Kühlflüssigkeitsverlust

Rechtsschutzversicherung? Anwalt Nutzen! Hatte selbiges Spiel mit einem FSH. Wenn du jetzt selbst Hand anlegst und die Dichtung wechselst, sich dann raus stellt dass z.B. der Kopf ein Riss hat ist er fein raus. Direkt zum Anwalt und mit Ihm auf die Sachmängelhaftung bestehen. Gesetzlich kann er Sie dir nicht streitig machen egal was du unterschrieben hast oder ob du Ihm deine Seele verkauft hast....

Der Händler hat gerade geantwortet. U.a. recht unverschämten Äußerungen hat er auch dies geschrieben:

"Ein Schaden an der Zyl.-Kopfdichtung hat bei bzw. vor der Übergabe des Fahrzeuges selbstverständlich nicht vorgelegen."

Echt dreist, oder?
Fazit: Ohne Anwalt scheint es leider nicht zu gehen. Schade. Ich habe bisher immer an das Gute im Menschen geglaubt, aber Geld scheint bei vielen jedes Gefühl von Ehre und Fairness zu verdrängen. OT aus...
 
Deine Worte könnten direkt von dem Händler stammen, nichts für ungut..
Das ist weder böse gemeint noch möchte ich hier den Lehrmeister spielen.
Die Antwort des Händlers war klar, in Deinen Augen unverschämt, aber laut Deinem Beitrag war der Wagen bei Übergabe tatsächlich mangelfrei.
In jedem Fall, den Schrift/Mailverkehr sichern, könnte Dir falls Du rechtliche Schritte unternimmst hilfreich sein.
Hat er Dir ein Angebot zur Mängelbeseitigung gemacht?

2. Mängelbeseitigung, §§ 437, 439 BGB
Die weitaus häufigeren Fälle betreffen den Anspruch auf Mängelbeseitigung. Kann der Mangel beseitigt werden, so hat der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen. Dazu gehören neben den Transport-, Material- und Arbeitskosten auch die Kosten der Mangelfeststellung.
Abgesehen von dieser Beseitigungspflicht geht es in der Mehrzahl der gerichtlichen Streitfälle jedoch überwiegend um die Mängel, die nicht beseitigt werden können. Gemeint sind die Fälle, in denen eine Mängelbeseitigung schon per se ausgeschlossen ist (z.B. ist das Unfallauto als unfallfrei verkauft worden, so ist die Beseitigung dieses Mangels unmöglich). Weiterhin denkbar sind die Fälle, in denen die Mängelbeseitigung nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Durch § 439 Abs. 3 S.1 BGB räumt das Gesetz dem Verkäufer hierbei die Möglichkeit ein, die Mängelbeseitigung zu verweigern. Der Käufer wird dann auf seine anderen Ansprüche verwiesen.

http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-internet.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

Für den Verkäufer werden die Kosten wohl unverhältnismäßig hoch sein!
Was veranschlagt Deine Werkstatt für die Reparatur? Evtl. kannst Du eine Minderung des Kaufpreis herausschlagen, wär ewohl die beste Lösung für Dich.

Gruß Joschy
 
Das ist weder böse gemeint noch möchte ich hier den Lehrmeister spielen.
Die Antwort des Händlers war klar, in Deinen Augen unverschämt, aber laut Deinem Beitrag war der Wagen bei Übergabe tatsächlich mangelfrei.
In jedem Fall, den Schrift/Mailverkehr sichern, könnte Dir falls Du rechtliche Schritte unternimmst hilfreich sein.
Hat er Dir ein Angebot zur Mängelbeseitigung gemacht?

2. Mängelbeseitigung, §§ 437, 439 BGB
Die weitaus häufigeren Fälle betreffen den Anspruch auf Mängelbeseitigung. Kann der Mangel beseitigt werden, so hat der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen. Dazu gehören neben den Transport-, Material- und Arbeitskosten auch die Kosten der Mangelfeststellung.
Abgesehen von dieser Beseitigungspflicht geht es in der Mehrzahl der gerichtlichen Streitfälle jedoch überwiegend um die Mängel, die nicht beseitigt werden können. Gemeint sind die Fälle, in denen eine Mängelbeseitigung schon per se ausgeschlossen ist (z.B. ist das Unfallauto als unfallfrei verkauft worden, so ist die Beseitigung dieses Mangels unmöglich). Weiterhin denkbar sind die Fälle, in denen die Mängelbeseitigung nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Durch § 439 Abs. 3 S.1 BGB räumt das Gesetz dem Verkäufer hierbei die Möglichkeit ein, die Mängelbeseitigung zu verweigern. Der Käufer wird dann auf seine anderen Ansprüche verwiesen.

http://www.internetrecht-rostock.de/autokauf-internet.htm

http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

Für den Verkäufer werden die Kosten wohl unverhältnismäßig hoch sein!
Was veranschlagt Deine Werkstatt für die Reparatur? Evtl. kannst Du eine Minderung des Kaufpreis herausschlagen, wär ewohl die beste Lösung für Dich.

Gruß Joschy

Er hat mir überhaupt kein Angebot zur Mängelbeseitigung gemacht, sondern schaltet total auf stur und schreibt sogar, dass er jede weitere Nachricht von mir ungelesen löschen werde... .
Natürlich war die ZK Dichtung beim Kauf vor zwei Wochen bereits defekt, das hat mir auch die Werkstatt bestätigt. Mir ist der Kühlflüssigkeitsverlust natürlich nicht sofort aufgefallen, sondern erst, nachdem er mir im SID durch zu niedrigen Stand angezeigt wurde. Ich öffne ja nicht jeden Tag die Motorhaube und sehe nach solchen Dingen... .

Ob die Beseitigung des Mangels verhältnismäßig ist, muss ein Sachverständiger herausfinden, zumal dies nicht der einzige Mangel war, den ich im Nachhinein festgestellt habe und der mir verschwiegen wurde (aber darüber hätte ich hinweggesehen und sie selbst behoben, bin ja nicht kleinlich).

Ich wäre ja zu einer Kompromisslösung wie z.B. einer angemessenen Minderung bereit, nur was soll ich machen, wenn der sofort auf stur schaltet und die Rechtslage einfach ignorieren will?
 
Schade - enttäuschend, wenn einem sowas passiert, tut mir leid!
Entscheidend sollte zunächst der Status sein, in dem der Verkäufer das Auto verkauft hat - gewerblich (also nicht nur Händler!) oder privat...

Hier noch die fragliche Anleitung für die ZK-Scharauben, und auch die andere pdf könnte interessant sein. Sind aber beide vom 900II.
 

Anhänge

  • Correcting Engine Block Pitting .pdf
    20,9 KB · Aufrufe: 13
  • Retightening of cylinder head bolts.pdf
    105,1 KB · Aufrufe: 12
Schade - enttäuschend, wenn einem sowas passiert, tut mir leid!
Entscheidend sollte zunächst der Status sein, in dem der Verkäufer das Auto verkauft hat - gewerblich (also nicht nur Händler!) oder privat...

Hier noch die fragliche Anleitung für die ZK-Scharauben, und auch die andere pdf könnte interessant sein. Sind aber beide vom 900II.

Danke für die PDFs. Hab auch schon eine andere Anleitung gefunden, die sehr übersichtlich ist. Fragt sich nur ob ich mir das selbst zutraue oder doch besser machen lasse.

Zu deiner Frage: der Status des Verkäufers war gewerblich.
 
...wobei der Status nicht entscheidend ist, sondern wie der Verkäufer nach außen auftritt....
Es gibt da den ein oder anderen bekannten eBay VK der den Status privat hat, aber gewerblich verkauft (und auch so handelt im positivem Sinne).

Echt ärgerlich die Sache, weil es evtl. mit nachziehen der ZK Schrauben getan ist, aber who knows....
Und die juristische Schiene zu fahren (was ich persönlich in diesem Fall aus Prinzip machen würde), verzögert es natürlich.
 
Dann sollte die Rechtslage ja recht klar sein. Bleibt die Frage, wie hoch der Aufwand wird, deine Ansprüche durchzusetzen und ob du den treiben möchtest. ADAC-Mitglied? Zumindest eine erste Beratung wäre da auch ohne zusätzliche Rechtschutz-Versicherung inklusive.
 
Rechtsberatung kostet ca.80-120€ - dafür bekommt man eine Indikation auf Erfolg oder nicht.
Auf den Kosten bleibt man jedoch sitzen, wenn man dem Gegner nicht vorab informiert, dass entstehende Kosten zu seinen Lasten gehen (selbst bei einem Fall gegen Dell erlebt) - und der VK erst nach einem RA Schreiben einlenkt.

Kommt es jedoch zu einer Verhandlung und einem Richterspruch, trägt i.d.R. der Verurteilte die Kosten. Insofern hat @Wickett gut bei der Rechtschutz gespart ;)
 
Ich habe heute bereits mit einem Fachanwalt für Handelsrecht gesprochen. Dieser hat mir bestätigt, dass der Verkäufer in vollem Umfang der Sachmängelhaftung unterliegt und verpflichtet ist, den Mangel zu beheben. Allerdings kommt auch noch die Verhältnismäßigkeit ins Spiel, d.h. wenn die Reparaturkosten so hoch sind, dass sie in keinem Verhältnis zum Kaufpreis stehen, kann es auf eine Minderung des Kaufpreises hinauslaufen.
Was die Entfernung zwischen Verkäufer und Käufer anbelangt, so ist das das Problem des Verkäufers. Will heißen, wenn er darauf besteht, dass eine Reparatur an seinem Standort erfolgen soll, muss er das Fahrzeug auf seine Kosten holen und wieder bringen.

Da ich in keinem Rechtsschutz bin, möchte ich erst noch weiter versuchen, den Verkäufer zur Einsicht zu bewegen und mit ihm einen Kompromiss zu finden.
Ich bin außerdem einer, der versucht Probleme zu lösen, indem man darüber spricht, nicht streitet. .
Bis jetzt reagiert der Verkäufer aber leider nicht auf meine Apelle...
 
Zuletzt bearbeitet:
nach dem ganzen rechts-bla bla, wäre es vielleicht hilfreich zu erfahren um was für eine motorisierung es hier überhaupt geht..!!
abgesehen von dem rechtlichen, sollte nicht vergessen werden das auch ein Käufer, insbesondere wenn er weit über 300km gefahren ist, den schaden verursacht haben kann.
sollte es ein turbo sein, so ist von irgendwelchen dichtungszaubereien in form von zusätzen im kühlwasser, abzuraten.

@TE....fahre zu deiner zauberhaften werkstatt u bitte um das nachziehen der kopfschrauben, flinke hand max 1 std., zeitgleich wechsel des thermostaten.
mit deinem neuen verschluß u der angeführten arbeit bist du ca 120€ los.
spart nerven u zeit, derartiger einsatz ist augenscheinlich weniger zu erkennen, als die gefahrenen km.

kam es zum erfolg? spende ans forum!.......:top:
 
@TE....fahre zu deiner zauberhaften werkstatt u bitte um das nachziehen der kopfschrauben, flinke hand max 1 std., zeitgleich wechsel des thermostaten.
mit deinem neuen verschluß u der angeführten arbeit bist du ca 120€ los.
spart nerven u zeit

Darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen. Ich gebe dir in dieser Hinsicht recht, spart Zeit und Stress...

Kopfschrauben nur nachziehen oder besser gleich durch neue ersetzen? Auf die 20,- Euro kommt's ja nicht an.

Ist übrigens kein Turbo, 96 Kw Sauger.
 
Darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen. Ich gebe dir in dieser Hinsicht recht, spart Zeit und Stress...

Kopfschrauben nur nachziehen oder besser gleich durch neue ersetzen? Auf die 20,- Euro kommt's ja nicht an.

Ist übrigens kein Turbo, 96 Kw Sauger.
nachziehen reicht in den meisten fällen
 
Wenn Du Dir Ansprüche erhalten willst ---> Finger weg (und notfalls den Motortod in Kauf nehmen). Das bedeutet aber Ärger.
Wenn Du keinen Ärger willst ---> probier die Vorschläge aus.
Bin auch kein Jurist, aber wenn ich irgendwas verkaufe und jemand fängt an daran herumzu"basteln", dann würde ich mich auch darauf berufen, dass die "Bastelei" an einem Schaden schuld ist. Ohne Eingriff kann ein Gutachter immer sagen: Keine Eingriffe offensichtlich (und hoffentlich: Der Schaden muß schon vorher vorgelegen haben.).
 
Wenn Du Dir Ansprüche erhalten willst ---> Finger weg (und notfalls den Motortod in Kauf nehmen). Das bedeutet aber Ärger.
Wenn Du keinen Ärger willst ---> probier die Vorschläge aus.
Bin auch kein Jurist, aber wenn ich irgendwas verkaufe und jemand fängt an daran herumzu"basteln", dann würde ich mich auch darauf berufen, dass die "Bastelei" an einem Schaden schuld ist. Ohne Eingriff kann ein Gutachter immer sagen: Keine Eingriffe offensichtlich (und hoffentlich: Der Schaden muß schon vorher vorgelegen haben.).

Darüber hinaus kann es ja sein dass die ZKD angeknackst ist, durch das nachziehen scheinbar wieder abdichtet aber später doch nachgibt. Dann gibts nix mehr zu verhandeln und die eigene Tasche muss geleert werden...
 
wenn ich irgendwas verkaufe und jemand fängt an daran herumzu"basteln", dann würde ich mich auch darauf berufen, dass die "Bastelei" an einem Schaden schuld ist.
@TE....fahre zu deiner zauberhaften werkstatt u bitte um das nachziehen der kopfschrauben, flinke hand max 1 std., zeitgleich wechsel des thermostaten.
mit deinem neuen verschluß u der angeführten arbeit bist du ca 120€ los.
spart nerven u zeit,
kam es zum erfolg? spende ans forum!.......:top:
hätte auch sagen können, lege die rechnung dem VK vor und ich möchte fast behaupten das er den betrag gern erstattet.

Ohne Eingriff kann ein Gutachter immer sagen: Keine Eingriffe offensichtlich (und hoffentlich: Der Schaden muß schon vorher vorgelegen haben.).
Gutachter? ............erkennt nichts ohne das der Motor zerlegt wurde und den zerlegt er nicht pers............wer bitte soll diese kosten tragen?
ich bewege mich gedanklich bei einem KFZ- kaufpreis von ca 800€ u einer laufleistung von über 200tsd km

Darüber hinaus kann es ja sein dass die ZKD angeknackst ist, durch das nachziehen scheinbar wieder abdichtet aber später doch nachgibt. Dann gibts nix mehr zu verhandeln und die eigene Tasche muss geleert werden...
nach 300km an u abreise, sowie zulassung,leert sich die tasche schon bei abmeldung!
 
sowas juristisch durchzukloppen sollte nur gemacht werden, wenn 1) gute Rechtschutzversicherung, 2) klares Fehlerbild/Ursache erkennbar (ZKD könnte unter Verschleiß gewertet werden), 3) bei höherem Fahrzeugwert (=Streitwert).

Ich musste da einmal durch, nachdem ein Bosch-Meisterbetrieb durch einen dann später nachgewiesenen Montagefehler (Steuerkette falsch aufgesetzt) den Motortod verursacht hat. Ich hatte Rechtschutz, es dauerte knapp 2 Jahre, ich habe nur den Fzg.-Wert laut Gutachten (damals 4000 EUR) erhalten.

Eine freie Bude tauscht für 300 Öcken die ZKD. Ist zwar sau ärgerlich und der Typ ist auf jeden Fall ein schmieriger Zocker - klar, wusste er das - aber Du sparst Dir monate- u. jahrelanges Nervengezerre. Freu Dich, dann ist die ZKD samt Öl und Wasser auch neu. Det würde sagen: Du hast dann erstmal wieder Guthaben!
 
das hatte ich die ganze zeit vor augen..........und die kratzer am nervenkostüm kann kein € der welt ersetzen.

Deswegen schrieb ich: "Das bedeutet aber Ärger".

Ob sich den jemand antun will und für welchen Preis? :dontknow:
 
Eine freie Bude tauscht für 300 Öcken die ZKD. Ist zwar sau ärgerlich und der Typ ist auf jeden Fall ein schmieriger Zocker - klar, wusste er das - aber Du sparst Dir monate- u. jahrelanges Nervengezerre. Freu Dich, dann ist die ZKD samt Öl und Wasser auch neu. Det würde sagen: Du hast dann erstmal wieder Guthaben!

Kannst du mir sagen, welche freie Werkstatt für 300,- Euro die ZK Dichtung tauscht…? Vielleicht lebe ich ja im überteuerten Teil Deutschlands, aber hier will man dafür 700,- - 800,- in einer kleinen freien Werkstatt.

Und zum Rechtlichen: Natürlich will ich Stress vermeiden. Und auch keinen Fehler machen. Deshalb hier noch mal klar verständlich meine Vorgehensweise:

1. Weiterhin versuchen, mit dem Verkäufer eine einvernehmliche Lösung zu finden, sprich eine angemessene Minderung von vielleicht 200,- Euro zu erreichen und er wäre aus der Sache raus.
2. Wenn das nichts bringt, noch eimal genau prüfen (zum RA gehen) ob der Rechtsweg etwas bringt.
3. Wenn alles versagt, in den sauren Apfel beißen, die ZK Schrauben nachziehen und hoffen, dass es das war. Wenn nicht, dann eben doch die ZK Dichtung tauschen lassen und den Verlust wegstecken...
 
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