Elektrik Nebelscheinwerfer zu Tagfahrlicht

Registriert
20. Mai 2017
Beiträge
144
Danke
23
SAAB
93
Baujahr
2003
Turbo
T...Turbolinchen
Hallo,
seit einiger Zeit mache ich mir Gedanken um ein stilsicheres Tagfahrlicht für meine 900 II und meinen 9-3 I. Insbesondere im Sommer ist es doch schon ein krasser Unterschied bei den Lichtverhältnissen, wenn man von der gleißenden Sonne in den dunklen Wald fährt. Aber über Sinn und Unsinn eines Tagfahrlichtes möchte ich nicht diskutieren.

Mir gefällt es auch nicht, wenn ich durch das Einsetzen der Sicherung die ganze Zeit das Vorder- und Rücklicht anhabe.

Überlegt habe ich mir, dass ich zu 98 % auf den Einsatz der Nebelscheinwerfer verzichten kann. Da die Dinger nun schon einmal in das Auto eingebaut sind, formschön dazu auch noch, könnte man sie doch durch geschicktes "Umklemmen" als Tagfahrlicht, ohne dass die Rückleuchten und die Standleuchten eingeschaltet sind, nutzen.

Hat das schon einmal jemand gemacht?

Gruß aus dem Saarland,

Tom
 
Ist nicht zulässig!

§17 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor...
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. […] Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50m beträgt.
Streng genommen darfst du dann bei der Umsetzung deines Vorhabens bei der Rennleitung 15€ - 35€ als Trinkgeld hinterlassen - ab und an kommt man aber auch mal mit einer Verwarnung davon.
 
Mir gefällt es auch nicht, wenn ich durch das Einsetzen der Sicherung die ganze Zeit das Vorder- und Rücklicht anhabe.
Jetzt muss ich, auch wenn du es nicht wolltest, doch mal eine Sinnfrage stellen: warum Tagfahrlicht nur vorne, erschließt sich mir überhaupt nicht. Zumal dieses unsägliche TFL dazu zu führen scheint, dass das Lichteinschalten noch öfter vergessen wird und die Karren dann bei Nebel und Dämmerung immer noch nur vorne beleuchtet durch den Wald fahren... asdf Insofern bin ich mit der Saab-Lösung mehr als zufrieden und sehe gar keinen Bedarf, daran was zu ändern.

Noch ein Einwand: der Prüfer bei der HU wird deine NSW wahrscheinlich als solche identifizieren und deren (korrekte) Funktion sehen wollen... Insofern müsste deine Lösung auch einfach rückrüstbar/umschaltbar sein.

Wenn du es denn trotzdem willst, sollte das doch recht einfach machbar sein: Schaltplan vornehmen und die Verbindung zum Fahrlicht kappen, so dass sie sich separat einschalten lassen...
 
Nebelscheinwerfer sind - wie der Name schon sagt - nur bei Nebel zu nutzen, undzwar nur dann!
Einfach so als Tagfahrlicht wirst du sie also nicht benutzen dürfen. Dafür müssten sie von der Beleuchtungsstärke gedimmt werden oder andere Reflektoren oder was weiss ich.
Zum nachlesen hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/tagfahrlicht-nebelscheinwerfer/
 
Nebelscheinwerfer sind - wie der Name schon sagt - nur bei Nebel zu nutzen, undzwar nur dann!

Sorry, nicht ganz korrekt!
Bei "maßgeblicher Beeinträchtigung" der Sicht darf man die Nebler bei Nebel, Regen oder Schnee einschalten
 
Ich oute mich in dem Zusammenhang ja auch als als einer, der bei Dunklelheit gerne die Straßenränder besser ausgeleuchtet hat und darum auf der Landstraße nachts meist mit angeschalteten NSW fährt. Damit bin ich übrigens nicht alleine unterwegs, und daher kann ich sagen, dass an entgegenkommenden Autos ordentlich eingestellte NSW nicht mehr blenden als das Abblendlicht - von daher auch keine Gefährdung des Gegenerkehrs darstellen. Das ist mir ein Gewinn an Sicherheit, der das evtl. fällige Verwarngeld in Kauf nimmt - dass man das anders sehen kann (und sollte :rolleyes:), ist mir bewusst.
Aber als TFL brauche ich die wirklich nicht.
 
Ich oute mich in dem Zusammenhang ja auch als als einer, der bei Dunklelheit gerne die Straßenränder besser ausgeleuchtet hat und darum auf der Landstraße nachts meist mit angeschalteten NSW fährt. Damit bin ich übrigens nicht alleine unterwegs, und daher kann ich sagen, dass an entgegenkommenden Autos ordentlich eingestellte NSW nicht mehr blenden als das Abblendlicht - von daher auch keine Gefährdung des Gegenverkehrs darstellen.

Hinweis dazu: Die Leuchtweitenregulierung regelt an den Neblern nicht.
Bei stärkerer Beladung leuchten die gut eingestellten Nebler dann per se zu hoch und blenden. Das gilt insbesondere bei älteren und damit weicheren Federn...
 
Hat das schon einmal jemand gemacht?

Wende Dich mal an die hier, die können Dir helfen.

Bei meinem 901 CV haben die das Fernlicht genutzt. Die normale Fernlichtfunktion bliebt dabei erhalten.
Die Tagfahrlichtschaltung ist erst in Funktion, wenn die Lima eine bestimmte Spannung liefert.
 
Hinweis dazu: Die Leuchtweitenregulierung regelt an den Neblern nicht.
...
Danke für den Hinweis, das ist mir bekannt, und deswegen würde ich sie bei vollgeladenem Auto, wenn die Höhenverstellung der Scheinwerfer gebraucht wird, auch nicht nutzen - aber das kommt sehr selten vor...
 
Ich mag hier keinesfalls die Moralkeule schwingen, gebe aber noch einmal zu bedenken, dass auch die Verwendung eines gedimmten Fernlichts laut StVO nicht zulässig ist! (Dass man bei Nutzung einer solchen Lichtschaltung mit einer Verwarnung davonkommt (sh. mein Kommentar bzgl. Nebelscheinwerfern), kann ich mir schwerlich vorstellen.)
Man verliert damit die ABE für den entsprechenden Wagen!
  • die Scheinwerfer sind nicht für Tagfahrlicht zugelassen
  • der TÜV hat AFAIK keine technischen Möglichkeiten zu prüfen, ob das Licht auch tatsächlich soweit runter gedimmt wird wie es die Vorschriften verlangen
  • Ergebnis: keine Prüfung = keine Zulassung -> illegal -> keine ABE -> kein Versicherungsschutz
Hier mal ein Auszug aus einem Abschlussbericht des BASt (Bundesamt für Straßenverkehr)...
Als zusätzliche technische Option können Dämmerungsschalter für die automatische Einschaltung des Fahrlichts eingesetzt werden. Das Fahren mit Nebelscheinwerfern allein, mit Begrenzungsleuchten allein oder gedimmtem Fernlicht ist in Deutschland aufgrund von § 17 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unzulässig.
[...]
Für Lampen in Halogentechnik ist es möglich, das Fernlicht durch Reduzierung der Lampenspannung zu dimmen. Dies wird z.B. in Kanada angewendet. Das Dimmen führt dazu, dass eine Blendung Dritter vermieden werden kann. Das Dimmen von Scheinwerfern mit Gasentladungs-Lichtquellen ist aus technischen Gründen soweit bisher bekannt jedoch nicht möglich.
Bei einer Reduzierung von 100.000 cd auf sinnvolle 1.000 cd muss die Lampenspannung auf ca. 3 Volt reduziert werden. Bei diesen Betriebsbedingungen ist jedoch der Halogenkreisprozess von Halogenlampen unterbrochen. Die Lampen altern früher - der Lampenkolben schwärzt und dies führt zu Lichtstromverlusten.
Auch wenn sich mit gedimmtem Fernlicht ein Tagesfahrlicht mit sinnvollen Lichtstärken der Scheinwerfer herstellen lässt, ist es aus den beschriebenen - für die Halogenlampe nachteiligen - Arbeitsbedingungen nicht sinnvoll. Zusammen mit Schluss-, Kennzeichen und Armaturenbeleuchtung entsteht ein Energiebedarf von etwa 100 W.
[...]
Durch eine Dimmung des Fernlichtes können gegebenenfalls die geforderten Mindestbeleuchtungsstärken nach ECE-R 20 nicht mehr eingehalten werden. Insofern wäre dann auch der Scheinwerfer nicht mehr genehmigungskonform und damit seine Verwendung mit gedimmtem Fernlicht unzulässig.
Auch wenn das Dokument von 2005 ist, hat sich seitdem AFAIK nichts an den technischen Voraussetzungen geändert - an der Gesetzeslage ebenfalls nicht!

Nur dass hier keiner unwissend in irgendwelche Probleme kommt.
So, nun habe ich genug den mahnenden Finger erhoben.

LG Alex :ciao:
 
I
  • die Scheinwerfer sind nicht für Tagfahrlicht zugelassen
Aber am Tag mit Abblendlicht fahren ist doch nicht nur erlaubt, sondern an vielen Stellen (z.B. Rügen) sogar erwünscht.
images

Was die ganze Dimmerei da soll, erschließt sich mir sowieso nicht...
 
Korrekt!
Mit Abblendlicht darfst du sehr gerne überall herumfahren. Bei dir, bei mir, auf Rügen, in AUT - alles absolut problemlos!
Die Zweckentfremdung der Scheinwerfer als Tagfahrlicht ist jedoch nicht erlaubt! Die Scheinwerfer haben ausschließlich für den verwendeten Zweck eine ABE - wird hier (egal wie) eingegriffen, verlieren sie und damit auch das Fahrzeug die ABE, man seinen Versicherungsschutz usw. usf.

Das Dimmen des Abblendlichts ist in der Tat eine recht gute Sache.
Das Fernlicht wird so stark gedimmt, dass man gut sichtbar ist, jedoch niemanden blendet. Die normale "Lichthupe" bleibt beim Umbau erhalten.
Jedoch gelten die Ergebnisse des BASt (für Deutschland), weshalb eine solche Verwendung hier illegal ist - Kanada z.B. sieht die Sache anders, da ist das gang und gäbe.
 
Moin,

ich sage es mal so... Wenn du gerne TFL haben möchtest, kannst du nur folgende Dinge machen:

1. Die NSW rausfeuern, die Blenden für Fahrzeuge ohne NSW einbauen und darin ein (nachgekauftes) TFL einbauen und eben an die Motorsteuerung anstricken.
2. TFL neben die NSW einbauen, aber dann wären diese wahrscheinlich zu nah aneinander - auch hier sagt der Staat, wie es sein muss.
3. Das TFL bspw. in die schwarze Kunststoffleiste des Stoßfängers einbauen.

Mir wären 2 und 3 zu viel Kirmesbude, aber jedem das Seine. Ich habe dauerhaft Abblendlich und NSW an, da "ich" es sehr "ansehnlich" finde und die Rennleitung echt bis heute nichts gesagt hat und die Beleuchtung auch nicht blendet respektive nicht "mehr" als so manch anderes Kackfass im Strassenverkehr. Zudem ist hier im Sauerland - da muss einem meiner Vorredner recht geben - viel über Land durch Wälder usw eine erhöhte Sicherheit mit den NSW gegeben. Auch die Tatsache, dass leider zu viele Leute bei mäßigen Lichtverhältnissen und keiner automatischen Lichteinschaltung am Fahrzeug, von hinten kaum zu erkennen sind; muss ich auch einem meiner Vorredner beipflichten. Habe erst letzte Woche fast nem schwarzen Up auf der Bahn zur ungewollten Beschleunigung in den Abendstunden verholfen....

So long...
 
Bei unseren Fahrzeugen wird alle 2 Jahre einmal der Lichtschalter bewegt , beim TÜV , zwecks Standlicht prüfen . Die übrige Zeit steht das Ding auf ON .:top:
 
Wo ist das Problem? Zumindest beim 902 sind das ja keine speziell an die Karosse angepassten Leuchten. Also eine in der Bauform ähnliche TFL-Leuchte suchen und den Nebler mechanisch ersetzen und gemäß Anleitung verkabeln.
 
Das Dimmen des Abblendlichts ist in der Tat eine recht gute Sache.
Das liest sich in deinem verlinkten Zitat aber ganz anders:
"Bei diesen Betriebsbedingungen ist jedoch der Halogenkreisprozess von Halogenlampen unterbrochen. Die Lampen altern früher - der Lampenkolben schwärzt..."
 
Da habe ich mich nicht glücklich ausgedrückt, sorry!
Die Idee, bereits vorhandene Leuchtmittel als TFL zu nutzen, wobei die sonstige Funktionalität erhalten bleibt, ist eine gute Sache - die Umsetzung zeigt, dass dies problemlos klappt.
Die Nebenwirkungen jedoch...siehe Abschlussbericht. Die Folgen...siehe Gesetzgebung.
 
Ich finde, wie das bei unseren Saabs gelöst ist, einfach optimal: alle 2 Jahre einmal den Lichtschalter anmachen (nach der HU :redface:) oder nach Belieben eben die entsprechende Sicherung stecken - fertig. :smile: Wozu man da ein separates TFL braucht - werd und muss ich nicht verstehen... :rolleyes:
Aber wenn man es denn unbedingt anders und mit mehr Aufwand haben will, finde ich den Link von @herr b. ganz interessant, auch durch die Kombination mit Follow me home/Leaving home, wo nicht sowieso schon vorhanden...
 
Interessant, ja, aber in D nicht zulässig, auch wenn ich mich wiederhole.

Aber man sollte das ganze IMHO auch nicht zu eng sehen - letztlich gibt es da ganz andere Baustellen in Deutschland/auf der Welt, die man angehen sollte.
 
Zurück
Oben