H Kennzeichen - Hilfe bei Umrüstungen

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SAAB
900 I
Baujahr
1987
Turbo
FPT
Hallo zusammen,

ich komme gerade von der DEKRA zwecks Gutachten für ein historischen Kennzeichen. Zustand und Eindruck zunächst gut, meinte der Sachverständige, aber...

Es gibt 3 Einträge im Fahrzeugschein. Zu 2 davon benötige ich dringend Hilfe.

1. Eintrag: Lenkrad Nardi Saab "8669723" (Nabe 4303D) -> lässt er durchgehen, sieht auch entsprechend alt aus, meinte er dazu.

2. Eintrag: Bremsanlage auf MJ88-89 geändert (FBA a. Hinterrad; Nabe VA MJ88-89)
Als Saab Neuling konnte ich dazu zunächst gar nix sagen. Hierzu hab ich inzwischen rausgefunden, das es 1987 eine Besonderheit gab und die Modelle zwar neu aussahen, aber noch die alten Achsen haben (mit Handbremse vorne). D.h. die Umrüstung lässt sich mit Sicherheitsaspekten (davon hat der Sachverständige auch gesprochen) eventuell erklären. Die Vorderradnabe wurde dann auch gleich auf MJ88-89 geändert. Ist das so üblich?
Ich hoffe das er das akzeptiert. Gibt es dazu eventuell noch Webseiten / Dokumente, die das erklären?

3. Eintrag: U:Austauschschalldämpfer Ray 061-3 ( 2Endrohre D=2x57 mm)
Was kann ich anführen, das 2010 (da fand die Umrüstung statt) diese Schalldämpferanlage verbaut wurde. Irgend wo meine ich gelesen zu haben, das es keine originalen mehr gibt. Stimmt das? Kann man das irgendwie belegen?

Grundsätzlich war er ja nicht abgeneigt, aber er konnte vor allem mit der Umrüstung Punkt 2 oben nix anfangen.

Ich wäre dankbar für Eure Kommentare / Hilfe, da ich den Wagen leibend gerne gleich mit H Kennzeichen fahren würde.

Besten Dank.

Gruß,
Bernd
 
Zu 1: Original Saab Zubehör. Ggf. reicht da auch schon ein originaler Saab Zubehör-Katalog aus der Zeit (im Original, Scan, Kopie...).

Zu 2: Ab MY 1988 wurde die Bremsanlage geändert. Man spricht in dem Zusammenhang auch von alter Lochkreis (bis einschl. MY1987) und neuer Lochkreis (ab MY 1988). Umrüstung ist nicht unüblich, ist letztlich eine Variation abhängig von der Bauzeit.

Zu 3: Zubehör-Auspuff von Simons (Fa. Ray aus Ljunsarp / Schweden). Gab es schon damals soweit mit bekannt. Unterlagen habe ich dazu aber leider keine. Ist ein Sportauspuff. Von Saab gab es eine vergleichbare Auspuffanlage mit Doppel-Endrohr. Auch hier gilt wie in 1. -> Saab Zubehör-Katalog, gab es damals schon.
 
Wozu ein H-Kennzeichen?
Hat der Wagen denn keinen Kat?
Dann ist die Euro2-Umrüstung doch eine einfache Angelegenheit und die Steuer günstiger als bei H-Kennzeichen.
Passende Versicherungen gibt es in jedem Fall.
 
Danke für die schnellen Antworten. Wenn es gar nicht geht, würde ich ihn natürlich auch ohne H-Kennzeichen zulassen, aber grundsätzlich hätte ich das schon gerne.

Woher bekomme ich denn den Zubehörkatalog? Ich hab gerade schon gesucht, bin aber nicht fündig geworden.

Danke.
 
H-Kennzeichen ist (auch für mich) auch eine ideelle Sache!

Ich kann nur zu 1. und 2. was sagen:
zu 1.
saab_zubprosp1993.jpg
zu 2.
bis 07/1987 war die Bremsanlage mit Handbremse vorne verbaut. Ab 08/1987 wurde die die "neue" Bremsanlage verbaut, zu der vorne auch die andere Nabe gehört. Laut Anforderungskatalog sind Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre vorgenommen wurden, zulässig. Das sollte also kein Problem sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@coretto Könntest du mir bitte die Eintragung der Bremsanlage einscannen und per PN schicken?
Mein 86er ist auch umgerüstet, hat allerdings keinen entsprechende Eintrag.
 
ja, gab es, aber nur als Zubehör
 
Was ist denn das auf Seite 27, Bild 4 für eine Konstruktion? Das Kind hat den Kopfhörer in die Innenraumleuchte gesteckt? Gab es da Modelle mit einer Buchse für Kopfhörer?
Ja, das ist der Hammer nicht war. Als ich das zum ersten mal gesehen habe, dachte ich auch, dass war aber für damalige Verhältnisse sehr zukunftsweisend und exklusiv.
Das konnte man damals bestellen und die Audioquelle wurde über das Radio angesteuert.
Habe ich in einem 900´er aber noch nie gesehen. Vor einem 1/2 bis 3/4 Jahr wurde so eine Leuchte aus einem 9000´er mal auf eKA angeboten und verkauft.
 
Bin ja nicht so der Sicherheitsfreak, aber ist das nicht gefährlich? :ahhhhh:
 
Was meinst Du - Strangulationsgefahr bei aktiviertem Rückhaltesystem?
 
Woher bekomme ich denn den Zubehörkatalog? Ich hab gerade schon gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Über die Weblinks von @AeroCV und @scotty müßtest Du das Lenkrad und die Abgasanlage ausreichend als zeitgenössische bzw. zeitgenössisch mögliche Umrüstung nachweisen können. Wenn der Sachverständige keine Internetquellen akzeptiert, kann ich Dir einen Zubehörkatalog aus Deinem Modelljahr zur Verfügung stellen (ich wohne im Münchner Umland, das kriegen wir spontan hin).

Hinsichtlich des Radnabenumbaus wäre es vielleicht noch hilfreich, wann der durchgeführt wurde. Es wundert mich, daß sich der Prüfer überhaupt daran stößt, nachdem der Umbau lediglich auf den technischen Stand des auf die Erstzulassung folgenden Jahres erfolgt ist. Evtl. konnte er sich darunter einfach nichts vorstellen. Am besten, Du klärst das evtl. im Vorfeld telefonisch, ob es ihm ausreicht, daß dieses "Upgrade" sehr häufig wegen der insuffizienten Bremsanlage der Baujahre vor 1987 durchgeführt wurde. Hier erkenne ich auch keinerlei Widerspruch zur Richtline für die Begutachtung (siehe Bilder).

GrVGcqN.jpg


AOhX0Sj.jpg
 
Hallo,

erst mal vielen Dank an alle für die zahlreichen und schnellen Hilfen.

ich habe alle Dokumente und Erklärungen runtergeladen und gerade nochmal mit einem Kollegen telefoniert von der Dekra. Er meinte das sollte ausreichen. Zur Sicherheit ruft gleich nochmal der Sachverständige zurück, der heute morgen die Prüfung durchgeführt hat.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.

@Eber: Die beiden Images kann ich nicht öffnen.

Gruß,
Bernd
 
Hallo,

hier das Update, wie versprochen. Der Sachverständige hat tatsächlich heute Abend um 18:30 h nochmal angerufen. Dafür schon mal meinen Dank. Aber...

Er möchte jetzt ein "Mustergutachten", das Grundlage für das Gutachten war, das der TÜV Nord durchgeführt hat (sprich, die Eintragungen der Umrüstung der Bremsanlage).
Ich habe ihm alles was Eber oben erklärt hat vorgebetet, aber ohne dieses Mustergutachten lässt er nicht mit sich reden. Und auch dann muss er erst weiter prüfen (lassen).
Kommentar zu Beginn war, wir haben ein Problem, "Saab" gibt es nicht mehr.

Selbst Hinweise auf Umrüstungen von früheren Baureihen mit Trommelbremsen auf spätere Baureihen mit Scheibenbremsen, die explizit zulässig sind, haben nicht gefruchtet. Und um nichts anderes handelt es sich meiner Meinung nach hier.
Er meinte, da ginge es um 2 verschiedene Dinge. Grundsätzliche Eintragungen und Nachweis nach §23 H-Kennzeichen.

Hat noch irgend jemand eine konstruktive Idee, außer sich an eine andere Prüfstelle zu wenden?

Ich werde morgen mal beim TÜV Nord anrufen, aber ich fürchte es handelte sich um eine Einzelabnahme. Dann gibt es kein "Mustergutachten".

Danke und Gruß,
Bernd
 
Derartige Umbauten waren m. W. immer Einzelabnahmen, man möge mich berichtigen.
Mich wundert, dass ein zeitgenössischer Umbau derart negiert wird und man sich hinter Mustergutachten verschanzt, nur weil man mit der Marke nichts am Hut hat.
 
Tja, wenn der Herr da so stur ist, bleibt im Zweifel nur anderer Prüfer.

Mustergutachten müßte es aber im Prinzip geben. Schließlich hat Saab das ja 1988 in Serie so gebaut am gleichen Modell. Die Modellreihe wurde da ja fortgeführt. Die Saab 900 ab '88 haben ja schließlich auch ne ABE und sind allgemein so zugelassen. Wo da das Problem ist verstehe ich nicht.
 
Für den Umbau an sich? Wirklich? Sehr interessant.
 
Den Hinweis von Erik hab ich ihm auch gegeben, das es ja ab 88 Standard war, diese Bremsanlage zu verbauen. Hat er nicht verstanden / verstehen wollen.

Hat jemand noch ne Idee, wie ich an ein "Mustergutachten" / ABE für den Saab ab BJ 88 rankomme?
 
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