Sonstiges - EU Import nach Deutschland

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17. Dez. 2006
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SAAB
9-3 I
Baujahr
2001
Turbo
FPT
Hallo,

nachdem ich mit meinem ersten 9-5 NG eine längere Probefahrt machen durfte bis dieser wieder zurückgegeben werden musste (dazu ein anderes mal mehr) habe ich nun einen weiteren NG in Aussicht.

Dieser steht aber im EU Ausland mit ausländischen Papieren. Hierzu eine kurze Frage: Angenommen, ich hätte alle nötigen originalen Papiere (Ausländischer Brief, ausländisches aber angeblich in Deutschland anerkanntes "TÜV"-Prüfprotokoll, COC Papiere und Besitzurkunde - Kann ich den Wagen ohne ihn physich vorgeführt zu haben in Deutschland zulassen?

Ich denke das geht nicht, oder?

Wenn ich den Wagen nicht auf einem Trailer transportieren kann (mangels Zugfahrzeug), welche Möglichkeiten außer dem Transitkennzeichen des jeweiligen Landes habe ich noch, den Wagen nach Deutschland zu überführen?

Wenn das Thema hier falsch ist (handelt sich ja nur im weitesten Sinne um einen 952), dann bitte verschieben. Danke!

Viele Grüße

desu
 
Da sprichst Du am besten mal mit Deiner Zulassungsstelle, das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Bei meinem Reimport eines allerdings Neuwagens habe ich mit CoC und den üblichen Papieren zulassen können, die Zulassungsstelle hat den Brief bis zur Vorführung des Fahrzeugs einbehalten.
 
Ok. Das werde ich einmal tun. Scheint also doch nicht so abwegig zu sein. Ich hätte gedacht, dass die mich auslachen.
 
Die lachen mich nicht aus. Das ist wohl möglich. Alle Originaldokumente, COC und aktueller belgischer TÜV soll ausreichen. Spannend.
 
der "EU TÜV" wird in der Regel nicht anerkannt, auch wenn der gerade frisch gemacht wurde... müssen die zwar eigentlich, tun aber die wenigsten... zumindest hier unten in meiner Gegend... :-((
Dann gibt es auch keine Zulassung.... !!
 
bei meinem in 2014 gekauften belgischen 9-3 III Cabrio musste auch eine TÜV-Prüfung vor Zulassung durchgeführt werden.
 
Ich habe jetzt ein Beispieltüvdokument der Verkäufers erhalten. Das schicke ich nun der Zulassungsstelle mit der Frage, ob das ausreicht. Wäre ja zu schön.
 
Update: Wagen ist mit COC und aktuellem belgischen TÜV ohne Vorführung (Wagen noch im Ausland) problemlos zugelassen worden. Werde ihn dann mit deutscher Zulassung nächste Woche nach Deutschland holen. Der ganze Kram war jetzt nicht aufwendiger als ein Deutsches Gebrauchtfahrzeug umzumelden.
Übrigens: Im Fachdeutsch heißt dieser Vorgang: "Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs" :top:
 
Wagen geholt. Risiko war ja, dass man die Katze im Sack kauft, da man nur auf Bildern eben nicht alles erkennt . Aber ich bin zufrieden. Klar, bei 150000km gibt es dann doch ein paar kleine Kratzer und Blessuren außen, die man aber nach und nach beheben kann. Light bar funktioniert, alles Andere auch. Innenraum pikobello. Warum auch immer ist eine hintere Fußmatte durchgescheuert. Da wollte man vielleicht mit viel zu scharfen Mitteln einen Fleck weg kriegen (ist meine Erklärung). Bequeme Sportsitze, ventiliert, die noch quasi wie neu aussehet und das HUD scheint enorm praktisch zu sein. Der Hirsch wird noch angestrebt.

Es grüßt der stolze desu.
 

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Dann viel Spaß mit dem neuen Gefährt ……:smile:……

Gruß, Thomas
 
Danke. Er hat das Belgien Syndrom. Ich habe ihm gerade die E800 spendiert. Hoffen wir mal auf Besserung.
 
Ich habe eine ähnliche Sache, will einen Saab aus Belgien privat kaufen.
Ich habe den belgischen TÜV Bericht, aber die hiesige Zulassungstelle schreibt mir:
Der TÜV wird nur anerkannt, wenn dieser der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Rechts entspricht.
Dies ist aus der belgischen TÜV Vorlage nicht ersichtlich.
Sie müssten also eine Komplettabnahme nach §21 StVZO vornehmen lassen. Ein Kurzzeitkennzeichen wäre demnach nur in Belgien möglich.

Kann mir da jemand weiterhelfen?
 
Hallo aus Berlin,
habe letzten November einen NG beim Händler bei Brüssel gekauft und ihn mit Roten Kennzeichen überführt, die ich in Berlin über einen Zulassungsdienst erhalten habe (die Original-Dokumente wurden mir nach Zahlung des Kaufpreises vom Verkäufer zugesandt). War kein Problem. Musste für die Zulassung dann nur noch eine normale TÜV-Abnahme machen lassen; dass wurde in einem Abwasch vom Zulassungsdienst und der angegliederten Werksatt gemacht. Wichtig ist das COC-Dokument + der belgische TÜV-Bericht. Viel Erfolg und Glückwunsch zu dem Wagen!
 
Ich habe eine ähnliche Sache, will einen Saab aus Belgien privat kaufen.
Ich habe den belgischen TÜV Bericht, aber die hiesige Zulassungstelle schreibt mir:
Der TÜV wird nur anerkannt, wenn dieser der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Rechts entspricht.
Dies ist aus der belgischen TÜV Vorlage nicht ersichtlich.
Sie müssten also eine Komplettabnahme nach §21 StVZO vornehmen lassen. Ein Kurzzeitkennzeichen wäre demnach nur in Belgien möglich.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Hmmm. Es gibt wahrscheinlich nur eine Zulassungsstelle in Deinem Landkreis? Wie ist es mit den belgischen Kurzzeitkennzeichen. Gelten die im EU Ausland? Kann mich schwach erinnern, dass ich das auch mal ergoogelt hatte. Mit den deutschen (die Du ja nicht bekommst, da kein gültiger TÜV vorliegt) darfst Du ja nicht ins EU Ausland. Wie ist es andersherum?
 
Hallo aus Berlin,
habe letzten November einen NG beim Händler bei Brüssel gekauft und ihn mit Roten Kennzeichen überführt, die ich in Berlin über einen Zulassungsdienst erhalten habe (die Original-Dokumente wurden mir nach Zahlung des Kaufpreises vom Verkäufer zugesandt). War kein Problem. Musste für die Zulassung dann nur noch eine normale TÜV-Abnahme machen lassen; dass wurde in einem Abwasch vom Zulassungsdienst und der angegliederten Werksatt gemacht. Wichtig ist das COC-Dokument + der belgische TÜV-Bericht. Viel Erfolg und Glückwunsch zu dem Wagen!

Eigentlich bekommst Du nur als Händler rote Kennzeichen. Die Kurzkennzeichen sind nicht rot sondern schwarz.
Rote werden akzeptiert, da gewerblich.

Obwohl Belgien die Kurzzeitkennzeichen lt. EU-Recht akzeptieren muss, kassiert die belgische Polizei dummerweise häufig die Nummern, lagert den PKW ein und verlangt die entsprechend Kosten! . Ich habe mit der Zulassungsstelle in Prüm telefoniert, die kennen das alles genauer, die Gefahr ist real. Holland dagegen akzeptiert die Kurzkennzeichen.
 
Hmmm. Es gibt wahrscheinlich nur eine Zulassungsstelle in Deinem Landkreis? Wie ist es mit den belgischen Kurzzeitkennzeichen. Gelten die im EU Ausland? Kann mich schwach erinnern, dass ich das auch mal ergoogelt hatte. Mit den deutschen (die Du ja nicht bekommst, da kein gültiger TÜV vorliegt) darfst Du ja nicht ins EU Ausland. Wie ist es andersherum?

Bin gerade dabei, mich bezüglich diesen schlau zu machen. Problem ist, dass man ja dann auch noch den Wagen für diese Zeit versichern muss.
Eine belg. Versicherung wird da ganz anders zulangen als die eigene
 
Hallo aus Hannover,
habe meinen 9-5 NG aus Slowenien gekauft. War ein italienisches Leasingfahrzeug was ich von einem dort ansässigen Händler gekauft habe. Also schon sehr außergewöhnlich. Es ging nur über ein Zollkennzeichen aus dem Land wo das Fahrzeug gekauft wurde. Bin dann durch Österreich ohne Probleme nach Deutschland gefahren und auch mit dem TÜV gab es keine Probleme, weil ich alle dazugehörigen Papiere bekommen habe. Das passierte im Jahre 2014, EZ in Italien war 7/2011. Das war bei mir die einzige Lösung mit dem Kennzeichen. Problem ist allerdings eine Vollkaskoversicherung. Hier muss
vorher eine Absprache mit dem KFZ Versicherer getätigt werden.
 
Moin,
es gibt von der Europäischen VZ eine gute Zusammenfassung für den PKW Kauf in Belgien.
Siehe Anhang.
Am einfachsten und legal ist die Überführung mit belgischen Exportkennzeichen + Versicherung (dürfte so ähnlich funktionieren wie in Holland). Oder zu sich trailern lassen.
 

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