsgrund für H-Abnahme? Was ist dabei noch zulässig? Ich habe z.B. eine Freisprecheinrichtung verbaut und auf beidseitig geregelte Sitze umgebaut. Könnte das die H-Abnahme in ein paar Jahren in Frage stellen?
WP_20170201_014.jpg
 
Tolle Arbeit mit tollem Ergebnis.:top:

War der nachträgliche (?) Einbau von Teilen in der Mittelkonsole kein Verhinderungsgrund für H-Abnahme? Was ist dabei noch zulässig? Ich habe z.B. eine Freisprecheinrichtung verbaut und auf beidseitig geregelte Sitze umgebaut. Könnte das die H-Abnahme in ein paar Jahren in Frage stellen?
Anhang anzeigen 166820
Ich würde sagen, dass die Sitzheizung kein Problem bedeutet. Erstens weil der Prüfer schon sehr tief in der Materie sein müsste um zu wissen, dass das so nicht original ist und zweitens hast du ja alles mit Originalteilen sehr sauber installiert. Da muss man erst mal drauf kommen, dass das ein "Eigenbau" ist.
Die Freisprecheinrichtung ist schon kritischer würde ich sagen. Ich musste zumindest das Radio mit CD ausbauen weil es das so 1987 nicht gab (Ich weiß es gibt da diese 10 Jahre Regel, aber Knackpunkt war wohl die MP3 Fähigkeit und Aux Anschluss an der Front).
 
Meiner Meinung nach irrelevant, da Euro2 und deswegen mit H steuerlich uninteressant.
Versicherungstechnisch lässt er sich dennoch günstig versichern.
 
Ach so, ja danke - ich war gedanklich noch bei HAGMAN... :rolleyes:
 
Ich glaube dies Aussage bezog sich auf den Wagen von Josef, welcher ein 16V mit Matrix Kat ist.
So ist es.
Allerdings habe ich im CC (noch) keinen Matrix Kat. Aber wie Du schon sagtest, es könnte mal interessant werden wegen der Fahrverbote … wer weiß was da noch alles kommt. Freisprech ist doch ein Sicherheitsfeature oder? Wenn ich bei einem älteren beispielsweise Gurte nachrüsten würde, wäre das sicher auch kein H-Ausschlussgrund oder sehe ich das falsch?
 
So ist es.
Allerdings habe ich im CC (noch) keinen Matrix Kat. Aber wie Du schon sagtest, es könnte mal interessant werden wegen der Fahrverbote … wer weiß was da noch alles kommt. Freisprech ist doch ein Sicherheitsfeature oder? Wenn ich bei einem älteren beispielsweise Gurte nachrüsten würde, wäre das sicher auch kein H-Ausschlussgrund oder sehe ich das falsch?

Die Nachrüstung von Sicherheitsgurten wird explizit in den Verordnungen geregelt und ist in allen PKW zulässig, egal wie alt. Gleiches gilt für die Verbesserung der Bremsanlage.
Freisprecheinrichtungen sind in dem Sinne kein Sicherheitsfeature.
Aber für mich wäre es unvorstellbar, wenn ein Saab nicht das H-Gutachten bekommt, wenn alles andere ok ist und nur das Radio/Freisprecheinrichtung eben modern ist.
Bei mir war ein modernes Radio verbaut, und es hat den Prüfer nicht interessiert.
Wir reden hier immerhin nicht von Motordroschken Anfang des 20. Jh, sondern Autos aus primär den 70,80,90ern.
Anbei mal die Checkliste der GTÜ für die Abnahme meines 87er 900er Cabrios in 2017.
Kriterien H.JPG
 
Bei mir war ein modernes Radio verbaut, und es hat den Prüfer nicht interessiert.
mir sagte der Prüfer bei der H-Abnahme vom T3:
"wenn ich das bemängel, steckst du es eh wieder rein, da bin ich noch nicht vom Hof"
 
mir sagte der Prüfer bei der H-Abnahme vom T3:
"wenn ich das bemängel, steckst du es eh wieder rein, da bin ich noch nicht vom Hof"
so kann man es tuen:biggrin:
Hoffentlich fahren keine unter 30er Fahrer zur H-Abnahme- aber die kann man ja auch wechseln.
 
Bei mir war ein modernes Radio verbaut, und es hat den Prüfer nicht interessiert.
Wobei modern nicht gleich modern ist. In einem 901 ist ein CD Radio auch irgendwie modern aber zulässig. MP3 und Ipod Anschluss sind auch modern aber strenggenommen nicht erlaubt.
mir sagte der Prüfer bei der H-Abnahme vom T3:
"wenn ich das bemängel, steckst du es eh wieder rein, da bin ich noch nicht vom Hof"
Das ist in der Tat ein netter, pragmatischer Ansatz, auch wenn es "eigentlich" ein Steuervergehen ist. Die Frage ist natürlich wer kontrolliert das...? (Wahrscheinlich niemand)
 
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zum Thema:
1. Welches Datum gilt für die Oldtimer Zulassung? Jahr? Oder Jahr und Monat? Kann ich mit meinem Auto EZ 30.07.1993 schon im Januar 2023 ein H-Kennzeichen beantragen? (TÜV im Januar fällig)
2. Die Zulassungsstelle braucht "nur" die §23 Oldtimer-Untersuchung incl. UMA? Also kein zusätzliches Gutachten eines Gutachters?
3. Kennt jemand eine gute Anlaufstelle für eine §23 Oldtimer-Untersuchung incl. UMA in Berlin?

Beste Grüße
 
Warum willst Du mit einem BJ 1993 ein "H"-Kennzeichen? Sollte doch Euro 2 haben und ist somit steuertechnisch günstiger als mit "H", zumindest im saabigen Hubraumbereich.
 
Es gilt das genaue Datum der EZ. Januar geht also nicht.

Nein, für die Zulassung als Oldtimer brauchst Du kein externes (Wert -) Gutachten, aber viele Versicherungen fordern dies.
 
Abgesehen davon macht es Sinn, die H-Abnahme mit der HU/AU-Prüfung zu verbinden, die zusätzliche Prüfgebühr liegt dann im Bereich um 50 EUR.
 
Ich habe die Abnahme beim ehemaligen Saab-Händler im Verbund mit der HU machen lassen. Morgens abgeholt, abends gebracht. Das war maximal entspannt.
 
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