H- Kennzeichen mit EZ 12.05.1993

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SAAB
900 I
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1949
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T...Turbolinchen
wegen dem Datum der Erstzulassung- kein H-Kennzeichen so war der Kommentar bei der Zulassungsstelle in Hessen am 28.09.2018!
Ja, so war es- ich mit gültigem H- Gutachten für den CV Bj. 1988.
Habe dann alles mögliche Versucht aber nirgends Hilfe bekommen- auch beim ADAC in München nicht!
Niemand konnte helfen oder einen brauchbaren Vorschlag machen.
Außer ich würde den Wohnort in HH haben, da gilt das Baujahr lt. FIN u. Gutachten.
Den alten org. Brief aus Italien hatte ich leider bei der Beantragung der deutschen Betriebserlaubnis mit dem Voll Abnahme-gutachten abgegeben. Leider war ich so dumm-hätte ich den nicht gehabt, wäre als Datum der 1. Zulassung wegen dem fehlenden KFZ- Brief lt. FIN- Herstellungsjahr der 01.07.1988 im neuen Brief eingetragen worden!
So suchte ich weiter und habe vergangenes WE in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gestöbert und genau gelesen.
Nachfolgend meine Mail am Montag, den 19.11. an den Leiter der Kreiszulassungstelle, da die Zulassung dies nach neuer Rücksprache nicht entscheiden konnte:

Bei meinen Suchen nach einer Lösung habe ich in der FZV § 9 Besondere Kennzeichen unter Absatz1 Beschreibungen zum H-Kennzeichen gelesen.

In der Verordnung steht:

Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall bei der Berechnung des in § 2 Nummer 22 geforderten Mindestzeitraums bestimmte vor dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens liegende Zeiten, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb genommen wurde ansetzen.

Da lt. Gutachten der DEKRA u. der FIN das KFZ 1988 gebaut wurde (im ital. KFZ-Brief ist wie der Übersetzung zu entnehmen ist auch das Jahr 1988vermerkt) bitte ich um ihre Hilfe in diesem Einzelfall für das in den Unterlagen dokumentierte 30 jährige KFZ ein H-Kennzeichen zu erteilen.

Für weitere Erklärungen u. Auskünfte stehe ich gern zur Verfügung. Sie erreichen mich am besten per Mail bzw. über das Funktelefon ..........................

Gern komme ich auch persönlich zu ihrer Dienststelle um offene Fragen zu klären u. beantworten.

Donnerwetter: es geschehen noch Zeichen u. Wunder- schon am Mittwoch den 21.11. hat der Leiter meine Mail beantwortet u. die Zustimmung zur Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen erteilt.

Bin sofort zur Zulassung gefahren, musste zwar etwas geduldig sein, da die Angestellten sowas noch nie hatten. Nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten ging es dann- ja und ein T 900 Kennzeichen wurde auch gleich ohne zus. Berechnung gesucht u. vergeben.:top:

Schön das es doch noch geklappt hat- hatte schon fast aufgegeben.
"Geht nicht - gibts nicht" :tongue:
 
Schön, da sieht man, was mit ein bißchen Beharrlichkeit und ein wenig gutem Willen geht!
 
Theoretisch hätte ein Freund in Hamburg den Wagen für eine kleine Weile auf sich zugelassen und dieser wäre dann von Dir in Hessen umgemeldet worden. Bei einer Ummeldung mit H dürfte es dann nicht verloren gehen...aber gut, dass es auch so noch geklappt hat!!
 
Theoretisch hätte ein Freund in Hamburg den Wagen für eine kleine Weile auf sich zugelassen und dieser wäre dann von Dir in Hessen umgemeldet worden. Bei einer Ummeldung mit H dürfte es dann nicht verloren gehen...aber gut, dass es auch so noch geklappt hat!!
daran hatte ich auch schon gedacht- aber der Nachteil wäre dann, dass ich mit der erneuten Zulassung an 4. Stelle im Brief stehen würde.
So bin der 2. Besitzer nach dem 1. Besitzer aus Rom...
 
Glückwunsch ... viel Freude damit !
 
Sehr schön!
Mal sehen, ob ich mir den Kram in knapp 2 Jahren (01.07.20) mit der Semmel antue, oder noch die 7 Monate bis zur EZ warte. Hängt sicher davon ab, inwieweit das 'H' dann Einfluss auf die Nutzbarkeit hat.

Bie Dir (TE) macht es sicher auch nur mangels Kat sin, während die Semmel ja edelstahlgestützte Euro2 hat.
 
"H" hat keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit. Eher im Gegenteil. Man darf dann ohne Kat wieder in die Umweltzonen. Kilometerbegrenzung gibt's nicht, auch gewerbliche Nutzung ist möglich.
 
"H" hat keinen Einfluss auf die Nutzbarkeit. Eher im Gegenteil. Man darf dann ohne Kat wieder in die Umweltzonen. Kilometerbegrenzung gibt's nicht, auch gewerbliche Nutzung ist möglich.
noch ist es so- wenn es geändert werden sollte, wegen der CO² Grenze, kann man sich auf Bestandsschutz berufen
 
Sehr schön!
Mal sehen, ob ich mir den Kram in knapp 2 Jahren (01.07.20) mit der Semmel antue, oder noch die 7 Monate bis zur EZ warte. Hängt sicher davon ab, inwieweit das 'H' dann Einfluss auf die Nutzbarkeit hat.

Bie Dir (TE) macht es sicher auch nur mangels Kat sin, während die Semmel ja edelstahlgestützte Euro2 hat.

Ja einen Kat hat es nicht. Die Abgasrückführung habe ich deaktiviert. Mein SAAB- Händler sprach die Empfehlung aus, da es nur schwer die benötigten Steuergeräte dafür geben soll. Bei einem Ausfall unterwegs gibt es dann nur wenige die einem helfen können. So hat er 1,5 % ohne die AGR u. erfüllt die deutschen Voraussetzungen.
 
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