Bin kurz weg, den SAABO holen...

Sehr schön zu lesen - und hätte ich mal wieder beim Peter gesteckt, wäre ich freiwillig aus dem Bett gehüpft und Euch Platz gemacht... und mich mit dem Schlafsack in den SAABO verzogen. Ihr seid super!
 
So, die Story geht weiter...

Gestern war ich mal wieder SAABO streicheln. Die Garagennachbarn waren zufällig da und fanden ihn „sssooo süüüüssssss..“. Bei der Frage: „Un, was koschd där? Nich mär als n 1000där?“wollte ich dann doch nicht detailliert antworten… Als ich dann sagte, dass er Baujahr 1964 ist, erntete ich nur Sprachlosigkeit.

Mein Grüner musste dann auch noch gestreichelt werden. Ich habe den defekten BKV aus dem Kofferraum geholt, um ihn auseinanderzubauen. Denn ich (besser gesagt wir, Max wollte es auch sehen) bin sehr gespannt, wie es innendrin aussieht, was kaputt ist.

Beim zumachen des Kofferraums sah ich, dass die Klappe ein wenig schief steht… Die Klappe? Nein, das gesamte Auto! Schock-schwere-Not!!! Der liebe süsse Grüne war tiefer gelegt, aber nur auf der linken Seite. Einen sauberen Platten hatte ich da!
Meine Laune ging auf das Niveau herunter, das ich beim Ausfall der Scheibenwischer/Benzinpumpe hatte…

Schon wieder was!

Also, den Wagenheber drunter, Rad ab, ganz ohne ADAC (lach). Fazit: Mit den eingesammelten Nagel kann ich endlich das SAAB-Schild aufhängen! Also, den defekten Reifen und den defekten BKV in den Kofferraum des CCs und ab nach Hause, es war ja schon abends.

Zu Hause wollten wir dann auf dem Balkon den BKV auseinandernehmen. Hat natürlich mangels Werkbank nicht geklappt, ist aber nur vertagt. Wir wollen wissen, was da wirklich kaputt ist. Die Tage habe ich mit ATE-classic telefoniert: Es gibt keinen BKV mehr, auch bei den Teilehändlern bin ich nicht fündig geworden. Aber in der Bucht! Dort habe ich noch einen Ersatz bekommen. Am Sonntag ersteigert, zwar gebraucht, aber immerhin, und schon am Donnerstag da!

Heute morgen bin ich dann mit platten Rad im Kofferraum etwas genervt ins Büro gefahren. Aber dort wendete sich das Blatt zum Besseren. SERVERAUSFaLL!!! Jubel, kurz meine Ablage entmüllt und ab zum Reifenhändler. Dieser war tiefenentspannt: „Nagl ´m Reifn? Lass ma sen! Kama rebariere! Isch normal, wegn där vieln Buställä hier in Karlsru(he), is net mudwillig, so schafft des koina!“ Welch ein Satz und welch eine präzise Diagnose vom Fachmann. Nun war ich auch tiefenentspannt!

Zurück ins Büro und immer noch immer Serverausfall. Nachdem ich dann noch meine Tastatur mit Pressluft gereinigt hatte (gibt es praktischerweise für den kleinen Bedarf beim Conrad, denn ich habe keinen Kompressor im Büro), der LCD gereinigt war, die Schreibtischplatte auch von UNTEN! sauber war und auch das Telefon mit Sidolin gereinigt war, kam die erlösende Meldung vom Admin: „Wir haben Serverausfall!“ (Welch ein Zufall dachte ich mir, das wusste ich seit 4 Stunden),“Kann noch etwas dauern…“. Bei Wikipedia konnte ich keine genaue Definition von „etwas dauern“ finden und somit beschloss ich, das Stundenkonto zu bereinigen.

Herr Hillebrand, der Reifenhändler, ging dann auch sofort tiefenentspannt ans Telefon und sagte mir, dass der Reifen fertig sei. Welch wohlige Tiefenentspanntheit… Also ausstechen und zum Reifenhändler, den Reifen ins CC und ab zum Grünen. Leider habe ich vergessen zu fragen, was er in den Kaffee macht, nur wegen der Tiefenentspanntheit ;-)

Ich habe dann sofort den Reifen auf den Grünen aufgezogen und dann einen Hammer gesucht: Welch eine Pracht ist es, mit einem originalen SAAB-Nagel, ein SAAB-Schild aufzuhängen! Danach habe ich endlich mal die Minilites aufgezogen, denn bei 22° haben sie bestimmt mehr Grip!

Alles vorbereitet, am Samstag möchte ich beim TÜV wegen der deutschen Zulassung vorsprechen. Mal sehen.

Fotos gibt es heute keine…

Aber nun stellt sich die (momentan nicht wirklich wichtige)Frage: Wie sah der SAABO 1964 aus? Also mit welchen Farben wurden die Polster und Gardinen ausgeliefert??? Welches Muster???

==>> Wer also noch ein FARB(!)-Foto von seinem SAABO von früher hat, oder irgendwo findet, den bitte ich, es hier zu posten.

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cologe.jpg
 
Neue Regelungen bei der Zulassung: Ausländischer TÜV reicht für Deutsche Zulassung

Gestern war ich auf dem Olditreffen (http://www.oldie-ausfahrten.de/) in Karlsruhe. Das findet regelmässig beim TÜV statt. Netter Plausch mit Gleichgesinnten und es gab Neuigkeiten:

Hier ein Zitat aus dem Rundschreiben von Initiative Kulturgut Mobilität e.V. (http://www.kulturgut-mobilitaet.de/)

Quelle: http://www.kulturgut-mobilitaet.de/index.php?option=com_content&task=view&id=2386&Itemid=1

…“Weitere Änderungen sollen sich für die Einfuhr von Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten und aus Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum ergeben. Künftig sollen gültige Prüfbescheinigungen aus diesen Staaten grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden. Möchte man also z.B. einen PKW aus den Niederlanden zulassen, dessen niederländische HU / Prüfbescheinigung erst 12 Monate alt ist, so soll man künftig nicht unmittelbar eine Hauptuntersuchung durchführen lassen müssen. Vielmehr ist die HU aus den Niederlanden weitere 12 Monate gültig. Maßgeblich sind allerdings immer die deutschen Fristen. Soweit ein solcher Staat längere Fristen hat, ist immer das Datum der Prüfbescheinigung zzgl. der jeweiligen deutschen Frist entscheidend.“

Wenn die neue Zulassungsverordnung in Kraft tritt, dann ist das natürlich eine extreme Vereinfachung bei der deutschen Zulassung.
 
Eine neue Episode.

Da mein SAABO einen etwas älteren TÜV hat als 12 Monate wählte ich Plan B: Ich bin heute morgen zum örtlichen Anhänger-Bauer gegangen. Der kann ja auch TÜV machen. Hatte ja letzte Woche mit ihm telefoniert. Er sagte, dass es kein Problem sei, einen dänischen Anhänger zu tüven, bestimmt nur die Bremsen anschauen und nachstellen, ich sollte zu seinen „Sprechstunden“ kommen, die wären von 8-12 Uhr, aber nicht vor Montag!

Ich wunderte mich da ein wenig über die „Sprechstunden“, aber egal, er hat einen guten Ruf, vielleicht deswegen.

Hurra, heute ist Dienstag!
Ich darf zu seiner Sprechstunde! Also bin ich dann heute morgen zur Halle gefahren, das Gespann raus geholt und das CV verstaut. Schön im Berufsverkehr einmal quer durch die Stadt. Als ich dann in die „Zielstrasse“ (die scheint es immer dort zu geben, genau dort wo ich hin will) einbiegen wollte: KATASTROPHENBLINKER!!! Shit.

Aber keine Angst nicht bei mir, sondern eine japanische Einkaufstasche hatte sich in einen schwäbischen-gesternten Agrarhaken verliebt und die haben auf offener Strasse kuppoliert (schreibt man das so?). Egal, eine Hausfrau ist eben auf einen Benz geknallt und hat die Strasse somit gesperrt. Dann musste ich eben das Pferd von hinten aufzäumen und bin einen Umweg gefahren und ein paar Minuten später beim Anhänger-Bauer angekommen.

Er hat sich den SAABO nur kurz angesehen und gesagt: „Da mach ich keinen Finger krumm!“ Mann, welch eine klare Aussage, war das ein Motivationsschub am Morgen; tiefenentspannt war ich da nicht mehr. Glücklicherweise wurde er dann ein wenig präziser:

Ich solle erst mal zum TÜV, der sollte mir schriftlich bestätigen, dass, wenn der SAABO TÜV hat auch zugelassen wird. Denn er glaube nicht, dass solch eine Deichsel in Deutschland zulassungsfähig ist und die Rückleuchten sind ja auch nicht zulässig. Ausserdem habe er schon Pferde kotzen sehen und der TÜV in Karlsruhe…

Also: Zurück wieder auf LOS! Dann werde ich mal den TÜV aufsuchen müssen…
 
Hoffentlich wird das keine Buchbinder Wanninger-Story :rolleyes:
 
Saabo Deichsel

Wenn ich die Deichsel auf den ersten Bildern richtig erkenne, ist sie zulassungsfähig. Wahrscheinlich hat sie sogar ein deutsches Typenschild. Ich habe mal ein altes Wohnwagenchassis mit so einer Deichsel unter einen holländischen Aufbau geschraubt und bin damit durch denTÜV gekommen.Bild004.jpg

Viel Erfolg!
 
Beim letzten Stammtisch in (HH)-Schnelsen kam die Diskussion auf, ob man denn mit einem 07er Kennzeichen überhaupt einen Hänger ziehen darf. Ich bin sicher, dass Carsten das alles bereits vor Beginn seiner Tour geklärt hatte. Für die anderen hier ein Link, in dem die rechtliche Situation recht gut erläutert wird: http://www.fomcc.de/fordsetzung/05_2/05_2_10.htm

Beim Lesen des Artikels habe ich mich dann gefragt, ob sich Carsten evtl. gar keine Sorgen um TÜV und Anmeldung machen muss, wenn er immer nur mit diesem Gespann unterwegs ist?! Schließlich bin ich sicher, dass er ausschließlich Erprobungs-, Überführungs- oder Veranstaltungsfahrten durchführt... :rolleyes:

Storm on, Saabo!
 
Mit ner 07er Nummer nen Wohnwagen gezogen und die Polizei hat nichts gesagt? Glück gehabt! :cool:
 
Stellt einen Mißbrauch dar.

Überführungsfahrten mit 07er dürfen rechtlich so nicht sein.

Möglich wäre unter Umständen eine gemeinsame Fahrt zur "Schaustellung" (Schaut mal rein, so war das früher - aber wehe Ihr berührt was!), eine echte Nutzung als "Wohnwagen" (also zum darin übernachten) ist in Verbindung mit einem 07er Nummer-Zugfahrzeug verboten.

Ist krank, hab´s aber auch nicht erfunden.
 
Ja, naja.

Analog zum scharfen jüngen TÜV-Prüfer gibt es auch den scharfen jungen Verkehrspolizisten und wenn der es darauf anlegt, legt er das komplette Gespann still.

Ich habe einen Bekannten, der hat sich so ein Gespann (also besser gesagt den Anhänger) im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs "eintragen" lassen. Das bringt bei der Verkehrskontrolle evtl. etwas mehr Ruhe in das komplexe Thema.
 
Überlege gerade, irgendwo war doch heute hier dazu was zum Deuvet oder so verlinkt. Da ging es auch um 07er Gespanne.
 
Wenn hier schon darüber geredet wird: Geht es wirklich um pingelige Polizisten oder die Auslegung, was Zurschaustellung oder Überführung ist? Ist nicht viel eher relevant, dass sich jede Versicherung im Schadensfall darauf berufen wird, dass hier mit einem Gespann, bei dem weder Zugfahrzeug noch Anhänger TÜV haben in einer rechtlichen Grauzone gefahren wird, und die Zahlung verweigert? Ich finde, dass hier am falschen Ende gespart wird.

Glückwunsch zu dem schönen Saabo, da bin ich sehr neidisch, und mein Respekt für die Selbstverständlichkeit, die Neuerwerbung mit dem V4 zu holen!
 
Ich glaube kaum, dass ein 07er Gespann versicherungsrechtlich eine 'Grauzone' darstellt.
 
Grauzone deshalb, da vom Gesetz nicht eindeutig geregelt ist, ob man den Anhänger nun ziehen darf oder nicht, es gibt hierzu lediglich Interpretationen der Vorschriften. Wer schon einmal mit einer Versicherung um Leistungen streiten musste, weiss, was ich meine.
 
Also ich bin ja für eine:
"Ausführliche Probefahrt zwecks testen des Kühlsystems unter Anhängerbetrieb, Dauerprobefahrt mit Anhänger wegen Kupplungtest etc." Fallen mir noch tausend andere Gründe ein.
 
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