Wo sind sie, die frühen Turbos?

Ohne Kat bin ich mir nicht sicher. Aber 8V ist kein Auschlusskriterium für eine grüne Plakette.
Aber Baujahr 1984 > H-Kennzeichen und ohne Plakettensorgen.
 
Natürlich nicht legal, hier wird dann schon vorsätzlich Illegalität in Kauf genommen. Ich warte schon auf den Twist, mit dem das wieder widerlegt wird. Der 8V (i) ohne Kat dürfte theoretisch bei Ozonalarm gar nicht fahren...
 
H-Kennzeichen... je nachdem wann die EZ war - und wie Original der Wagen so ist.
 
Mit H-Kennzeichen gibts keine Probleme, korrekt...mit einer unpassend angebrachten grünen Plakette hingegen schon.
 
Sacit:

Ich bezog mich hierauf:

Warum nicht. Kann man, theoretisch und praktisch, einfach reinpappen.:biggrin: Soll es geben, so etwas...

Und auf c0rvettes Frage nach der Kombination 8V - kein Kat - Grüne Plakette: Das geht meines Wissens nicht und ein einfaches "Reinpappen" wäre demnach nicht vorschriftsgemäß.
 
Warum man ein 31 Jahre altes Auto nicht einfach mit H-Kennzeichen zulässt, erschliesst sich mir dennoch nicht.
 
Das Forum versenkt sich doch gerne in Was-wäre-wenn-Szenarien, warum hier auch nicht?

Ich fahre ja selbst H-Kennzeichen, kann Dir da praktisch nur beipflichten.
 
In meinem Fall: EZ 16.07.85
Keinen Tag früher mag mir der TÜV die Abnahme machen ;)


Der Wagen hatte übrigens bis vor ein paar Tagen auch eine grüne Plakette in der Scheibe kleben (mit Kennzeichen des 1. Besitzers). War wohl auch "illegal".
 
  • Danke
Reaktionen: MBU
man sollte sachen aus einem anderen thread, der von der rennleitung geschlossen wurde, nicht in andere threads verschleppen :rolleyes:
ich vermute einfach mal das das dahinter steckt...
 
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