Bereifung 9-3 I mit 205/50 R16

KSR9519, danke. Mit der Formel bedeutet dies ja, dass selbst der mit 185 PS (Höchstgeschwindigkeit 225) auf 233,75 kommt und damit kleiner 240 ist, d.h. V ist damit auch beim 205er Reifen ausreichend.
Mit der EU Verordnung 92/23/EWG, letztmalig geändert 2005, gilt folgende Formel zur Ermittlung des Index:
Zum Geschwindigkeitsindex: Die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit berechnet sich wie folgt: Vmax = (Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein alt, Ziffer T Zulassungsbescheinigung Teil I neu, plus 6,5 km/h) + (0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein alt, Ziffer T Zulassungsbescheinigung Teil I neu) – Faustregel plus 9 km/h.
Das heißt für die 185 PS Version (Vmax 230 km/h) ergibt sich ein Wert von 238,9. Damit sind V Reifen zulässig.
Bei der 200 PS Version (Vmax 235 km/h) ergibt sich ein Wert von 243,85. Damit werden W Reifen benötigt.
Interessant für mich in diesem Zusammenhang, dass sich beim Sauger (Vmax 200 km/h) ein Wert von 208,5 ergibt. Damit sind H Winterreifen auch ohne Aufkleber zulässig.
 
Wieso gehst du davon aus, das SAAB bei der Festlegung der Tragfähigkeit dies nicht berücksichtigt hat? Ein absoluter Wert ist doch nirgendwo festgelegt. Dann könnte ich ja auch V Reifen mit höherem Tragfähigkeitsindex nehmen. Der W Reifen baut noch deutlich mehr ab. Bei vmax 15%.

Das wurde bestimmt berücksichtigt, bei Saab waren die ja auch nicht blöder als woanders. Eben weil es berücksichtigt wurde sind W in 205 vorgeschrieben, da die Höhe der Flanke abnimmt und somit mehr aushalten muss. Und so ein reifen walkt ja auch während der Fahrt, der V mehr als der W.

Ja, W baut mehr ab, aber bei höherer absoluter Geschwindigkeit erst.

Wie dem auch sei, muss jeder selbst wissen.

Ich bin auch vor 2 Jahren mit den 205er in V ohne Probleme durch die HU gekommen, jedoch können ja auch Sicherheitsreserven sicher nicht schaden. Mittlerweile fahre ich auch W als Sommerreifen.
 
@KSR9519: Du hast ja recht....:cool: aber knapp ist es dann ja doch bei den V-Reifen.

Hier zum Abschluß noch ein Auszug aus einem Artikel:

E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie

A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein) und

B) wenn sie der unter Ziffer 16 Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Achslast entsprechen (der Hälfte der vom Fahrzeughersteller angegebenen Achslast bei Einzelanordnung), unabhängig vom eingetragenen Lastindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein).

C) Ggf. notwendige Tragfähigkeitsabschläge bei der Montage von V-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 210 km/h), bei W und ZR-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 240 km/h) und bei Y-Reifen (bei Geschwindigkeiten von über 270 km/h) sind dabei selbstverständlich genauso zu berücksichtigen, wie der sich ggf. gleichfalls ändernde und einzuhaltende Tabellenluftdruck bei der Montage von Reifen mit anderen als im Fahrzeugschein (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33) eingetragen Geschwindigkeits- und/oder Tragfähigkeitsindices.


D) Eine Verpflichtung, die im o.g. Sinne montierten Reifen in die Fahrzeugpapiere vor der Hauptuntersuchnung (HU) nachzutragen besteht nicht. Sie besteht erst, wenn sich die zuständige Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Sollte es für den Fahrzeughalter bis zur Verwertung des Fahrzeuges keine Veranlassung geben, die Zulassungsbehörde aufzusuchen, muss er auch keine Änderung der Papiere in die Wege leiten!
 
KSR9519: Entscheidend ist nicht der Eintrag, sondern die Freigabe. Ab MY 02 wurden auch V eingetragen. Diese Freigabe bezieht sich auch auf ältere Modelle.

Ist die Freigabe irgendwo hinterlegt zum Kopieren / Download ?
 
Und wenn man weiß, wie so eine Freigabe vom Hersteller gemacht wird:

Die haben halt am Anfang nur auf dem 205PS Aero die 16" vorgesehen ab Werk. Daher hat man dann auch für die kleineren Motorisierungen bis hin zum 131PS Sauger halt die Räder genommen, die eh schon da waren -> die vom Aero.

Und es ist auch gut möglich, daß die Reifengröße damals ggf. nur in Z oder W verfügbar war. Die Reifengrößen sind ja in den letzten ~15 Jahren deutlich gewachsen bei "langsamen" Autos, so daß es da auch mittlerweile mehr Auswahl an "langsameren" Reifen gibt.
 
Die haben halt am Anfang nur auf dem 205PS Aero die 16" vorgesehen ab Werk.
Sicher? Meiner läuft serienmässig auf 17"-Räder. Ohne mit dem Gesetz Probleme (Abrollumfang) zu bekommen, sind anstelle von Original 215er Reifen 215er mit tieferem Querschnitt gut möglich. Funktioniert bei mir so seit ewig.
 
Auf Werksfelgen ? Aber nicht ohne Eintrag.
 
Ja, Werksfelgen 17". Bei uns gilt: "Der Tacho darf höchstens 8 % zu viel, und keinen km/h zu wenig anzeigen".
Da der "Abrollumfang" bei 215er mit tieferem Querschnitt stimmt und daher der Tacho korrekt misst, dürfen wir das machen. Das Auto passierte den TüV (MfK in der Schweiz) jedesmal ohne Probleme.
 
JA, so aehnlich geht das hier auch, nur man muss es eintragen lassen. Die Formel ist nur seit EU etwas komplizierter, hab ich gerade aber nicht im Kopf.
 
Habe letzte Woche neuen TÜV bekommen. Den TÜV hat es überhaupt nicht interessiert, ob V- oder W-Reifen montiert sind.
 
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