Windschutzscheibe Steinschläge

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Hallo liebe Gemeinde,

meine Stahlkönigin ist >400.000 km gelaufen. Die kleine Steinschläge auf der Windschutzscheibe sieht man mit bloßem Auge nicht. Solange die Sonne vorne steht oder abends wird das Licht des Gegenverkehrs durch das Glas gestreut und ich sehe kaum was (ich bin kein Brillenträger und die Augen sind noch gut).
Die Anzalh der Löcher sind unzählig und haben Gräße von <(gleich) 1 mm².

Ich habe letztes Jahr die teuere und hochwertige GM-Scheibenwischer gegönnt. Nach paar Monaten sind die Wischer wegen der Löcher auf der Windschutzscheibe hin. Wenn es regnet, sehe ich viele Regenwasserschleier.

Ich habe Teilkasko ohne Selbstbeteiligung. Es wäre schön, wenn ich eine neue Scheibe bekomme.
Wird die Versicherung die alle Kosten übernehmen oder soll die Windschutzscheibe wirklich sichtbare Schäden haben, damit die Versicherung die Kosten übernehmen muss?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
 
Also, ich kann hierzu nur von meiner Steinschlagerfahrung berichten.

Der Steinschlag (einer, ca. 1cm lang) war in meinem Fahrerblickbereich und daher war ein Austausch der Scheibe notwendig. Bei Carglass habe ich das machen lassen - der Betrag (ca. 900€) wurde durch meine Vollkaskoversicherung getragen.

Pauschal würde ich mal sagen:
Die Versicherung zahlt, wenn überhaupt, nur dann, wenn der Schaden nur durch einen Scheibentausch behoben werden kann. Bzw. wenn eine Reparatur der Scheibe die Sicht des Fahrers beinträchtigen könnte.

Ich würde mal Carglass oder Mitanbieter kontaktieren oder - besser noch - mal da vorbeifahren, die können Dir wahrscheinlich Näheres dazu sagen.
 
Hier kannst Du nachlesen:

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/unfallabwicklung/steinschlag/

Teilkasko zahlt wenn es im Sichtfeld bereich ist.

Carglas ist in Verbindung mit einem Scheibenwechsel hier im Forum sehr umstritten.
Ich persönlich würde zu einem Saab Experten gehen. Aber das hat nicht jeder in der Nähe.
Das ist nicht so einfach. Viele Versicherungen übernehmen die Reparatur oder Austausch nur dann, wenn man zu einer Partnerwerkstatt geht. Wenn das dann Carglas ist muss man damit leben, oder eben die Kosten selbst zahlen. Manchmal kann man mit guten Argumenten auch die Versicherung überzeugen, ist aber wohl eher selten. Bei meiner Versicherung ist der Scheibenpartner eine Lackierwerkstatt mit Autoglas. Die wissen immerhin wie man vorgeht sollte sich ein rostender Scheibenrahmen beim Tausch präsentieren.
 
Ich will mal vorsichtig für mich sprechen:

Ich kann mich über Carglass nicht beschweren; Scheibe bestellen, Einbau und Abwicklung der Zahlung über die Versicherung hat gut funktioniert; und ein paar Bosch-Wischer habe ich auch noch bekommen.

Glücklicherweise war es jedoch das erste und einzige Mal, dass ich einen derartigen Service in Anspruch nehmen musste.
 
Das ist nicht so einfach. Viele Versicherungen übernehmen die Reparatur oder Austausch nur dann, wenn man zu einer Partnerwerkstatt geht. Wenn das dann Carglas ist muss man damit leben, oder eben die Kosten selbst zahlen. Manchmal kann man mit guten Argumenten auch die Versicherung überzeugen, ist aber wohl eher selten. Bei meiner Versicherung ist der Scheibenpartner eine Lackierwerkstatt mit Autoglas. Die wissen immerhin wie man vorgeht sollte sich ein rostender Scheibenrahmen beim Tausch präsentieren.
Richtig.
Drum habe ich bei Teilkaskoschäden keine Werkstattbindung im Vertrag.
Steinschlag Reparatur muss ich zwar zum Carglas aber beim Scheibenwechsel kann ich selber entscheiden wer’s macht.
 
Carglass u. a. sind ausgerichtet auf geklebte Scheiben. Die alten 900er haben aber eine Gummidichtung. Bei denen sollte man so vorgehen, daß die Gummidichtung bei Aus- und Einbau an der Karosse verbleibt.
 
Also ich muss erst Mal meine Versicherung fragen, wer ihre Partnerwerkstatt ist und dann düse ich zur Partnerwerkstatt und frage nach ob die Scheibe ein Versicherungsfall ist.
Wenn nicht; dann kann ich meine Teilkasko direkt kündigen und mit dem Geld kann ich die Scheibe selber austauschen lassen, weil die Teilkasko mir jährlich zusätzlich 400 € kostet. Ich denke nicht, dass die Scheibe mit Austauschen nicht mehr als 1400 € kosten wird.
 
Nach Deiner Beschreibung ist das eindeutig kein Versicherungsfall. Alles andere wäre, nun ja....
 
Es muss ein sichtbarer Steinschlag sein, der nicht zu reparieren ist. Bei zu reparierenden Steinschlägen verzichten die meinsten Versicherer bei einer Reparatur auf die Selbstbeteiligung.
........... der Betrag (ca. 900€) wurde durch meine Vollkaskoversicherung getragen.
Glasschäden sind immer Teilkaskoschäden.

Das ist nicht so einfach. Viele Versicherungen übernehmen die Reparatur oder Austausch nur dann, wenn man zu einer Partnerwerkstatt geht.
Nicht die Versicherungen haben Partnerwerkstätten, sondern der Versicherungsnehmer hat in seinem Vertrag vereinbart im Schadensfall eine Partnerwerkstatt der Versicherung aufzusuchen ( oder eben auch nicht, wenn man freie Werkstattwahl "angekreutzt" hat. )

Man wird dann auch nicht hochgestuft. Eine Scheibe, die "wie gesandet" aussieht ist Verschleiß und das bezahlt keine Versicherung.
 
Es muss ein sichtbarer Steinschlag sein, der nicht zu reparieren ist. Bei zu reparierenden Steinschlägen verzichten die meinsten Versicherer bei einer Reparatur auf die Selbstbeteiligung.

Nicht ganz - leider.
Ich hatte neulich zwei Steinschläge die sehr wohl reparierbar waren.
Ein Steinschlag außerhalb und einmal innerhalb des amtlichen Sichtfelds.
Laut Carglas darf ein Steinschlag im Sichtfeldbereich erst gar nicht repariert werden.
Außerhalb ja. Also, neue Scheibe.
Fand ich schwer nachvollziehbar, vor allem weil der Steinschlag im amtlichen Sichtfeldbereich so weit unten war, dass ich ihn gar nicht wahrgenommen habe.
Der andere, oben links und knapp 3 mm außerhalb war (für mich jedenfalls) sichtbar und sehr störend.
Carglas dürfte den wegen dem anderen aber nicht reparieren. asdf

Daraufhin habe ich für 16 € aus dem Internet ein Reparaturkit gekauft und selbst Hand angelegt.

Kaum zu glauben, aber von beiden Steinschlägen sieht man so gut wie gar nichts mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht ganz - leider.
Das widerspricht ja nicht Hutzelwichts Aussage:
Es muss ein sichtbarer Steinschlag sein, der nicht zu reparieren ist.
*Warum* der Steinschlag nicht zu reparieren ist, spielt nicht die Rolle, also egal ob technisch irreparabel (weil zu groß) oder ob wegen der Lokalisation (im Sichtfeld) nicht repariert werden darf.
Ich hatte neulich zwei Steinschläge die sehr wohl reparierbar waren.
Ja, technisch vielleicht...
...und einmal innerhalb des amtlichen Sichtfelds.
Damit ist das Kriterium erfüllt, dass der Steinschlag hier nicht repariert werden kann, weil nicht zulässig.
Fand ich schwer nachvollziehbar, vor allem weil der Steinschlag im amtlichen Sichtfeldbereich so weit unten war, dass ich ihn gar nicht wahrgenommen habe.
Dass du das schwer nachvollziehen kannst, kann ich sehr gut nachvollziehen, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, dass mein Sichtfeld ein ganz anderes als das meiner Frau ist... :redface: ... aber du hast das entscheidende Wort ja schon genannt... :rolleyes:
Deswegen bleibt nur, es a) so hinzunehmen wie die Werkstatt es sagt, b) es evtl. in einer anderen Werkstatt zu versuchen oder c) so zu machen wie du (dass du es offenbar so gut hingekriegt hast, habe ich interessiert zur Kenntnis genommen!).

Aber hinsichtlich der Ausgangsfrage ist dies ja schon OT - den entscheidenden Hinweis hat auch Hutzelwicht gegeben: Verschleiß fällt nicht unter die Teilkasko.
 
Das widerspricht ja nicht Hutzelwichts Aussage:*Warum* der Steinschlag nicht zu reparieren ist, spielt nicht die Rolle, also egal ob technisch irreparabel (weil zu groß) oder ob wegen der Lokalisation (im Sichtfeld) nicht repariert werden darf.
Danke, ja, so habe ich das auch gemeint, mich aber vielleicht ( weil beruflich vorbelastet ) etwas missverständlich ausgedrückt.
 
Danke für den Hinweis, ich schau wenn ich wieder zuhause bin mal nach.
 
Nicht die Versicherungen haben Partnerwerkstätten, sondern der Versicherungsnehmer hat in seinem Vertrag vereinbart im Schadensfall eine Partnerwerkstatt der Versicherung aufzusuchen ( oder eben auch nicht, wenn man freie Werkstattwahl "angekreutzt" hat. )
:confused: Die Logik erschließt sich mir nicht...Die Versicherung hat keine Partnerwerkstatt, aber im Schadenfall geht man zur Partnerwerkstatt der Versicherung...? (Das man bei freier Werkstattwahl hingehen kann wo man will ist ja klar)
 
:confused: Die Logik erschließt sich mir nicht...Die Versicherung hat keine Partnerwerkstatt, aber im Schadenfall geht man zur Partnerwerkstatt der Versicherung...? (Das man bei freier Werkstattwahl hingehen kann wo man will ist ja klar)
Ja, etwas unglücklich formuliert. Versicherungen haben keine ( Partner )-Werkstätten. Damit wollte ich sagen, dass man nicht in jedem Fall zu einer Werkstatt muss, die einem die Versicherung vorschreibt. Wenn ich das so in meinem Vertrag vereinbart habe gibt Versicherung im Schadensfall vor welche Werkstatt ich aufzusuchen habe. Das kann im Einzelfall der Vertragshändler sein oder eine freie Werkstatt. Hätte ich mit meinem Volvo z. B. Werkstattservice vereinbart müsste ich im Schadensfall damit zu Volkswagen, da das die nächste Werkstatt ist mit der meine Versicherung zusammenarbeitet.
 
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