Karosserie - Unfall - Beifahrertür eingedrückt

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Hallo, meiner Frau ist heute jemand in die Seite gekracht, als sie mit dem Saab 9000 unterwegs war. Ihr ist nichts passiert, und der Saab hat angesichts des Crashs und seiner 21 Jahre erstaunlich wenig Blessuren davongetragen. Zumindest auf den ersten Blick.

Die Schuldfrage ist offensichtlich. Der Schaden müsste uns also ersetzt werden, doch ich befürchte Schlimmes. Laut Liste dürfte der Wagen ja kaum noch etwas wert sein. Wir haben aber beständig repariert und das Auto in Ordnung gehalten.

War jemand von euch in einer ähnlichen Situation, d.h. mit einem alten Auto? Die Tür dürfte es ja neu kaum noch geben, und ich will keine 1200 Euro Entschädigung für wirtschaftlichen Totalschaden und der Versicherung das Auto zur Verschrottung übergeben.

Die Tür schließt und öffnet normal. Lässt sich auch absperren. Der Wagen kann uneingeschränkt genutzt werden. Kann mir jemand einen Rat geben? Das mit den 1200 Euro und der Verschrottung ist nur ne Befürchtung von mir.

:frown:
 

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Gutachter einschalten ... die Betonung liegt auf "Gut" .
 
War jemand von euch in einer ähnlichen Situation, d.h. mit einem alten Auto?
Ja, und zwar in der 'etwas' drastischeren Form:
12101603.JPG

Gibt ja zwei Varianten:
- Zeitwert über Schaden, dann Schadenswert auszahlen lassen
- Zeitwert unter Schaden, dann auf niedrigen Restwert achten und den abziehen lassen (klar, war im obigen Bild eindeitig der Fall)
Tja, und dann
- in genau der Thematik zumindest halbwegs erfahrenen Anwalt einschalten (muss die gegnerische Versicherung zahlen!!!)
- Gutachter im Umfeld empfehlen lassen, der Erfahrung in der Bewertung gerade auch von Youngtimern hat, und eine 800€-Verbrauchtgurke von einem ordentlichen 9k unterscheiden kann
- auf besondere Ausstattungsmerkmale, wie z.B. Anni, hinweisen, da dann auch nur Vergleichspreise entsprechend ähnlicher Fahrzeuge aus mobile & Co. wirklich relevant sein können
- Ruhe bewahren (in dem oben bildlich dargestellten Fall dauerte die Regulierung rd. anderthalb Jahre)
 
...und ich will keine 1200 Euro Entschädigung für wirtschaftlichen Totalschaden und der Versicherung das Auto zur Verschrottung übergeben....

Du musst das Auto nicht abgeben, die Entschädigung bekommst du auch so.
Ähnlich wie Rene schrieb: Wiederbeschaffungswert (liegt über Zeit/Marktwert) abzüglich Restwert.
Alternativ kannst du bis 130% Wiederbeschaffungswert reparieren lassen.

Grüße steini
 
Ja, und zwar in der 'etwas' drastischeren Form:

Gibt ja zwei Varianten:
- Zeitwert über Schaden, dann Schadenswert auszahlen lassen
- Zeitwert unter Schaden, dann auf niedrigen Restwert achten und den abziehen lassen (klar, war im obigen Bild eindeitig der Fall)
Tja, und dann
- in genau der Thematik zumindest halbwegs erfahrenen Anwalt einschalten (muss die gegnerische Versicherung zahlen!!!)
- Gutachter im Umfeld empfehlen lassen, der Erfahrung in der Bewertung gerade auch von Youngtimern hat, und eine 800€-Verbrauchtgurke von einem ordentlichen 9k unterscheiden kann
- auf besondere Ausstattungsmerkmale, wie z.B. Anni, hinweisen, da dann auch nur Vergleichspreise entsprechend ähnlicher Fahrzeuge aus mobile & Co. wirklich relevant sein können
- Ruhe bewahren (in dem oben bildlich dargestellten Fall dauerte die Regulierung rd. anderthalb Jahre)
René, das haben wir doch in anderen Fred´s bereits hinreichend diskutiert. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist macht ein Anwalt gar keinen Sinn. Wenn aufgrund der Eindeutigkeit des Schadensherganges der Geschädigte ohne erkennbare Gründe einen Anwalt einschaltet MUSS die gegnerische Versicherung diesen nicht ( mehr ) zahlen.
Anwalt einschalten hat nichts mit "Ruhe bewahren" zu tun sondern mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Einen guten Gutachter ( Sachverständigen ) finden ist jetzt erst einmal angesagt, da der Geschädigte die freie Gutachterwahl hat. Der Rest regelt sich dann normalerweise. Sollte das dann nicht sein kann man immer noch einen Anwalt beauftragen.
Und dann gibt es auch noch eine dritte Variante: Reparieren lassen
Bei Auszahlung des Schadenswertes werden teilweise große Abzüge gemacht. MwSt. fällt nicht an, Verbringung zum Lackierer fällt nicht an, Stundenverrechnungssätze freier Werkstätten ( die oftmals günstiger sind als Markenwerkstätten sind ) werden in Ansatz gebracht. Und das auch zuerecht, wie ich finde.
Als Geschädigter habe ich in erster Linie Anspruch auf eine Reparatur, also die Beseitigung des Schadens. Alternativ bietet die Versicherung eine Geldleistung an, wenn es für sie günstiger ist. Einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Schadenswertes gibt es nicht.
 
Danke für eure Reaktionen. Schuldfrage ist laut meiner Frau klar. Es gibt auch einen Zeugen und die Polizei hat alles aufgenommen. Allerdings war meine Frau zu aufgeregt und hat keinen Unfallbericht ausgefüllt. Anwalt könnte über Rechtschutzversicherung gehen. Ich stelle mal ne Deckungsanfrage, ob ich den Anwalt dann brauche, muss ich sehen. Bislang hat sich die Versicherung noch nicht gemeldet. War ja auch erst gestern Nachmittag, der Unfall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Polizei fertigt einen Unfallbericht an und händigt ihn den Beteiligten aus.
 
Hallo, meiner Frau ist heute jemand in die Seite gekracht, als sie mit dem Saab 9000 unterwegs war. Ihr ist nichts passiert, und der Saab hat angesichts des Crashs und seiner 21 Jahre erstaunlich wenig Blessuren davongetragen. Zumindest auf den ersten Blick.

Die Schuldfrage ist offensichtlich. Der Schaden müsste uns also ersetzt werden, doch ich befürchte Schlimmes. Laut Liste dürfte der Wagen ja kaum noch etwas wert sein. Wir haben aber beständig repariert und das Auto in Ordnung gehalten.

War jemand von euch in einer ähnlichen Situation, d.h. mit einem alten Auto? Die Tür dürfte es ja neu kaum noch geben, und ich will keine 1200 Euro Entschädigung für wirtschaftlichen Totalschaden und der Versicherung das Auto zur Verschrottung übergeben.

Die Tür schließt und öffnet normal. Lässt sich auch absperren. Der Wagen kann uneingeschränkt genutzt werden. Kann mir jemand einen Rat geben? Das mit den 1200 Euro und der Verschrottung ist nur ne Befürchtung von mir.

:frown:
Verstehe Dein Problem nicht so wirklich.

Kassiere den Restwert ein. Mit dem Betrag kannst Du locker eine Tür besorgen und die lackieren lassen. Und schon ist wieder alles in Ordnung.

Das kann dann auch der Versicherung vorgeführt werden und Du hast den Wagen nachweislich repariert...
 
Wahrscheinlich findest Du sogar eine farblich passende.
Und eine vordere Tür beim 9k zu tauschen ist wirklich kein Akt (hintere Dank kabelführung eher)
 
Erkenne ich das richtig ?
Für mich sieht es aus, als wenn die hintere Tür auch was abbekommen hat - zukünftiges Rosten !
Es sieht aus, als wenn die Zierleiste vorn auch etwas schief in der Gegen herumsteht !
Das wäre dann nicht nur die BFS-Tür :hmpf:
Du mußt doch der Gegnerischen Vericherung den Schaden melden und Deine Ansprüche geltend machen
und dann wirst Du sehen, wie die gegnerische Versicherung reagiert :rolleyes:
Viel Erfolg :ciao:
 
Erkenne ich das richtig ?
Für mich sieht es aus, als wenn die hintere Tür auch was abbekommen hat - zukünftiges Rosten !
Es sieht aus, als wenn die Zierleiste vorn auch etwas schief in der Gegen herumsteht !
Das wäre dann nicht nur die BFS-Tür :hmpf:
Auch die würde sich finden.

Wobei man die evtl. auch mit Smartrepair wieder hinbekommt.

Und wenn ich daran denke für was für Beträge eine 9000er Türe weg geht....:frown:.

Glück für den, der eine braucht....

Und das Lackieren einer Türe sollte für um die 200 -300 € machbar sein (vor allem wenn man ein paar Vorarbeiten, wie Entfernen der Leisten etc.. selber macht)...
 
Ich kann gut nachvollziehen, dass man als unerfahrenes Unfallopfer nervös wird, wie ein Schaden letztlich abzuwickeln ist.
Und aus eigener negativer Erfahrung kann ich auch nur dazu raten, der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu benennen.


Der Schaden ist in diesem Fall durch die gute Teileverfügbarkeit in der Tat recht überschaubar,
bei 900er sähe das ganz anders aus.
 
René, das haben wir doch in anderen Fred´s bereits hinreichend diskutiert. Wenn die Schuldfrage eindeutig ist macht ein Anwalt gar keinen Sinn.
War ja lt. Polizei und Zeugen-Protokoll absolut eindeutig. Und trotzdem ging es am Ende nur mit eindeutige Klageandrohung.
Und außerdem ist ja gerade bei unseren 'alten Karren' der Zeitwert immer ein Thema für sich. Dies mag natürlich daran liegen, dann es Typen gibt, die sich gern ihre eigentlich für die Presse reife Schrottmöhre von der Versicherung vergolden lassen wollen. Insofern verstehe ich da ja auch die Versicherungen ein wenig. Aber als Geschädigter mit einem gleichaltrigen Auto in wirklich wertigem Zustand muss man dann halt auch entsprechend intensiv vortragen. Und dazu fehlen mir Zeit und Nerven. Und auch von solchen Aufwendungen bin ich in einem Haftpflichtfall bitte frei zu stellen.
AchJa: Also die Versicherung sich nach über fast anderthalb Jahren hinsichtlich der Schuldfrage geschlagen gab, wollte sie nochmal einen Gutachter schicken. Wer bitte hätte das Fahrzeug zu wessen Kosten diese Zeit über so aufbewahren sollen, dass der Erhaltungszustand zum Schadenszeitpunkt noch ermittelbar gewesen wäre?!

Und ja, mit 'normalen' Autos mag es in vielen Fällen auch ohne Anwalt gehen. Mit Fahrzeugen, welche zustandsseitig deutlich oberhalb des Durchschnittes ihrer Marken- und Altersgenossen liegen, ist dies meiner Erfahrung nach eher nie der Fall.
 
Rene, Dein Schaden war ein viel größerer und komplexerer Schaden. Hier geht es um eine eingedrückte Tür. Und nur weil man selbst einmal schlechte Erfahrungen mit der Versicherung eines anderen Schadenverusachers gemacht hat muss man nicht immer gleich einen Anwalt einschalten. In diesem konkreten Fall sollte das so laufen : Kostenvoranschlag einrechen, Reparaturfreigabe bekommen, reparieren lassen, Rechnung einreichen, fertig. Besser noch gleich mit einer Abtrtetungserklärung arbeiten. Dann muss sich die reparierende Werkstatt um den Papierkram kümmern. Da der hier entstandene Schaden relativ klein ist vermute ich sogar, dass die gegnerische Versicherung nicht einmal ein Gutachten haben will, sondern einfach nur einen Kostenvoranschlag.
 
Der Schaden war viel größer, das stimmt. Aber die Einschätzung der Schadenshöhe war am Ende viel einfacher, weil das Gutachten, wenn man es genau nimmt, eigentlich auf die Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes hätte begrenzt werden können. Beim genauen Blick fehlte im Gutachten dann auch viel, was aber keine Rolle spielte, da die Hütte ja so platt war, dass wohl selbst eine 2 Wochen alte Karre dabei nicht mehr aufgebaut worden wäre (beste Stelle: nette kleine Falte im Bodenblech unter dem Rücksitz). Das hätte (!) also eigentlich super entspannt laufen können.
Das Versicherung auch anders geht, weiß ich. Beim letzten Sturm hatte es den Trampolin der Jungs kräftig zerrissen und verbogen. Noch am Tag der Schadensmeldung kam am späten Nachmittag die Mail, dass das Geld schon überwiesen ist, und am nächsten Arbeitstag (WE dazwischen) war es auf dem Konto. Aber das ist halt auch die eigene Versicherung, und der zuständige Ansprechpartner ist dazu noch seit '94 der selbe.
 
Also, ohne jetzt die Werbetrommel anzuwerfen: Wir kümmern uns auch um Schäden unserer Kunden, wenn es sich dabei um einen Haftpflichtschaden mit einer gegnerischen Versicherung handelt. Daher weiß ich ja so genau wie das letztendlich laufen sollte und meistens auch läuft. Natürlich haben aber auch wir Fälle, wo wir nicht weiterkommen und dem Kunden die Einschaltung eines Anwaltes empfehlen müssen. Das ist aber eine sehr überschaubare Anzahl.
 
Wir kümmern uns auch um Schäden unserer Kunden, wenn es sich dabei um einen Haftpflichtschaden mit einer gegnerischen Versicherung handelt.
Ja, das mag sehr gut funktionieren. Denn da weiß die Gegenseite ja sicher meist auch sofort, dass es wenig Sinn macht, Dich, als Fachmann, an der Nase herum zu führen. Das ist dann eben auch Kommunikation auf Augenhöhe.
Und ich denke, dass sich Deine/Eure Kunden da schon sehr glücklich schätzen können, dass ihr solchen Service bietet.

Ich formuliere dann mal neu:
In Haftpflichtfällen sollte man beim ersten Anzeichen einer 'bockenden' Gegenseite sofort - sofern dieser einen solchen tollen Service bietet - seinen eigenen Versicherungsvertreter des Vertrauens oder einen fachlich darin fundierten Anwalt hinzu ziehen. Sich als branchenfremde Privatperson damit herum zu ärgern, ist ebenso nervig wie recht aussichtslos.
 
Sich als branchenfremde Privatperson damit herum zu ärgern, ist ebenso nervig wie recht aussichtslos.
Da hast Du wohl ziemlich recht.
Doof ist´s allerdings, wenn man als "branchenfremde Privatperson" einen Versicherungsvertrag im Internet abgeschlossen hat. Da gibt es teilweise echt böse Überraschungen im Schadensfall. Das ist im Übrigen nicht nur auf die Kasko bezogen, sondern auch auf die Haftpflicht. Da braucht man nur mal ein paar Kilometer mehr gefahren sein als angegeben und schwupp hat man im Schadensfall neben der Schuld auch noch Ärger mit der eigenen Versicherung am Hals. Und dass es nun unbedingt preiswerter ist kann man auch nicht behaupten. Basistarife kann jeder Versicherungsveterter / Vermittler/ Makler. Billiger geht immer.
 
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