3. Bremslicht 900 Sedan. Ab wann gab es die als Zubehör in D?

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Danke
965
SAAB
900 I
Baujahr
1983
Turbo
FPT
Hallo,
ab wann gab es das 3. Bremslicht für den 900 Sedan als Originalzubehör
beim Händler in Deutschland zu kaufen?
In meinen Saab-Zubehör-Prospekt von 1986 ist sie nicht aufgeführt.
Wer weiß was?
Dank&Gruß
 
Im deutschen 18-seitigen Saab-Zubehörprospekt von 6 / 1981 sind "Zusätzliche Bremsleuchten" ( zwei !) unter der Saab Teilenummer 800002529 aufgeführt. Saapido, Du hast halt den falschen Prospekt! :ciao:
 
Im deutschen 18-seitigen Saab-Zubehörprospekt von 6 / 1981 sind "Zusätzliche Bremsleuchten" ( zwei !) unter der Saab Teilenummer 800002529 aufgeführt. Saapido, Du hast halt den falschen Prospekt! :ciao:
Ne ne, ich habe schon den richtigen Prospekt zum richtigen Auto :biggrin:.

Es wäre nur schade, wenn ich mir ein Teil an meinen Saab schraube, was seinerzeit noch nicht auf dem Markt war.
(O.K., es gibt schlimmeres...:flute:)

Aber dann scheint es die ja schon länger gegeben zu haben. Danke!

Gruß
 
Im deutschen 18-seitigen Saab-Zubehörprospekt von 6 / 1981 sind "Zusätzliche Bremsleuchten" ( zwei !) unter der Saab Teilenummer 800002529 aufgeführt.
Ja, aber ich glaube, es ging ihm um die einzelne 3. BL, und nicht um das hochgesetzte Paar, wie es Anfang der Achtziger (auch in der SBZ) Mode war.
 
War lange Zeit nicht zulässig, zusätzliche Bremsleuchten hatten paarweise aufzutreten.
Das wurde mMn erst in den 90ern geändert.
Genaue Daten und Quellen müßte ich erst recherchieren, aber es gibt sie!
 
War lange Zeit nicht zulässig, zusätzliche Bremsleuchten hatten paarweise aufzutreten.
Das wurde mMn erst in den 90ern geändert.
Genaue Daten und Quellen müßte ich erst recherchieren, aber es gibt sie!
Die dritte, zentrale Bremsleuchte ist erst ab dem 18.3.1993 zulässig gewesen. Dementsprechend dürfte sie vorher auch nicht als Zubehör in Deutschland zu ordern gewesen sein. Seit 1998 ist sie vorgeschrieben.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dritte_Bremsleuchte
 
Im Volksmund auch „Pufflampen“ oder „Rentner-Funzeln“[12] genannt... :rofl:
 
@cartier60: So ist es, US-Look. Manche mögen das.
Dient heute aber der Sicherheit auch für ein älteres Auto, egal, ob es damals erlaubt war oder nicht, solange es hätte original gewesen sein können. Mein 89er US-Sedan hatte die 3 Bremsleuchte natürlich serienmäßig.
 
Da die Rückleuchten der 900'er für heutige Verhältnisse sehr tief liegen, ist in meinen Augen eine 3. Bremsleuchte unablässiges Pflichtzubehör.
Im CV Spoiler z.B. sieht es zudem mit einem roten (US-) Reflektor/Bremslicht allemal besser aus als mit der schwarzen Attrappe/Kappe. ... wenn man überhaupt noch eine bekommt. :bebored:
 
Die dritte, zentrale Bremsleuchte ist erst ab dem 18.3.1993 zulässig gewesen. Dementsprechend dürfte sie vorher auch nicht als Zubehör in Deutschland zu ordern gewesen sein. Seit 1998 ist sie vorgeschrieben.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Dritte_Bremsleuchte
Das erklärt das Fehlen in meinen Saab-Zubehörprospekt.

Im Volksmund auch „Pufflampen“ oder „Rentner-Funzeln“[12] genannt... :rofl:
Ich denke, die meinen diese Zusatzlampen:
http://www.ebay.de/itm/Audi-80-typ-...169390?hash=item41bf6879ae:g:LPkAAOSwqu9U75wt

Jetzt muß ich nur noch nachforschen, ob es rechtlich im Sinne der StVZO zulässig ist, an ein 1986iger
Auto eine 3. Bremsleuchte nachzurüsten.
Der normal denkende Autofahre würde sagen: JA!

Dank für die Infos!
Gruß
 
Wer weiß, wonach er suchen muß, der findet auch was::hmmmm:


43. Ausnahmeverordnung der StVZO (Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/3006/)

Zitat:
§1
Abweichend von § 53 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung darf an Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - und ihren Anhängern eine zusätzliche zentrale Bremsleuchte angebaut sein, wenn

1.
ihre Lichtstärke mindestens 25 Candela, aber nicht mehr als 80 Candela beträgt,
2.
sie in einer amtlich genehmigten Bauart (§ 22a Abs. 1 Nr. 14 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) ausgeführt ist oder auf Grund vergleichbarer Anforderungen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften an Bauart und Beschaffenheit genehmigt wurde und mindestens die gleiche Schutzwirkung aufweist,
3.
sie symmetrisch zur Fahrzeuglängsmittelebene innen oder außen am Fahrzeug fest angebracht ist und ihre untere Begrenzung der leuchtenden Fläche über den oberen Begrenzungen der leuchtenden Flächen der vorgeschriebenen Bremsleuchten liegt und
4.
nicht bereits zusätzliche paarweise Bremsleuchten nach § 53 Abs. 2 Satz 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung angebracht sind.
Zitat ende.
Jetzt ist nur noch die Frage, ob die original SAAB-3.Bremsleuchte ein E-Prüfzeichen gem. §22a hat?
Mal sehen, die Leuchte ist z.Zt. noch auf dem Postweg.

Gruß
 
Wo hast Du die Bremsleuchte bekommen?
Wenn ohne Prüfzeichen dürfte die "in etwa" Regel anwendbar sein. Im übrigen wird sich kein TÜV für das Prüfzeichen interessieren.
 
Aus einem Nachbarland, welches z.Zt. ähnliche Probleme mit einer Staatsführung hat wie wir...:stupid:

Aber egal, ist ja kein No-Name-Billigchina-Import, sondern eine original SAAB-Bremsleuchte,
sie bietet mehr Sicherheit und sieht gut aus*...
solange es nicht ausdrücklich verboten ist, kommt sie dran. Basta! :proud:
Gruß

*Bevor wieder diskutiert wir: meine persönliche Meinung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist mir mit CV, Mj.91 (manchmal) schmerzlich bewußt.
Das gilt auch für den Luftsack, der erst ab Mj.92 in D lieferbar war.
Den werde ich, hoffentlich nie, schmerzhaft vermissen müssen!
 
80 Candela?
Bei einem Abstahlwinkel von sagen wir mal 30° ist das ja eher eine Funzel?!
 
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