H-Zulassung mit LPG-Anlage

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SAAB
900 I
Baujahr
1987
Turbo
FPT
Hallo liebes Forum,

ich habe mein 87er 900 Turbo Cabrio vor fünf Jahren mit einer Prins VSI-Gasanlage nachrüsten lassen.
Das Fahrzeug ist jetzt im April 30 Jahre alt geworden und es stellt sich die Frage nach der H-Zulassung.

Nach Auskunft des freundlichen TÜV-Mitarbeiter ist eine H-Zulassung mit einem auf LPG-umgerüstetem Fahrzeug nur möglich sofern diese Nachrüstung innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgte oder es sich um eine "zeitgenössisch" Nachrüstung handelt. Beides ist bei mir nicht der Fall!

Hat jemand aus der Saab-Fangemeinde ähnliche Erfahrung oder einen Tipp für mich?

VG Schmiddel
 
Wurde die 25 Jahre alte Anlage nicht aus Sicherheitsgründen vor 5 Jahren erneuert? :listen: :flute:
 
..das wird schwierig, die LPG-Anlage werden in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Die Ersteintragung erfolgte erst 06/2012 :frown:
 
Sofern ein Euro 2 Kat verbaut ist, lohnt eine H-Zulassung (zur Zeit) nicht.
 
..das wird schwierig, die LPG-Anlage werden in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Die Ersteintragung erfolgte erst 06/2012 :frown:
Eigentlich nicht. Bei mir steht da nur das Datum der Tankprüfung. Und die meisten Prüfer kucken sowieso nicht hin. :rolleyes:
Einfach ein paar andere Prüfer fragen, irgendjemand lässt das am Ende schon durchgehen - ich kenne mindestens einen 900er mit einer Gasanlage von 2010, der H hat.
Sofern ein Euro 2 Kat verbaut ist, lohnt eine H-Zulassung (zur Zeit) nicht.
Steuermäßig ja, aber Versicherungsmäßig macht das durchaus Sinn, auch mit Euro2.
 
Mir geht es auch weniger um die Einsparung ... Für mich ist die H-Zulassung auch ein ideeller Wert. Ich habe das Schätzchen jetzt so viele Jahre gehegt und gepflegt und würde gerne das "H" auf dem Kennzeichen sehen :rolleyes:
 
......... Und die meisten Prüfer kucken sowieso nicht hin. :rolleyes:
Einfach ein paar andere Prüfer fragen, irgendjemand lässt das am Ende schon durchgehen........

:top:.....und.....es gibt auch Saab..............fahrende freundliche Prüüüüüüfer....... :biggrin:
 
Ich hatte beim 99er auch so meine Bedenken mit H und Gasanlage. Habe mich an eine Werkstatt gewendet, die genau diese Anlage in DE vertritt (OMVL) und die TÜV Prüfung machen kann. Alles überhaupt kein Thema. Die Anlage ist im Auto seit 2011 verbaut.
Der Einzige, der gefragt hat, war der Versicherungsmann vom ADAC: Seit wann denn die Anlge eingebaut sei? 5 Jahre, OK, dann ist ja gut.
Thema durch!
Da das Auto aus NL kam hat die gesamte Abnahme inkl. H EUR 500,- gekostet.
 
So lange die Anlage "zeitgenössisch" ist spricht ja auch nichts dagegen... In Deutschland scheinen auch Leute vom Fach nicht zu wissen, dass LPG "nur" in Deutschland verpönt ist... ;-)
 
Wieviel % an nicht Zeitgenössisch ist eine LPG Anlage ?
Soviel ich weiß ( laut Aussage eines GTÜ Prüfers ) dürfen 10 % des Fahrzeugs Abweichen vom Zeitgenössischen Urzustand, das betrifft unter anderen Verkehrssicherheits Erhöhende Maßnahmen und Änderungen die den Schadstoff Ausstoß verringern.
 
Kommt halt auch auf die Anlage an. Ein Freund hatte in seinem P1800 eine Venturianlage. Die ging als Zeitgenössisch durch. Eine sequentielle dagegen nicht. Bei dem Prüfer.
 
So lange durch die BRD fahren bis sich ein Prüfer herablässt die Anlage an zu erkennen ?
Was ist mit alten VW Käfer mit Winkern , Warnblinkanlage wird auch an erkannt ebenso Nachgerüstete Sicherheitsgurte.
Da bleibt dem Thread Ersteller nur eins über , Paragraphen Studium in Sachen H Kennzeichen und Belehrung des Prüfers.
 
Da bleibt dem Thread Ersteller nur eins über , Paragraphen Studium in Sachen H Kennzeichen und Belehrung des Prüfers.
Da sollte man aber beim Klugscheißen schon aufpassen, daß man auch die Schüssel trifft. Denn Deine obige Aussage:
Wieviel % an nicht Zeitgenössisch ist eine LPG Anlage ?
Soviel ich weiß ( laut Aussage eines GTÜ Prüfers ) dürfen 10 % des Fahrzeugs Abweichen vom Zeitgenössischen Urzustand, das betrifft unter anderen Verkehrssicherheits Erhöhende Maßnahmen und Änderungen die den Schadstoff Ausstoß verringern.
... ist leider nicht richtig. Die derzeit verbaute Gasanlage im Fahrzeug des TE widerspricht dem Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen nach § 3.2.3.1.

oicUGzf.png


Aber im Grunde war ja schon alles gesagt. Man muß halt jemanden finden, der ein Auge zudrückt.
 
Hinsichtlich des zeitgenössisch wäre dann die Frage seit wann es es sequentielle Gasanlagen. Denn es kommt ja nicht darauf an, dass es genau diese Type schon gab. Sondern dass innerhalb der ersten 10 Betriebsjahre schon ein solche Technik verfügbar war. Also 2017-30a+10a = 1997. Gab es die da nicht schon?
 
Habe mir mal die Mühe gemacht die Anforderungen selbst zu lesen.....
Demnach darf ich eine Seilzugbremse auf 2 Kreis Hydraulik umbauen, darf Abgasreinigungssysteme einbauen .... von 6 Volt auf 12 Volt umrüsten , und bei neuerer Gasanlage zeigen die mir den Finger ...... typische Deutsche Bürokratie
Insbesonders wo LPG ja auch steuerlich begünstigt wird, der Umbau der Seilzugbremse zur Hydraulik ist auch nicht gerade Wert steigernd
 
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