TÜV Abnahme

Danke, hatte ich auch schon im Visier. Dies war die Antwort :

"
Falls uns alle erforderlichen Gutachten vorliegen, an welchen Sie anteilig partizipieren würden, würde die TüV Umrüstung und Abnahme bei ca. EUR 2.400,00 zzgl. 19% MwSt. inkl. zulassungsfähiger deutscher Fahrzeugpapiere kosten.


Falls zu diesen Konditionen Interesse besteht die Arbeiten bei uns durchführen zu lassen, dann rufen Sie uns gern ab Montag an und wir teilen Ihnen telefonisch mit, welche genauen Informationen wir vom Fahrzeug benötigen.


Mit freundlichen Gruessen

"

Fand ich jetzt nicht so dolle.

Kommt darauf an, was alles getauscht werden muss, damit der EU-Konform ist...ich vermute die Leute da sind von einem reinen US-Modell ausgegangen, dass noch nie in der EU zugelassen war. (Scheinwerfertausch usw.)
 
@Oben_Ohne
Du hast selbst geschrieben:
Dies hat mir heute die GTUE mitgeteilt :
Hallo Herr W******
für die Zulassung in Deutschland ist nicht zwingend eine Untersuchung gemäß §21StVZO erforderlich. Wenn eine COC-Papier für das Fahrzeug vorliegt oder anhand der vorhandenen Unterlagen das Fahrzeug eindeutig bestimmt werden kann reicht eine Datenbestätigung in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung aus.
Eine Untersuchung nach §21StVZO ist bei uns möglich und wird in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung in etwa 350€ kosten. Eine Datenbestätigung (wenn möglich) in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung kostet ca. 160€ und wenn Sie eine COC-Papier für das Fahrzeug haben oder über den Hersteller beziehen können kostet die Hauptuntersuchung lediglich 117€.
Mit freundlichen Grüßen
Das hört sich doch schon mal ganz interessant an.

genau, Du hast kein COC, aber Du hast die niederländischen Unterlagen. D.h. die Niederländer müssen ja auch Fahrzeugdaten, usw. herangezogen haben, um genau DEINEN 9-7 zu bestimmen und eine Zulassung auszustellen.
Jetzt brauchst Du "nur" noch eine GTÜ Stelle, die sich dem Wissen der Niederländer anschließt und anhand der niederländischen Papiere (ist das eine Art Scheckkarte bei Dir? Habe ich bei meinen importierten 900ern immer mitbekommen und damit konnte die GTÜ Stelle in HH immer arbeiten) die deutschen Papiere auszustellen.

Wo liegt jetzt noch das Problem? Keine GTÜ Stelle vor Ort?
 
@Oben_Ohne check deine Mails.
Um mal die Antwort meines Prüfers zu veröffentlichen:
Für die Abnahme des Saab benötigen wir den US-Title, die niederländischen Zulassungspapiere, ein Datenblatt von diesem Fahrzeug, Eventuell ein Abgasgutachten, eventuell ein Geräuschgutachten, eventuell ein Gutachten über die Beleuchtung, eventuell einen Wiegeschein. Das „eventuell“ sehe ich erst wenn ich das Datenblatt von ihrem Fahrzeug habe und das Fahrzeug in Augenschein genommen habe.

Sprich - es hängt vom Datenblatt ab.
Was man - soweit ich es sehe - hier bekommen kann: https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/oldtimer/oldtimer-datenblattservice

Ein lichttechnisches Gutachten bzw. Scheinwerfer mit europäischen Prüfzeichen (insofern noch nicht verbaut) ist sinnvoll.
Also schnapp dir das und die Gutachten von @gsx_martin. Dann sollte es passen. Hier ansonsten noch alle weiteren Unterlagen auf der Seite: https://www.abgasdatenbank.com/abgasdatenbank/abgasdatenbank-automobile/
 
Zuletzt bearbeitet:
Wouw, was für ein Engagement..
Vielen, vielen Dank für alle Antworten.
Es hat sich jetzt heraus kristallisiert, dass alle Prüforganisationen eine §21 in Verbindung mit einem entsprechenden Datenblatt machen müssen, da der 9-7x-5-3-v8 keine EU-Typgenehmigung besitzt. Jeder 9-7x-5-3-v8 wird also wie ein US Fahrzeug behandelt. Da nutzen auch die niederländischen Papiere nichts, da jedes Land andere Zulassungsbestimmungen hat. Mein 9-7x-5-3-v8 ist zwar in Holland erlaubt, heißt aber nicht, dass er in Deutschland zulassungsfaehig ist.
Ich wollte das auch Anfangs nicht glauben, ist mir jetzt aber von allen Stellen so bestätigt worden. Knackpunkt ist die EU-Typgenehmigung, wie sie u. a. die 900 Modelle haben. Dann wäre alles so einfach.
Also, wo liegt das Problem?? Bitte diese Frage nicht an mich stellen.
Danke nochmal für die wirklich intensive Mitarbeit, die mir wirklich geholfen hat, dieses Malheur zu verstehen.
 
Wouw, was für ein Engagement..
Vielen, vielen Dank für alle Antworten.
Es hat sich jetzt heraus kristallisiert, dass alle Prüforganisationen eine §21 in Verbindung mit einem entsprechenden Datenblatt machen müssen, da der 9-7x-5-3-v8 keine EU-Typgenehmigung besitzt. Jeder 9-7x-5-3-v8 wird also wie ein US Fahrzeug behandelt. Da nutzen auch die niederländischen Papiere nichts, da jedes Land andere Zulassungsbestimmungen hat. Mein 9-7x-5-3-v8 ist zwar in Holland erlaubt, heißt aber nicht, dass er in Deutschland zulassungsfaehig ist.
Ich wollte das auch Anfangs nicht glauben, ist mir jetzt aber von allen Stellen so bestätigt worden. Knackpunkt ist die EU-Typgenehmigung, wie sie u. a. die 900 Modelle haben. Dann wäre alles so einfach.
Also, wo liegt das Problem?? Bitte diese Frage nicht an mich stellen.
Danke nochmal für die wirklich intensive Mitarbeit, die mir wirklich geholfen hat, dieses Malheur zu verstehen.

Wie gehts nun weiter bei dir und dem 9-7?
 
Wouw, was für ein Engagement..
Vielen, vielen Dank für alle Antworten.
Es hat sich jetzt heraus kristallisiert, dass alle Prüforganisationen eine §21 in Verbindung mit einem entsprechenden Datenblatt machen müssen, da der 9-7x-5-3-v8 keine EU-Typgenehmigung besitzt. Jeder 9-7x-5-3-v8 wird also wie ein US Fahrzeug behandelt. Da nutzen auch die niederländischen Papiere nichts, da jedes Land andere Zulassungsbestimmungen hat. Mein 9-7x-5-3-v8 ist zwar in Holland erlaubt, heißt aber nicht, dass er in Deutschland zulassungsfaehig ist.
Ich wollte das auch Anfangs nicht glauben, ist mir jetzt aber von allen Stellen so bestätigt worden. Knackpunkt ist die EU-Typgenehmigung, wie sie u. a. die 900 Modelle haben. Dann wäre alles so einfach.
Also, wo liegt das Problem?? Bitte diese Frage nicht an mich stellen.
Danke nochmal für die wirklich intensive Mitarbeit, die mir wirklich geholfen hat, dieses Malheur zu verstehen.

Die Daten des Fahrzeuges in den ausländischen Zulassungspapieren sind auch nicht immer richtig, wenn der vorher aus den USA gekommen ist.
 
Lichttechnisches Gutachten bei gemessenen Hauptscheinwerfern ohne E -Prüfzeichen || DOT A HR 14 P P2 05 8S GM/AL VOL HB3 D1S ||

Ich bitte doch mal die 9-7x-5-3-v8 Besitzer nachzusehen, ob sie diese DOT auf ihren Hauptscheinwerfern haben.
Danke im voraus.
Gruß
Manfred
 
Leider hat Oben_Ohne sein Profil soweit eingeschränkt, dass man keine Unterhatung beginnen kann.
Ich hätte da eine Kopie eines Fahrzeugscheines 9-7X. Vielleicht kann man da ja was mit anfangen...
 
Leider hat Oben_Ohne sein Profil soweit eingeschränkt, dass man keine Unterhatung beginnen kann.
Ich hätte da eine Kopie eines Fahrzeugscheines 9-7X. Vielleicht kann man da ja was mit anfangen...

Das ist sehr nett und lobenswert. Leider nützt mir das wenig, da die Zulassungen immer VIN Nr. bezogen sind und somit nur für deinen 9-7 gelten.
Auf die Idee war ich auch schon am Anfang dieser Odyssee gekommen und hatte mich mit Saab Augsburg in Verbindung gesetzt und eine "Musterzulassung" zur Verfügung gestellt bekommen. Der TÜV Süd hat sie sprichwörtlich um die Ohren gehauen mit dem patzigen Spruch, in welcher Verbindung denn mein 9-7x-5-3-v8 zu diesen Unterlagen stünde!!!! Und das waren die Papiere von dem seinerzeitigen deutschen Importeur des Saabs.
Also, nichts für ungut, war nett gemeint gewesen.
Gruß
Manfred
 
@Oben_Ohne hast Du inzwischen mal mit Gasparatos in HH telefoniert? Es gab hier ja den Hinweis, daß der aktuell einen 9-7 zugelassen hat oder gerade dabei ist.
 
Gibt's hier was Neues? Würde mich freuen, zu hören, wie es weitergegangen ist.
 
Gibt's hier was Neues? Würde mich freuen, zu hören, wie es weitergegangen ist.
Nicht viel.
Habe mir das Gutachten von der Abgasdatenbank.com besorgt, teuer und ob es was nützt, werde ich demnächst beim TÜV Nord sehen.
 
Hallo,
ein Problem könnte es mit der automatischen Leuchtweitenregulierung und der Scheinwerferreinigungsanlage geben. Diese ist im Gutachten enthalten.
Gab es den 9-7x-5-3-v8 auch ohne diese beiden Funktionen?? Ich weiß nicht, ob meiner das hat. Wenn nicht, bekomme ich dann eine Ausnahmegenehmigung???
 
Das Angebot mit Alsfeld steht auch noch @Oben_Ohne. Fährst zwar etwas, dafür ist es dann hinter dir.
 
Das Angebot mit Alsfeld steht auch noch @Oben_Ohne. Fährst zwar etwas, dafür ist es dann hinter dir.
Ja, ich habe das ins Kalkül gezogen, aber mein Vertrauen in den TÜV Hessen / Süd ist nachhaltig gestört!!

Ich möchte mich aber an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für die vielen Informationen und Unterstützung bei allen bedanken.

Werde weiter berichten!!
 
Das ist dann aber die GTÜ hier bei uns (wir haben beides).
 
PS: Mein 5,3 2006 hat definitiv keine Leuchtweitenregelung.

Ich denke schon, dass dein 9-7X das hat. Nur nicht so, wie Du es denkst.
Der 9-7 hat ja ein Luftfahrwerk hinten, wodurch der Wagen, gesteuert durch die Levelsensoren, immer gerade steht.
Das geht normalerweise als Leuchtweitenregelung durch. War bei meinem Volvo V70I mit Nivomaten auch so.
 
Super! Blickwinkeländerung durch Gedankenanstoß. Wäre ich von allein nicht drauf gekommen.
 
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