Kurzzeitkennzeichen bald nur noch mit TÜV

Gibt es noch was zum Kurzzeitkennzeichen zu sagen?

Weiß nicht, ob diese Info zum Kurzzeitkennzeichen schon vorhanden ist:

Laut heutiger Aussage der Zulassungsbehörde hier in Württemberg gilt eine eventuell vorhandene Beschränkung auf Fahrten zu TÜV oder Werkstatt dann nicht mehr, wenn das Auto die TÜV-Prüfung bestanden hat.

Das erweitert die Möglichkeiten des Kurzzeitkennzeichens zumindest ein wenig.
 
War doch schon immer so.
Okay, dann ist das eben jetzt ein Doppelfakt.

Ich hatte in der Vergangenheit hier und in Parallelwelten schon danach gefragt was die Auflagen sind, wenn man den TÜV besteht und nie eine gesicherte Antwort erhalten.

Die habe ich jetzt, da dachte ich, ich weise nochmal drauf hin.
 
Okay, dann ist das eben jetzt ein Doppelfakt.

Ich hatte in der Vergangenheit hier und in Parallelwelten schon danach gefragt was die Auflagen sind, wenn man den TÜV besteht und nie eine gesicherte Antwort erhalten.

Die habe ich jetzt, da dachte ich, ich weise nochmal drauf hin.

Die standen bei meiner Versicherung im Vertrag, denn wenn ich das Fahrzeug innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens regulär bei ihnen versichere und zulasse, gibt es keine Extrakosten. Ansonsten wären für die 5 Tage 100€ fällig geworden:eek:
 
Die standen bei meiner Versicherung im Vertrag, denn wenn ich das Fahrzeug innerhalb von 6 Wochen nach Ausstellung des Kurzzeitkennzeichens regulär bei ihnen versichere und zulasse, gibt es keine Extrakosten. Ansonsten wären für die 5 Tage 100€ fällig geworden:eek:
Das ist klar, bei Anschlußversicherung wird das Kurzkennzeichen nicht extra berechnet.

Mir ging es aber um auf Fahrten zum TÜV beschränkte Kurzzeitkennzeichen und da um die Frage, bleibt die Beschränkung bei bestandenem TÜV bestehen?

Das ist nach neuester Auskunft nicht so.
 
Es gilt so lange wie es auf dem Kennzeichen steht.
Ich simuliere mal den worst case und du hast ein Kurzzeitkennzeichen 16/5- 21/5. Dein Auto kam nicht durch den TÜV, weil ein Schweller durchgegammelt ist. Für den TÜV hast du 4 Wochen Zeit um den Mangel nachbegutachten zu lassen, für das Kurzzeitkennzeichen 5 Tage. Also musst du ganz schnell machen, Das Kurzzeitkennzeichen deckt Fahrten zu Werkstätten oder TÜV ab. Danach war es das dann, wenn du selbst zum TÜV fahren willst, z.B. in drei Wochen, brauchst du ein neues Kennzeichen.
Eleganter ist es, das Auto, wenn man nicht selbst schnell genug ist, in der Werkstatt abzugeben, den Schweller neu reinbraten zu lassen, dort den TÜV ins Haus kommen lassen, TÜV okay :top: Mit den Papieren zum Strassenverkehrsamt, Kennzeichen abholen, Auto in Werkstatt abholen, reguläre Kennzeichen dran, spart das zweite Kurzzeitkennzeichen.
 
Das ist klar, bei Anschlußversicherung wird das Kurzkennzeichen nicht extra berechnet.

Mir ging es aber um auf Fahrten zum TÜV beschränkte Kurzzeitkennzeichen und da um die Frage, bleibt die Beschränkung bei bestandenem TÜV bestehen?

Das ist nach neuester Auskunft nicht so, die Beschränkung ist erledigt, wenn der TÜV bestanden ist. Man darf das Kurzzeitkennzeichen im Rahmen seiner Bestimmung benutzen.


Edit:
Habe versucht, deutlicher zu machen was ich meine.
 
Mir ist das klar. Vor dem TÜV-Termin starke Einschränkung auf Fahrten zur Werkstatt und/oder TÜV, nach bestandenem TÜV bis zum Verfallsdatum erweiterter Einsatz möglich, also z.B. Überführung des Autos an einen Käufer.
 
Die Fahrt zum TÜV ist aber doch bei einem nicht angemeldeten Auto ohne weiteres möglich solange die Versicherung eine Deckungszusage gibt (EVB-Nummer) und nicht an ein Kurzzeitkennzeichen gebunden.
 
Es ging wohl vor allem um importierte Autos.
 
D.h. man bekäme Kurzzeitkennzeichen, um ein Auto im Ausland (oder aus einem anderen Grund ohne TÜV) zu kaufen, um dann damit DIREKT zum TÜV zu fahren?
 
Die Fahrt zum TÜV ist aber doch bei einem nicht angemeldeten Auto ohne weiteres möglich solange die Versicherung eine Deckungszusage gibt (EVB-Nummer) und nicht an ein Kurzzeitkennzeichen gebunden.
Sehe ich auch so.

Es ging wohl vor allem um importierte Autos.
Ursprünglich schon.
Meine aktuelle Nachfrage beim Amt war aber auf Kurzzeitkennzeichen allgemein bezogen.

D.h. man bekäme Kurzzeitkennzeichen, um ein Auto im Ausland (oder aus einem anderen Grund ohne TÜV) zu kaufen, um dann damit DIREKT zum TÜV zu fahren?
Was das Ausland betrifft, großzügige Interpretation.
Was andere Gründe betrifft, ja, Verkehrssicherheit mal vorausgesetzt.

Du kriegst ein Kurzzeitkennzeichen für ein bestimmtes Auto, auch wenn es keinen TÜV hat und im "Schein" steht dann eine Beschränkung auf Fahrten zum nächsten TÜV und zur nächsten Werkstatt. Und wenn der TÜV bestanden ist, darfst du Überführungen machen. Und damit niemand sagt, ja aber......, Überführungen selbstverständlich nur im Rahmen der Gültigkeit eines Kurzzeitkennzeichens.
 
D.h. man bekäme Kurzzeitkennzeichen, um ein Auto im Ausland (oder aus einem anderen Grund ohne TÜV) zu kaufen, um dann damit DIREKT zum TÜV zu fahren?

Das kannst du gepflegt knicken. Die gelben Kurzzeitkennzeichen sind nur für das Inland. Mach das bloss nicht, dann kannst du dir das Auto aber an die Grenze bringen lassen. Oder nimm gleich Ausfuhrkennzeichen
Und TÜV-Akzeptanz in Deutschland? Zumindest EU sollte helfen, ich habe hier einen PL und einen CH (ist zwar ausserhalb der EU, aber das ging ohne Probs), vielleicht auch noch S, da arbeite ich aber gerade dran (ist nicht so einfach)
 
Ausländischen TÜV (EU) sollte eigentlich anerkannt werden, so der ADAC, aber die Zulassungsstellen stellen sich doof, weil das eine "kann" Vorschrift ist...
Sonst wäre das ja zu einfach und der TÜV würde nix verdienen.
Übrigens müßten die Zulassungsstellen auch die EU Papiere anerkennen...das gleich "kann" :mad:

Die Franzosen erkennen die deutschen Papieren aber auch nicht an...den TÜV auch nicht...

Soweit zu einheitlicher EU Regelung
 
Wie war das noch mit den aktuellen Bestimmungen des Kurzzeitkennzeichens?

Wenn ich am Ort des Verkäufers zur Zulassungsstelle gehe, um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, krieg ich das dann dort?

Oder klappt es nur noch, wenn ich zur Zulassungsstelle an meinem Wohnort gehe und das Kurzzeitkennzeichen zum Verkäufer mitnehme (nachdem dieser mir die gültigen Hauptuntersuchungspapiere vorher zugeschickt hat)?
 
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