Versicherungsvergleich

Eine Frage:
Welche Vorteile bringt so eine Versicherung für drei Nicht-Alltagsfahrzeuge? Da ich mich mit dem Thema noch nie so richtig beschäftigt habe und aus Webseite von OCC nicht wirklich schlauer werde, würde mich das sehr interessieren.
Bei einer Oldtimerversicherung versicherst Du, wenn Du auch die Kaskovesicherung wählst, den Fahrzeugwert ab. So wie ich z.B. meinen 99er für 8.500,-- € versichert habe. Nun gibt es auch 99er, die wesentlich günstiger sind und es gibt auch Fahrzeuge, die einen "Liebhaberwert" haben. Bei einer normalen Versicherung ist man da unter Umständen bei einem relativ kleinen Schaden schnell im Totalschadenbereich.
Und es gibt keine SF-Klassen. Es gibt also keine Rückstufungen im Schadensfall, wie auch keine Stufungen für schadensfreie Jahre.
 
Bei einer Oldtimerversicherung versicherst Du, wenn Du auch die Kaskovesicherung wählst, den Fahrzeugwert ab. So wie ich z.B. meinen 99er für 8.500,-- € versichert habe. Nun gibt es auch 99er, die wesentlich günstiger sind und es gibt auch Fahrzeuge, die einen "Liebhaberwert" haben. Bei einer normalen Versicherung ist man da unter Umständen bei einem relativ kleinen Schaden schnell im Totalschadenbereich.
Und es gibt keine SF-Klassen. Es gibt also keine Rückstufungen im Schadensfall, wie auch keine Stufungen für schadensfreie Jahre.
:top:Danke!:top:
 
Bei OCC ist das Mindesalter für PKW 20 Jahre. Also ab Youngtimer
Jein.
Wie gesagt: Mein 98er 9k ist seit 2015 dort. Und mein 96er Aero war es seit Anfang 2014.
Beides allerdings nicht einzeln, sondern jeweils mit den 3 900ern zusammen.
Beim Versichern des 98ers gab es auch kurz erst einmal ein 'Nein' seitens der zu dem Zeitpunkt dort wohl noch recht neuen Sachbearbeiterin. Nachdem sie dann, nach Verweis auf den restlichen Bestand, mit einem Kollegen gesprochen hatte, war dies aber nach anderthalb Minuten auch kein Thema mehr, und die eVB unterwegs.
 
..................für den Youngtimertarif sind 20 Jahre aber in der Regel Pflicht.............
 
Ja, das wohl mit Sicherheit.
Denke sogar, dass es dabei für Einzelfahrzeuge, auch ab von der Regel, dort gar keine Ausnahmen gibt.
Und selbst in der 'Sammlung' kann ich mir durchaus vorstellen, dass es eine Rolle gespielt haben könnte, dass ich zu dem Zeitpunkt schon 3 oder 4 Jahre dort Kunde, schadensfreier Kunde, war.
 
Es ist richtig, dass es bei Oldtimer-/Youngtimer-Versicherungen keinen Rabatt bzw.
Rückstufung bei Unfällen gibt. Bei unserem Partner im Club wird aber im Vertrag
stillschweigend die Veränderung +/- vermerkt. Steigt man aus dem Hobby aus und
versichert ein Auto auf normale Weise, dann kommt einem der so erlangte
Schadenfreiheitsrabatt zugute.
 
Tja, da steht ja auch genau das, was auch unsere Erfahrungen sind. Allerdings haben die dort keine Bedingungen verglichen, sondern Preise / Tarifmerkmale. Bedingungen sind das Kleingedruckte in denen manchmal Dinge drin stehen, die man erst im Schadensfall sieht weil der Versicherer Abzüge bei der Entschädigung macht oder den Schaden sogar ablehnt.
Wenn ich z. B. sehe, dass der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet ist das schon ein erstes K.O.-Kriterium.
 
Tja, da steht ja auch genau das, was auch unsere Erfahrungen sind. Allerdings haben die dort keine Bedingungen verglichen, sondern Preise / Tarifmerkmale. Bedingungen sind das Kleingedruckte in denen manchmal Dinge drin stehen, die man erst im Schadensfall sieht weil der Versicherer Abzüge bei der Entschädigung macht oder den Schaden sogar ablehnt.
Wenn ich z. B. sehe, dass der Versicherer nicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet ist das schon ein erstes K.O.-Kriterium.

... darf man fragen, welche Gesellschaft diese Grob-Fahrlässigkeits-Hintertüre eingebaut hat?
würde mich wirklich interessieren, ggfs. PN, damit wir hier keine juristische Angriffsfläche aufmachen.
Gruß
Johann
 
... darf man fragen, welche Gesellschaft diese Grob-Fahrlässigkeits-Hintertüre eingebaut hat?
würde mich wirklich interessieren, ggfs. PN, damit wir hier keine juristische Angriffsfläche aufmachen.
Gruß
Johann
Das ist bei allen Versicherungsverträgen der Fall bei denen in den Vertragsdetails den »Verzicht auf die Einrede der Versicherung im Falle grober Fahrlässigkeit« nicht festgeschrieben wurde. Das bedeutet, der Autoversicherer verzichtet bei Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit verursacht wurden, auf seine Möglichkeit der Einrede und übernimmt die Schadensregulierung. Dies hat zur Folge, dass es gar nicht erst zu Streitfällen um nicht grob fahrlässig oder nur fahrlässig kommt bei Schadensfällen.
Und man muss sich wundern bei wievielen Tarifen ( vor allem den Internettarifen und den "Billig-Billig-Basistarifen") diese Klausel nich enthalten ist. Da kommt ja in der Regel auch kein Mensch drauf, dass das wichtig sein könnte. Wenn diese Klausel im Vertrag fehlt muss die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden den Unfallgegners natürlich erst einmal ersetzen, kann sich aber im Nachgang am Versicherungsnehmer schadlos halten, also ihn in Regress nehmen. Das kann unter Umständen sehr bitter enden.....................
 
Danke für die genaue Erklärung.
Wie handhabst Du das, wenn Du verschiedene Angebote vergleichen willst? Fragst Du das gezielt nach bei Deiner Anfrage? Stehen diese Bedingungen schon im Angeboten oder erst im Vertrag, der dann zur Unterschrift vorgelegt wird?
 
Danke für die genaue Erklärung.
Wie handhabst Du das, wenn Du verschiedene Angebote vergleichen willst? Fragst Du das gezielt nach bei Deiner Anfrage? Stehen diese Bedingungen schon im Angeboten oder erst im Vertrag, der dann zur Unterschrift vorgelegt wird?
Ich bin Versicherungsmakler, ich habe da Programme, bei denen ich das vorgeben kann............... :rolleyes:
Wer bei uns als Versicherungsnehmer nur "billig-billig" haben will unterschreibt das auch so im Beratungsprotokoll. Das Beratungsprotokoll unterschreibt jeder, aber dann steht es explizit noch mal drin, dass der Versicherungsnehmer auch nach eingehender Beratung auf diese Absicherung verzichtet hat.
Grundsätzlich haben fast alle "normal guten" Versicherer eine Klausel drin, dass sie auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, wenn z. B. Alkohol im Spiel war. Die fehlende Verzichtserklärung findet man bei vielen Basistarifen oder Internettarifen. Hier schaut der Kunde ja zumeist nur auf den Preis und ist nicht in der Lage auch das Kleingedruckte zu verstehen. ( Von ganz schlauen Zeitgenossen mal abgesehen, die eh alles besser wissen )
 
.ei einer Oldtimerversicherung versicherst Du, wenn Du auch die Kaskovesicherung wählst, den Fahrzeugwert ab.......... Bei einer normalen Versicherung ist man da unter Umständen bei einem relativ kleinen Schaden schnell im Totalschadenbereich............
Ganz ist mir nicht klar, wo der Unterschied zwischen Oldieversicherung und normaler Vollkasko liegt. Bei der normalen Vollkasko gibt es doch einen Wiederbeschaffungswert, den ein Gutachter im Schadenfall ermittelt und aufgrund dessen die Entschädigung bzw Reparaturwürdigkeit festgelegt wird. Wo unterscheidet der sich vom Fahrzeugwert?

Ich habe alle meine über 20 Jahre alten Autos bei einer normalen Versicherung mit Vollkasko versichert. Eines der Autos hat ein Wertgutachten über 28.000€. Die Versicherung signalisiert, daß sie das nicht akzeptieren wollen, aber mein Sachverständiger sagt, sie müssen. Klar, Verkehrsrechtschutz ist in dem Fall sinnvoll, Streit ist nicht auszuschließen.

Ralf
 
Ganz ist mir nicht klar, wo der Unterschied zwischen Oldieversicherung und normaler Vollkasko liegt. Bei der normalen Vollkasko gibt es doch einen Wiederbeschaffungswert, den ein Gutachter im Schadenfall ermittelt und aufgrund dessen die Entschädigung bzw Reparaturwürdigkeit festgelegt wird. Wo unterscheidet der sich vom Fahrzeugwert?

Ich habe alle meine über 20 Jahre alten Autos bei einer normalen Versicherung mit Vollkasko versichert. Eines der Autos hat ein Wertgutachten über 28.000€. Die Versicherung signalisiert, daß sie das nicht akzeptieren wollen, aber mein Sachverständiger sagt, sie müssen. Klar, Verkehrsrechtschutz ist in dem Fall sinnvoll, Streit ist nicht auszuschließen.

Ralf

Der größte Vorteil einer Oldtimerversicherung liegt im Preis: Weil Oldtimer vergleichsweise selten gefahren werden und ihre Besitzer mit den Fahrzeugen in der Regel sehr vorsichtig umgehen, ist der Versicherungsschutz vergleichsweise günstig. Die meisten Versicherer bieten zusätzliche Versicherungsleistungen an, beziehungsweise sind diese Leistungen bereits in den Tarifen enthalten. Um welche Zusatzleistungen es sich hierbei handelt, hängt ganz vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab. Besonders stark verbreitet ist die Übernahme von Reparaturkosten, sofern die Schäden nicht auf Verschleiß oder eine unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind. ( Wiederherstellungswert ) Also Reparatur mit Originalteilen, sofern möglich und kein Abzug "neu für alt".
Bei der herkömmlichen Vollkaskoversicherung ist nur der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Fahrzeuges versichert. Das kann im Einzelfall zu richtigen Problemen führen, wenn es hohe Preisspannen beim betroffenen Fahrzeugtyp gibt.
Zudem gibt es bei der Oldtimerversicherung keine Rückstufung im Schadensfall. Und bei der Oldtimerversicherung kann man man auch die sog. "All-Risk-Deckung" abschließen, das ist bei der herkömmlichen KFZ-Versicherung nicht möglich.
 
Im All-risk sind u.U. Motor-/Getriebeschäden, Material in der Garage usw. mitversichert.
Die Vollkasko in der Oldtimerversicherung berücksichtigt auch, dass die Wiederbeschaffung
eines seltenen Autos einen viel höheren Aufwand erfordert. Einen Golf finde ich immer im
Umkreis von 50 km. Eine Rarität muss man evtl. europaweit suchen.
 
Alles klar und danke an Beide.

Eine Oldieversicherung kann im Detail offensichtlich Vorteile haben, einen zwingenden Grund für einen Umstieg scheint es für mich vorerst nicht zu geben.

Fahrleistungsabhängig ist mein Tarif auch jetzt schon, bei zwei Altautos habe ich Erstbesitzerrabatt und davon, daß ich im Schadenfall nicht hochgestuft werde, habe ich bei 35% Beitrag eher nichts. Aber beim nächsten Auto frag ich mal nach Oldieversicherung.

Grüße
Ralf
 
Ich hoffe, ich habe hier die aktuellsten Beiträge zu Oldtimer-Versicherungen gefunden ...und setze mit einer Frage fort:

Ein Fremdfabrikat hatte ich für ein paar Jahre beim ADAC als Oldtimer versichert, Schäden gab es in der Zeit nicht und der Tarif passte eigentlich auch.

Bei unsereren Saabs steht nun nach und nach Zulassung mit H-Kennzeichen an.
Momentan sind die Gutachten für den 1987er TU16s und 1991er TU 16S erstellt, nun geht es um den Versichererwechsel.

Wie sind Eure aktuellen Erfahrungen mit ADAC, OCC und weiteren Anbietern?
 
Von OCC rate ich grundzätzlich ab. Emails wurden monatelang nicht beantwortet und auch die Erreichbarkeit des Kundenservice per Telefon war schlecht. Aus diesem Grund habe ich die Versicherung dort beendet und gewechselt. Das war mir zu heiß, wenn es zu einem Schaden gekommen wäre, möchte ich denen nicht monatelang hinterherlaufen.
Derzeit habe ich Fahrzeuge bei AXA und Allianz (Youngtimer) versichert. Dort bin ich vom Preis-Leistungsverhältnis bis jetzt sehrzufrieden und Anliegen werden schnell bearbeitet.
Ein Fahrzeug habe ich aufgrund eines sehr günstigen Angebots bei der HDI (Youngtimer) versichert. Dort war der Weg bis zum Vertragsabschluss etwas zäh, aber am Ende hat alles geklappt. Eigentlich wollte ich das Fahrzeug beim ADAC versichern, aufgrund einer eingetragenen Änderung (Ladeluftkühler) wollte man dies allerdings nicht zu den gewünschten normalen Konditionen versichern und einen ordentlich Aufschlag kassieren.
Einen Preisunterschied zwischen Youngtimer und H-Kennzeichen konnte ich seinerzeit nicht feststellen.
 
kann ich so nicht unterschreiben. Aber als Makler haben wir natürlich auch andere Kommunikationskanäle. Bisher wurden Schäden immer zuverlässig und zügig bearbeitet. Vertragsänderungen können wir über ein spezielles Portal selbst veranlassen.
 
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