Neuer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ab 01.10.05

Ich habe zum Thema Fahrzeugschein noch eine, natürlich rein theoretische, Frage.
In den vorigen Beiträgen wurde ja öfters über falsche Eintragungen im Fahrzeugschein bzw. -brief berichtet.
Nun mal angenommen, wieder natürlich rein theoretisch, ich bekomme eine falsche Eintragung im Feld "Hubraum",
und diese Eintragung wäre deutlich geringer als der eigentliche Hubraum.
Und daraufhin bekomme ich einen, wiederum nur theoretischen, Steuerbescheid, der, auf Grund der falschen Eintragung,
deutlich günstiger ist als er eigentlich sein müßte, jedoch so günstig, wie ich mir das schon immer gewünscht hätte.
Bin ich nun verpflichtet, die Angaben des Scheins zu prüfen? Muss ich Fehler erkennen und korrigieren lassen?
Könnte mich, rein theoretisch, eine Steuernachzahlung treffen, wenn dann doch mal irgendwer (z.B. beim nächsten TÜV) den Fehler feststellt?
Und bitte keine Vermutungen oder Einschätzungen, die bin ich alle schon hypothetisch theoretisch durchgegangen,
mich interessiert vielmehr die rechtliche Grundlage zu diesem Verwaltungsakt.
 
nachgezahlt werde muss nur bei gleichem halter.

wenn du es anzeigst musst du am ende noch die aenderung bezahlen

wenn nicht, hast du uU ungueltige Papiere....
 
wenn nicht, hast du uU ungueltige Papiere....

Das mag ja sein, aber bin ich verpflichtet, die Ungültigkeit zu erkennen?
Ich meine, wer kennt denn bitte genau die zulässige Achslast vorne oder das Standgeräusch in dB A?
Da kann doch ein Laie gar nicht bemerken, ob im Schein alles richtig ist oder ob sich ein Fehler eingeschlichen hat.
Außerdem habe ich das Teil teuer bezahlt, da muss ich doch davon ausgehen, dass alles seine Richtigkeit hat.
 
Erkennen kann logischerweise nicht verpflichend sein. Aber Du weisst, wie der Amtsschimmel wiehert....

Und... Du weisst ja, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht.
 
Hmm...
Das wirft natürlich schon die Frage auf: Was würde ich tun, wenn die bei mir die erste Ziffer vergessen haben und dadurch 1 Liter Hubraum "fehlt".

Ich bezweifle mal, dass es irgendwem irgendwann mal auffallen wird. Allerdings begehst du damit die Straftat der Steuerhinterziehung.
Hättest du dich hier nicht gemeldet und nachgefragt, wären deine Chancen vor Gericht sicherlich gering, aber vorhanden. Jetzt hast du es allerdings öffentlich gemacht :smile:
 
Naja, ein Saab 900 TU16 mit einem knappen Liter Hubraum wär doch mal ganz interessant.
 
Hmm...
Das wirft natürlich schon die Frage auf: Was würde ich tun, wenn die bei mir die erste Ziffer vergessen haben und dadurch 1 Liter Hubraum "fehlt".

Ich bezweifle mal, dass es irgendwem irgendwann mal auffallen wird. Allerdings begehst du damit die Straftat der Steuerhinterziehung.
Hättest du dich hier nicht gemeldet und nachgefragt, wären deine Chancen vor Gericht sicherlich gering, aber vorhanden. Jetzt hast du es allerdings öffentlich gemacht :smile:

Nun ja, es handelt sich ja hierbei um einen behördlichen Übertragungsfehler und nicht etwa um Dokumentnfälschung. Es wird schwerlich möglich sein einem Bürger eine Pflicht aufzubürgen , sich sachkundig zu machen, daß ihm ein solcher Fehler auffällt. Wenn`s auffällt wird wohl sicher die Steuer nachzuzahlen sein, darüberhinaus sind aber kaum rechtliche Konsequenzen zu erwarten.
 
Dazu auch gleich noch eine andere Frage:
Die Erstzulassung wurde vermasselt... der Wagen durch Falschübertragung um, sage ich mal, 6 Jahre jünger gemacht (1 und 7 vertauscht).
Nun geht das Auto auf die dreißig zu... eigentliche Erstzulassung war 1.01.1981, durch Übertragungsfehler nun 1.01.1987. Alles fiktiv... daher spielt's auch keine Rolle, ob das überhaupt Wochentage mit Ämteröffnung waren.
Nun will ich das H-Kennzeichen, das Auto ist deutlich 30 Jahre alt - gehe die Stationen zur Erlangung dieses durch und:
Was passiert dann?

Muss ich mich nun ranmachen, nachzuweisen, dass das Auto garantiert 6 Jahre älter (als in den letzten Papieren verzeichnet) ist?
Habe ich die ganze Rennerei und Umtragerei/Neuausstellung eigenhändig zu bezahlen, wo doch die Person auf der damaligen Zulassungsstelle bloß den Fehler gemacht hat?
Was wäre das dann alles an Mehraufwand?

(ich denke da bspw. an kratzeckes Sedan, der EZ im Jahr 1999 hat... alte Papiere, wo der Fehler noch nicht drin ist und noch 1988 drin steht, sind vorhanden)

Bin ich dann der Gelackmeierte, oder ist das durch Fehler der anderen Seite 'einklagbar'?
 
also wenn ich nen Auto anmelde, muss ich nen Zettel unterschreiben wo draufsteht " Angaben geprüft usw".....
 
Naja, ein Saab 900 TU16 mit einem knappen Liter Hubraum wär doch mal ganz interessant.

Richtig interessant ist hier vielmehr, natürlich nur rein theoretisch, ein 900 TU16 mit 475 ccm (:smile:),
macht dann nämlich ca. 36 € Steuer im Jahr. Auf jeden Fall mal bis zur 1. Nachzahlung . . . . . . . .
Aber ehrlich, ich dachte, dass liegt an deinem tollen Matrix-Kat :tongue:
 
Also mir wurde mal ein Zulassungschein (für meinen Rover 75) in die Hand gedrückt, in dem Bauartgeschwindigkeit 86 km/h und hintere Achslast 10.000 kg eingetragen war. Trotzdem war und ist der 75 kein Baufahrzeug. Ich bin eben zur Zulassungstelle gegangen, hab denen Zulassungschein und Typenschein hingelegt, und auf den Fehler hingewiesen - Schein wurde neu ausgestellt ohne Murren und Kosten und eine Entschuldigung gab es auch. OK - die Zulassungstellen sind bei uns kein Amt mehr, sondern Versicherungsbüros...
 
Hat jemand eine Idee, wie in folgendem Fall am geschicktesten zu verfahren wäre:

Ich habe vor einigen Monaten für einen Apfel und ein Ei per Handschlag/eBay (= etwas Schriftliches liegt nicht vor) ein zuletzt im Kreis Goslar zugelassenes stillgelegtes Kfz erworben. Dieses möchte ich nun nach erfolgreicher Restauration wieder zulassen. Leider finde ich heute in meinen Unterlagen nur den Teil II der Zulassungsbescheinigung. Teil I ist verloren gegangen. Eine erste Kontaktaufnahme mit einem hiesigen Zulassungsdienst hat ergeben, dass ich eine eidesstattliche Versicherung vom letzten Halter aus Goslar brauche, um den Wagen zuzulassen. Das ist laut Papieren ein Arzt, der den Wagen vor mindestens einem Jahr stillgelegt hat und ihn vermutlich irgendeinem Berliner Autohaus in Zahlung gegeben hat. Der wird sich schön bedanken...

Kennt sich jemand mit den Sch.... Behörden aus und hat einen Tip, auf welchem Wege ich am schnellsten an neue Nummernschilder komme?
 
Die eidesstattliche Versicherung ist nicht so riesengroß wie sie sich anhört... da reicht ein halbwegs formelles Schreiben des Vorbesitzers (Arztes; also der Person, die den Wagen zuletzt hatte), dass er garantiert, dass dieser Zettel da verloren gegangen ist und der Wagen nicht gestohlen (übliches Blabla eben; alles ausschließen, was durch Fehlen des Dokumentes vermutet werden könnte; also auch kein weiterer Besitzanspruch mehr...) wurde etc.

Freundlich beim Arzt anrufen, bissel über den Wagen plaudern, und gerade mit Deiner guten Absicht im Kopf wird der doch sicherlich mitmachen wollen.

Ich habe das durch und konnte den Wagen selbst ohne direktes Vorliegen der eidesstaatlichen Versicherung noch am selben Tag anmelden lassen - Brief vom Vorbesitzer war dann unterwegs, die Frau auf der Zulassungsstelle machte das alles auf Vertrauensbasis und behielt sich vor, falls der Wisch nicht ankäme, das Fahrzeug nach ihrem Urlaub wieder aus dem Verkehr zu ziehen.

Der Kaufvertrag oder eben nicht Kaufvertrag interessiert die herzlich wenig.

Frage nach der Möglichkeit eines Faxes - dann geht's noch schneller. Der Arzt kann das wirklich in fünf Minuten abhaken... "Hiermit bestätige ich, dass..." Wichtig ist v.a. noch seine Unterschrift bzw. dass erkennbar ist, dass es sich auch um ihn handelt. Mehr braucht's nicht.

Kommunikation ist alles :-)
(und so sch**** sind die auch nicht :smile:)
 
"Die eidesstaatliche Versicherung"

Der war gut! entweder eidgenössische oder eidesstattliche!
 
da reicht ein halbwegs formelles Schreiben des Vorbesitzers (Arztes; also der Person, die den Wagen zuletzt hatte), dass er garantiert, dass dieser Zettel da verloren gegangen ist und der Wagen nicht gestohlen (übliches Blabla eben; alles ausschließen, was durch Fehlen des Dokumentes vermutet werden könnte; also auch kein weiterer Besitzanspruch mehr...) wurde etc.

Freundlich beim Arzt anrufen, bissel über den Wagen plaudern, und gerade mit Deiner guten Absicht im Kopf wird der doch sicherlich mitmachen wollen.

Warum sollte der etwas bestätigen oder garantieren? Er hat doch den Schein nicht verloren (nehme ich jedenfalls an). ...und finden müsste ich den auch erstmal. Der Wagen ist ja über diverse Zwischenhändler zu mir gekommen.
 
... Leider finde ich heute in meinen Unterlagen nur den Teil II der Zulassungsbescheinigung. Teil I ist verloren gegangen. ...
Teil I ist nicht verlorengegangen, sondern den musstest Du(bzw. der damalige Besitzer) bei der Stillegung abgeben, also alles wie es sein soll. Also einfach mit Teil II (also dem Brief) zum Amt und gut ist?!
 
Teil I ist nicht verlorengegangen, sondern den musstest Du(bzw. der damalige Besitzer) bei der Stillegung abgeben, also alles wie es sein soll. Also einfach mit Teil II (also dem Brief) zum Amt und gut ist?!

Falsch... Zur Zulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs ist Teil I & II nötig. Der "alte" Teil I mit den Daten des Vorbesitzers wird dann, bei Zulassung auf "dich" vom StVA einbehalten und du bekommst einen neuen, mit deinen Daten. Gerade so vor einer Woche das Motorrad zugelassen und zwei Wochen vorher ebenfalls 2 Autos so zugelassen.

Edit: Anbei noch eine Matrix der Stadt Essen, was alles zur Zulassung benötigt wird, fehlt was...dumm.... Ich würde aber auch noch mal den Kontakt zum Amt suchen und den konkreten Fall schildern.
http://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/33/formular_2/benoetigteUnterlagen.pdf
 
Ja, Schein bei der Abmeldung abgeben war früher mal. Deshalb fand ich es auch nicht weiter schlimm, dass der fehlt.

Ist wahrscheinlich ein Fehler, aber ich versuche es zuerst mal mit der Wahrheit. Habe beim Amt in Oldenburg ein Formular mit einer passenden Erklärung gefunden (Schein ist weg und letzter Halter auch). Mit Glück kann er denen das verkaufen, sagt der Mann vom Zulassungsdienst. Wenn ich Pech habe, dauert es aber ein paar Tage.

Wenn ich noch mehr Pech habe, akzeptieren sie das aber nicht. Dann brauche ich einen fingierten Kaufvertrag, in dem steht, dass mir das Auto mit allen Papieren übergeben wurde. Damit würde dann eine eidesstattliche Versicherung von mir akzeptiert, dass ich den Schein verloren habe und ich stünde zumindest mit einem Bein im Knast. Wär' schon ulkig, wenn der Staat einen zu soetwas nötigen würde...

Alternativ könnte ich natürlich auch die Fahrgestellnummer mit den vollständigen Papieren von meinem 92er Softie nehmen... ...und dann schon fast beide Beine im Knast haben... :frown:
 
Bei Abmeldung wird ALLES wieder ausgehändigt.

Was soll an der Wahrheit ein Fehler sein?
Wie gesagt, ich habe das auch alles durch und konnte per Telefonkontakt den Wagen am selben Tag noch ganz normal anmelden, da war die eidestattliche (jetzt hab' ich's) Versicherung noch gar nicht da.

Es ist doch nicht schwer... frag doch den Arzt mal, ob er Dir den Schriebs einfach macht. Der kassiert doch dadurch keinen Schufaeintrag oder so, die wollen einfach das Papier sehen, auf dem er bestätigt, dass er so und so und fertig... hast Du mit ihm schon Kontakt aufgenommen? Vielleicht macht der einfach mit und damit hat sich das.

Es gibt keinerlei Bedarf, da großartig irgendwas rumzupfuschen...
 
Ist wahrscheinlich ein Fehler, aber ich versuche es zuerst mal mit der Wahrheit.

Ich denke, das ist der vernünftigste Weg. Mit gefakten Verträgen oder ähnlichen Aktionen handelst du dir möglicherweise mehr als nur unnötigen Ärger ein. Ist es das wert?
 
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